Carsten hat einen Brief von Corinna bekommen. Darin stellt sie sich als Fiona’s Rechtsbeistand dar. Es geht darum, dass Fiona das Haus teilweise (zu einem Achtel, um genau zu sein) gehört, und sie ein Nutzungs- und Wohnrecht daran hat. Das ganze mit etlichen Paragraphen garniert, von denen ich allerdings zumindest ein paar für Bluffs halte.
Fiona möchte zukünftig ihr Wohnrecht ausüben, worauf sie laut Corinna einen rechtlichen Anspruch hat.
Carsten gab zum einen den Brief an seine Anwälte weiter, rief zum anderen abends Fiona an, was das solle.
Es kam dabei heraus, dass Corinna nächstes Jahr eine (befristete) Anstellung in einer Anwaltskanzlei (BTW als Elternzeitvertretung) in unserer Stadt gefunden hat (ob sie gezielt hier gesucht hat, oder ob das reiner Zufall ist, weiß ich nicht). Jedenfalls möchte sie solange im Haus wohnen (dass sie dann täglich einen Fahrtweg von dreißig Kilometern einfach hat, scheint sie nicht zu stören). Um ihr dies zu ermöglichen, will Fiona einfach solange her ziehen.
Auf Carsten’s Frage, wie das mir ihrem Studium sei, wo sie doch gerade mit ihrer Masterarbeit begonnen habe, erwiderte sie, dass sich das verzögern würde, und sie ein oder zwei Urlaubssemester einlegen wolle. Sie könne auch zuhause Bücher wälzen und für ihre Prüfungen lernen.
Es kommt natürlich überhaupt nicht in Frage, dass Corinna bei uns wohnt. Lieber würde Carsten ihr einen Hotelaufenthalt finanzieren, als dies zu dulden.
Aber zunächst müssen die Anwälte klären, inwieweit Fiona tatsächlich einen Anspruch darauf hat, in einen bestehenden Haushalt einzuziehen.
Mit dem Erben ist es ein echtes Kreuz. Da kann ich ein Lied von singen. Durchhalten und gerade gehen!
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Irgendwie wird sich das schon regeln lassen.
Aber erst mal haben wir den Ärger und den Aufwand.
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bei mir ist es nur die frage, wie ich meinen nachlass regele, so dass es fair ist. und nach meinem dafürhalten kann das nicht fair sein, das ist meine baustelle. ich selber bin davon total unberührt als nehmer. aber in der weiteren familie geht es auch gern schonmal vor gericht……ätzend, und das bereits zu lebzeiten 😦
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Oh je.
Tja, manches lässt sich nicht wirklich „fair“ regeln, selbst wenn man es versucht.
Dazu sind die Umstände oft viel zu komplex, und die beteilgten Personen zu unterschiedlich.
Mehr als dich zu bemühen, eine Regelung zu finden, die allen einigermaßen gerecht wird, kannst du nicht.
Wenn sich trotzdem einzelne benachteiligt fühlen, ist das halt der Lauf der Welt.
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Fair. Das verändert sich. Denk nur an den Bauern, der Euro an einen Erben und Land an den Anderen vererbt. Sobald das Land Bauland wird, verändert sich die Bewertung, und nichts ist mehr fair. Dagegen hilft kein noch so hoher Anspruch.
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Stimmt. Aber das lässt sich eben nicht ändern.
Wenn meine Eltern mal sterben, werden meine Schwester und ich auch nicht symmetrisch bedacht werden können. Das ist so, aber ich hätte kein Problem, auf meinen „gerechten“ Anteil zu verzichten.
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ich habe bereits mündlich verzichtet, bis auf ein kleines item, dass ausschliesslich ideellen charakter hat. mal schauen, ob das bei den eltern angekommen ist, aber bis dahin dauert es hoffentlich noch lange!
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Na, denn wünsche ich dazu alles Gute und in möglichst ferner Zukunft.
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Unverschämtheit hat hier einen Namen!
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Bisher hat sie keinen Fuß in die Tür bekommen. Jetzt versucht sie es auf diese Weise.
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Kann mir ja nicht vorstellen, dass ein Nacherbe zu Lebzeiten des Vorerben irgend ein Nutzungsrecht am Erbe haben kann.
