Elfhundertdreiundfünfzig

In den letzten Tagen habe zwischendurch immer mal wieder ein wenig Zeit genutzt, meine Website rechtskonform (soweit das überhaupt möglich ist) zu machen (und bin immer noch drüber).

Der Gesetzgeber denkt sich ja immer wieder etwas neues aus, um es Websitebetreibern (insbesondere wenn man Produkte über einen Online-Shop anbietet) immer wieder schwerer zu machen. Wenn man einmal denkt, es sei so alles mit dem geltenden Recht (das gerne maximal schwammig formuliert wird) im Einklang, kommt schwuppdiwupp die nächste Schikane.

Ich hatte ohnehin nur ein paar Session-Cookies in meiner Website gesetzt. Aber bevor ich jetzt wieder ein Banner implementiere (bei dem ich die Einwilligung der Besucher auch nur einigermaßen konsistent durch Cookies sichern kann), kommen die Cookies eben ganz raus. Das geht halt zu Lasten des Komforts für den Besucher.
Bei jedem Formular und insbesondere bei meinem Shop lasse ich mir jetzt explizit durch das Anklicken einer Checkbox bestätigen, dass alles mögliche gelesen wurde, verstanden wurde, und der Benutzer damit ausdrücklich einverstanden ist.

In Deutschland haben sich wohl die meisten Leute schon an ein entsprechendes Procedere gewöhnt (was nicht bedeutet, dass sie das ganze Kleingedruckte tatsächlich beachten – vermutlich überlesen sie aufgrund der Menge gerade die wesentlichen Details). Aber ich befürchte, dass diese umständlichen und bürokratischen Formalismen die ausländischen Kunden eher verwirren und abschrecken.
Aber was soll ich machen? Ich muss mich an die geltenden Gesetze halten, auch wenn die geschäftsschädigend wirken.

Es gibt noch viel mehr Punkte, die zu beachten sind. Beispielsweise das Double-Opt-In-Verfahren beim Verschicken von Mails. Als Verbraucher finde ich es durchaus sinnvoll.
Schon seit langem ist mir ja diese Impressumspflicht ein Ärgernis, die mich dazu zwingt, meine „ladungsfähige“ Anschrift anzugeben. Die Nennung der Telefonnummer ist in der rechtlichen Grauzone. Ich wünsche aber eine Kontaktaufnahme – wenn überhaupt – nur per Mail. Schließe checke ich die täglich mehrmals (außer im Urlaub, aber auch da zumindest fast täglich).

Strenggenommen – das ist vielleicht Auslegungssache, aber so richtig sicher fühle ich mich nicht dabei – müssen auch Blogs, die öffentlich zugänglich sind – ein gültiges Impressum haben. Aber wo kein Kläger, ist kein Richter.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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9 Antworten zu Elfhundertdreiundfünfzig

  1. ellasblickwinkel schreibt:

    Ein gültiges Impressum, am besten noch mit Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, würde dem meisten Blogs das nehmen, was sie ausmacht…

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  2. Leser schreibt:

    Weshalb sollte eine private, nichtkommerzielle Seite, ein Impressum vorweisen müssen? Mir fiele kein Grund dafür ein. Soweit ich weiß ist das auch nicht geltendes Recht. Mit der Betonung auf nichtkommerziell, denn sobald z.B. ein Werbebanner eingeblendet wird, ist die Seite kommerziell (wobei ich nicht weiß, wie es bei kostenlosen „Baukastenseiten“ aussieht, bei denen das Banner vom Hoster kommt. Macht wordpress.com das überhaupt? Ich blocke ja Werbung schon seit bald 15 Jahren…)

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    • Da scheiden sich eben die Geister.

      Keine Impressumspflicht gilt nur für Seiten, deren Angebot ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient.
      Ich interpretiere das mal so, dass dies bei meinem Blog so erfüllt ist.

      Aber ich habe auch schon öfters andere Ansichten gelesen, nach denen nur Blogs (o.ä.) kein Impressum brauchen, die praktisch ausschließlich für eine geschlossene Benutzergruppe zugänglich sind (wie etwa mein privates Boudoirblog).

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      • Leser schreibt:

        Also ich würde mal sagen, alles, was nichtkommerziell, also privat/persönlich ist, ist von der Impressumspflicht befreit. Überall, wo es nicht um Geld geht, also weder der Ersteller der Seite auf irgend eine Weise dafür Geld bekommt, noch die Nutzer der Seite irgendwie Geld dafür ausgeben, die Seite zu nutzen oder etwas auf der Seite zu nutzen (natürlich vom normalen Internetzugang, der Geld kostet, abgesehen, klar), dürfte kein Impressum nötig sein.

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  3. ednong schreibt:

    Jaja,
    warum sollte der GEsetzgeber denn mal eindeutig ein Gesetz definieren? Würde ja die Anwälte arbeitslos machen …

    Ladungsfähige Anschrift muß ja nicht die eigene sein. Gibt ja da auch genügend Alternativen. Auc beim im Impressum Genannten. Für Geld kann man sich viel kaufen 😉

    „… was nicht bedeutet, dass sie das ganze Kleingedruckte tatsächlich beachten – vermutlich überlesen sie aufgrund der Menge gerade die wesentlichen Details …“
    Zeig mir den, der die EULA von Windows gelesen und verstanden hat. Wer klickt da nicht auf „Gelesen und akzeptiert“? Man müßte das wirklich mal alles entschlacken.

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    • Tja, Anwälte profitieren am meisten von schwammig formulierten Gesetzen.

      Mit dem Impressum auf meiner Website habe ich mich abgefunden, und mein Blog kriegt eben keines. Basta.

      Früher™ habe ich das Zeugs tatsächlich noch gelesen, später nur noch überflogen, und inzwischen .. tja.

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