Originalersatz //2318

In unseren Geräten sind gewisse Bauteile verbaut, die aufgrund von Materialalterung oder Verschleiß nach typischerweise (je nach Einsatzhäufigkeit und Gebrauchsbelastung) zwölf bis fünfzehn Jahren kaputtgehen, und somit das ganze Gerät unbrauchbar machen. Das ist keine geplante Obsoleszenz. Als Hersteller lässt sich das nicht wesentlich beeinflussen.
Wir gehen davon aus, dass sich die Anschaffungskosten eines Gerätes nach drei bis fünf Jahren amortisiert haben.

Im Prinzip lassen sich die defekten Bauteile austauschen. Das ist allerdings eine frickelige, aufwendige Reparatur, die nur ein dafür geschulter Techniker mit Spezialwerkzeug bewerkstelligen kann.
Bisher haben wir solche Reparaturen durchgeführt, und dem Kunden lediglich die uns entstandenen Kosten und Aufwendungen in Rechnung gestellt. Wir haben damit praktisch keinen Gewinn gemacht. Trotzdem kam jeweils ein erheblicher Rechnungsbetrag zusammen. Die Alternative für den Kunden wäre ein neues, aktuelles Gerät gewesen (wofür wir Bestandskunden, die ein altes Gerät ausrangieren, übrigens stark vergünstigte Sonderkonditionen gewähren).
Jetzt haben sich aber solche Ausfälle gehäuft. Die verkauften Geräte sind alle mindestens zehn Jahre alt, und nicht mehr die neuesten Modelle. Mittlerweile haben wir bald keine Ersatzbauteile mehr, weil wir die veralteten Dinger nicht in unsere modernen Geräte mehr einbauen, und nur eine begrenzte Anzahl Ersatzteile aufheben konnten, als wir vor über zehn Jahren die Fertigung dieser Modellreihe einstellten.

Von einigen anderen Ersatzteilen von älteren Modellen liegt dagegen unser halbes Lager voll, aber die scheinen unzerstörbar zu sein. Nachdem wir diese Modelle auch schon seit etlichen Jahren nicht mehr fertigen, wäre es vermutlich sinnvoll, die aus dem Lager zu schmeißen, um Platz zu schaffen.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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15 Antworten zu Originalersatz //2318

  1. Leser schreibt:

    Da fällt mir doch gerade die „Right To Repair“ Geschichte ein, die in den USA momentan abläuft. Man möchte ein Gesetz (zum Verbraucher- und Umweltschutz) erlassen haben, was Firmen verpflichtet, Ersatzteile und zur Reparatur notwendige Dokumentation auch Endkunden bzw. unabhängigen Reparaturdienstleistern zur Verfügung zu stellen (die Dokumentation muss dabei nicht kostenlos, sondern lediglich „fair bepreist“ sein). Hintergrund ist der, dass Apple z.B. in seinen neuesten MacBook Laptops einen Chip für die Ladekontrolle einbaut, für den sie mit dem Hersteller ein Exklusivitätsabkommen geschlossen haben, so dass dieser diesen Chip an niemanden sonst verkaufen darf, was diese Geräte unreparierbar macht, obwohl es durchaus Reparaturdienstleister gibt, die solche Chips auf den Mainboards austauschen. Oder auch John Deere für Traktoren etc., diese Maschinen sind teilweise Softwaremäßig so verdongelt, dass, wenn ein Teil der Hardware (z.B. Motor, Hydraulik etc., also nichts digitales) kaputt geht, dieses sich zwar austauschen lässt, die Software dann aber trotzdem den Dienst verweigert, bis jemand mit dem Herstellerprogramm diese Reparatur als ausgeführt eingetragen hat, so dass Nutzer dieser Maschinen oft zusätzliche Kosten und Ausfallzeiten haben, weil ein einfaches „Ersatzteil einbauen, weiter arbeiten“ nicht mehr geht.

    Das ist jedoch völlig unabhängig von dem hier beschriebenen Problem. Ist das Ersatzteil, was da knapp wird, eigentlich eine Sonderanfertigung, oder handelt es sich um eine Komponente, die man im unabhängigen Ersatzteilhandel für solcher Art Teile nachbeziehen könnte?

    Und natürlich ist es auch legitim, mit einer Reparatur Gewinn zu erzielen. Da wären zum einen die Marge für das Ersatzteil, und zum anderen eine entsprechende Marge zwischen dem beim Kunden aufgerufenen Techniker-Stundensatz und dem, was der Techniker tatsächlich verdient. Diese muss ja auch die Ausgaben für Verwaltungstätigkeiten, sowie den Ausfall des Technikers für seine anderen Aufgaben im Unternehmen (falls er solche hat) beinhalten. Viel Gewinn muss es ja nicht sein, aber warum sollte man das zum Selbstkostenpreis machen? Dafür ist ein Unternehmen doch nicht am Markt. Den entgangenen Gewinn könnte man höchstens als Ausgabe im Marketingbudget (zwecks Kundenbindung) rechnen…

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    • Diese Ersatzteile gibt es nirgends sonst.
      Die wurden ursprünglich mal von einem Zulieferer eigens für uns gefertigt, und bei uns noch weiter montiert.

      Die Preise für die Reparatur werden schon so kalkuliert, dass wir nicht draufzahlen.
      Angesichts des erheblichen Betrages könnte man darauf kommen, dass wir damit hohen Profit machen. Aber der ist minimal, und würde kein Geschäftsmodell rechtfertigen, das nur an solchen Reparaturen verdient.
      Ich habe das nur deshalb so ausführlich erklärt, weil betroffene Kunden jedesmal schockiert sind, wenn sie den Kostenvoranschlag erfahren.

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  2. jezek schreibt:

    Es werden Ersatzteile entsorgt? Warum wird hierzu kein after-sales Service eingerichtet? ich finde, hier könnte ein spannendes Geschäftsmodell vorhanden sein!

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  3. Plietsche Jung schreibt:

    Die übliche Vorhaltezeit von Ersatzteilen liegt bei in etwa 7 Jahren, allerdings nur bei Spezialteilen, die nicht von der Stange sind. Gibt es da vertragliche Restriktionen bei euch ?

    Im Service wird üblicherweise mit Marge gerechnet. So verdienen Autohersteller im Laufe eines Autolebens eine zweite Marge am Service. E-Teile werden teurer mit den Jahren bis es irgendwann Classics sind.

    Ich weiß nicht, in welcher Branche du bist oder welche Preisklassen die Geräte haben, aber selbst teure Dinge sind irgendwann überholt und nicht mehr sinnvoll reparabel.

    Eine geplante Obsoleszenz sehe ich bei dem Zeitraum nicht.

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