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Nee, sie hat ja einen Teil des Hauses von ihrer Mutter geerbt, und im Grundbuch ist zusätzlich etwas mit Wohnrecht eingetragen. Alle Einzelheiten weiß ich selbst nicht.
Außerdem hat sie offiziell sowieso noch ihren Zweitwohnsitz dort.
Die Frage ist, inwieweit sie es rechtlich erzwingen kann, de facto dort zu wohnen. Noch dazu gemeinsam mit Corinna.
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http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/101595-gilt-ein-eingeraeumtes-wohnrecht-auch-fuer-die-lebensgefaehrten
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Grundsätzlich hat Fiona wohl schon das Recht, dort zu wohnen. Und dann darf sie auch Corinna mitbringen.
Allerdings wird in dem Link nicht berücksichtigt, dass das Haus bereits von einem anderen Eigentümer bewohnt wird, der dadurch seinen Haushalt für sie öffnen müsste.
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Da sehe ich auch einen Punkt. Wobei sie ja dort noch gemeldet ist. Kniffelige Sache.
Nur: dann hätte sie sich auch in der Vergangenheit an den Kosten beteiligen müssen.^^
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Ich bezweifle, dass das ein rechtswirksames Argument ist, denn schließlich hat sie als Unterhaltsberechtigte in ihrem Elternhaus gewohnt.
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Schlimm dieser Familienstreit. Man kann nur hoffen, dass Carsten und seine Töchter irgendwann wieder zueinander finden und sich gegenseitig verzeihen können. Ich denke, das Verhältnis zu ihrem Vater hat viel damit zu tun, dass sie einem Menschen wie Corinna scheinbar so ausgeliefert ist.
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Das ist ja echt dreist.
Während des Urlaubssemesters erlischt doch sicher der Anspruch auf finanzielle Unterstützung des Studiums. Oder nicht?
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Kann sein. Darum geht es aber erst mal weniger.
Falls sie sich tatsächlich im Haus einnisten würde, würde sie da ja eh wie die Made im Speck wohnen, und hätte kaum eigene Ausgaben.
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Zumindest wird so langsam klar, dass Corinnas Interessen hauptsächlich finanzieller Natur sind.
Dass Fiona das noch unterstützt, kann ich nicht verstehen. Niemals würde ich meinem Partner erlauben, meine Eltern zu verklagen. Dann wär das mein Partner gewesen.
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Noch war von einer Klage nicht ausdrücklich die Rede. Corinna hat nir klargemacht, dass Fiona diesen Rechtsanspruch hat, und beabsichtigt, ihn wahrzunehmen.
Implizit ist damit natürlich schon die Drohung einer Klage verbunden.
Ach ..
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Wohnrecht heißt nicht, dass man keine Miete zahlt (und Strom. und Wasser. Und mitverköstigt wird)
Eigentlich müsste Carsten vermutlich Miete an die Miteigentümer zahlen, diese sind dafür aber auch an den Unterhalts- und Renovierungskosten beteiligt. Steht da in nächster Zeit nicht ohnehin was an? :-))
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Wenn man beginnt, das gegeneinander aufzurechnen, wird’s kompliziert.
Bisher liefen die Transfers nur in eine Richtung.
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Ich würde per sofort den Geldhahn abdrehen.
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V.a. ist ja so eine Klage inkl. höherer Instanz ja auch nicht ganz so billig….
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Eben. Und wer da den klar längeren Atmen hat, ist bekannt.
Wäre das meine Tochter, ab dem Moment wären wir getrennte Leute.
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Notfalls lassen wir es darauf ankommen.
Aber es wird wohl darauf hinauflaufen, dass Fiona eine (regelmäßige) Ausgleichszahlung oder sonst eine Abfindung erhält.
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wenn sie Ausbildungsunterhalt o.ä. bekommt: da könnte man dann prüfen, ob regelmäßige Einnahmen durch Vermietung (Anteil am Haus) und Wohnrechtsabtretung nicht anrechenbar sind. Dann würde Carsten kaum mehr als bisher zahlen… 🙂
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Die Anwälte prüfen jetzt die ganze Angelegenheit. Dann sehen wir weiter.
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Sie kriegt derzeit ohnehin kaum mehr, als sie gesetzlich einklagen könnte.
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Ein Wohnrecht kann nur durch den Berechtigten selbst ausgeübt werden, eine Untervermietung ist ausgeschlossen, das geht nur im Niessbrauch.
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Carsten kann Fiona auch einfach auskaufen mit dem Barwert des Wohnrechts, da eine Realteilung unzumutbar sei. Letztlich sollte es problemlos möglich sein, Fionas etwaigen Anspruch zum einziehen für zwei Jahre zu verzögern.
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IANAL, aber selbst wenn sie ihr ausdrückliches Wohnrecht verkauft, hat sie immer noch Eigentumsansprüche, und könnte strenggenommen Miete verlangen.
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Einen Eigentumsanspruch hätte man wohl und damit auch Anspruch auf eine Entschädigung dafür oder auf Realteilung, was aber nicht praktikabel ist und somit als Lösung entfällt. Auch hier löst man den Konflikt mit einer Entschädigung.
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Tja, wird wohl darauf hinauslaufen, dass sie Geld kriegt.
Und als nächstes steht dann ihre erst recht in Ungnade gefallene Schwester auf der Matte.
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Der Moment kommt sowieso irgendwann
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Familienangehörige oder Lebensgefährten dürfen gemeinsam mit dem Berechtigten wohnen.
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Ein Wohnrecht muss dauerhaft ausgeübt werden, d.h. sobald man nicht mehr dort wohnt darf man nicht einfach wieder einziehen, wenn es sich nicht um eine gesonderte Wohnung handelt.
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Sie hat offiziell immer noch den Zweitwohnsitz da. Insofern ist sie nie ausgezogen.
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Die melderechtliche Situation ist unerheblich. Es kommt einzig auf die tatsächliche Wohnsituation an.
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Es ließe sich aber kaum beweisen, dass sie hier nicht wirklich wohnt.
Schließlich hat sie hier noch ihre Räumlichkeiten samt Einrichtung und persönlichen Gegenständen, und sie übernachtet auch ein paar Mal pro Jahr.
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Das Ansinnen ist so dämlich, dass ich schwarz sehe für Ihre juristische Karriere 😂
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Ausgesprochen seltsam.
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Tjaaa .. vielleicht verfolgt sie ganz andere Ziele.
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Sowohl Wahnsinn als auch Berechnung sind gefährlich.
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Ist mir schon klar. 🙄
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Vielleicht wäre es eine Idee, schon mal die strenge Hausordnung und den wöchentlichen Putzplan an die beiden Damen zu versenden. Und ein wöchentlich zu entrichtendes Kostgeld ist übrigens auch noch drin; wobei es dann aber kein Gemecker an der Leistung der Küche geben darf!
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Dabei bleibt irgendwie die Haushälterin auf der Strecke.
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Wesentlich kritischer sehe ich den Gedanken, das studium mit einem Urlaubssemester zu verbummeln.
Bei einer normalen Beziehung würde ich Schwangerschaft und Nicht-Abschließen des Studiums erwarten – hier ist die Vorhersage nicht so sicher.
Aber tendenziell würde ich hier erwarten, dass das Studium eher vor die Hunde geht.
Man unterbricht nicht auf der Zielgeraden!
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Sehe ich genauso; aber wir brauchen auch in Zukunft gut ausgebildete Taxifahrer!
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Nein. Wir brauchen keine weiteren Taxifahrer. Der Job liegt im Sterben, da es bald selbstfahrende Fahrzeuge gibt. Damit werden schlagartig ganz viele Leute arbeitslos.
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Das hatten wir so ähnlich schon bei ihrer Schwester.
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*Prust*
Oh, das wird ein fröhliches WEihnachten und Silveter 😉
Vermutlich läßt sich der Anspruch auf das Haus auszahlen.Vermutlich wird sie aber spätestens dann keinerlei finanzielle Zuwendungen mehr erhalten von Carsten …
… allerdings nach Aufbrauchen/Durchbringen mit Corinna mit selbiger wieder vor der Tür stehen.
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Unseren Urlaub lassen wir uns davon nicht vermiesen.
Deine Kristallkugel ist ja wieder mal kreativ.
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Oh ja,
und mein Hirn produziert momentan ebenso kreatives Zeug, um das JobCenter auszustechen. Ohne jemanden abzustechen
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Bestechend stichhaltig.
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Die rechtlich einfachste Möglichkeit wäre vermutlich, irgendwelche großen Reparaturen zu finden, die dringend notwendig sind, und die Mitbesitzer ihrem Anteil entsprechend an diesen Kosten zu beteiligen. Achtung: die Reparaturen müssen dringend sein, sonst kann jeder Mitbesitzer meines Wissens verweigern – so ist hier in der Gegend mal ein Haus bis zum Abriss vergammelt.
Alternativ kann Carsten seine Kinder auch auszahlen (also ihnen ihren Anteil abkaufen). Wenn beispielsweise Fiona darauf nicht eingeht gibt es in Deutschland die Möglichkeit der Teilungsversteigerung – letztlich eine völlig normale Zwangsversteigerung. Dabei kann er (oder auch du :-)) auf das Haus mitbieten und mit etwas Glück weniger zahlen als bei einer Auszahlung – allerdings mit dem Risiko, ausziehen zu müssen. Könnte aber sein, dass das Wohnrecht bestehen bleibt. Wie ist es eigentlich im Grundbuch vermerkt? (Nur dann ist es voll wirksam…)
Gibt es eigentlich einen Anbau, den man zur geschlossenen Wohneinheit herrichten könnte – also mini-Küche, mini-Bad, ein Zimmerchen (bessere Besenkammer), komplett separat und mit komplett eigenem Eingang? Dann könnte sie weiterhin nicht herumschnüffeln – und wenn gelegentlich die Heizung ausfällt liegt das leider am sanierungsbedürftigen Boiler – siehe oben.
Lass uns wissen, was der anwalt sagt. Am einfachsten wird versteigern und ausziehen (oder umgekehrt) sein. Soll sie ihren Spaß am Wohnrecht bei einem fremden Besitzer haben.
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Wenn es eine Art Einliegerwohnung gäbe, wäre es ja einfach.
Die könnte man ihnen – unmöbliert – zur Verfügung stellen.
Als ultima ratio könnten Carsten und ich ganz ausziehen, Möbel und Equipment irgendwo lagern, und alle Nebenkosten auf Fiona abwälzen.
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Bei einer Teilungsversteigerung bleiben *alle* Rechte und Lasten in Abt. II und III bestehen – die TV wird ja gerade eben nicht aus einem Rang betrieben, hinter dem alle nachfolgenden Positionen runterfallen.
Außerdem sollte man im Falle des eigenen Mitbietens überlegen, dass man das erfolgreiche Gebot ggf. für eine unbestimmte Zeit finanzieren muß – das ist nämlich im Verteilungstermin fällig, aber wenn die Gemeinschaft sich über die Erlösanteile nicht einig wird, dann wird hinterlegt.
Es ist definitiv besser, wenn man sich ohne TV mit den Miteigentümern dahingehend einigen kann, diese auszukaufen; dabei könnte man dann auch die Löschung des Wohnrechtes vereinbaren (auch dessen Wert kann man in Euro beziffern und der Auszahlung zuschlagen).
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So weit denken wir jetzt noch nicht.
Ich hoffe, dass sich die Angelegenheit noch gütlich einigen lässt.
Der Wunsch, das Wohnrecht auszuüben, ist IMHO ein Bluff, um ganz andere Ziele zu erreichen.
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Meine Güte, ist das mies. Selbst wenn man sich den Stress antun will, in einem Haushalt wohnen zu wollen, in dem man nicht erwünscht ist, kann man nicht vorher einfach mal anrufen und das Thema ansprechen? Aber nein, erstmal Paragraphen wälzen. Auch auf die Gefahr hin, daß man später dort wohnt, und sich die unerträgliche Situation auf den Job auswirkt, wegen dem man eigentlich dort hinzieht.
Aber hey, erwachsen und so.
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Es gab ja die Vorgeschichte, dass Corinna nicht über die Feiertage hier willkommen war.
Diese Paragrapherei ist m.E. auch darauf eine Gegenreaktion, mit der sie ihre Anwesenheit erzwingen will.
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nur falls Fiona einen Schlüssel hat: über die Feiertage das Schloss austauschen, damit sie nicht unangemeldet in die Wohnung kann (bzw. jemand Fremdem dies überlassen). Wie wäre es auch mit Überwachungskameras („wir haben Angst vor Industriespionage“)?
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Den Schlüsselcode haben wir bereits im Sommer geändert, und wir werden auch sonst einige Vorkehrungen treffen.
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