Bedrückendes Vermächtnis //2766

Als ich die ganzen schriftlichen Unterlagen meiner Mutter durchschaute, fiel mir auch ihr Impfpass in die Hände. Sie war noch Anfang Juli gegen Covid geimpft worden.
Nachdem es meiner Mutter nach ihrer ersten Impfung eine Woche lang sehr schlecht gegangen war, hatte sie sich immer geweigert, sich nochmals impfen zu lassen. Deshalb war ich erstaunt.
Ich fragte Sabine, was es damit auf sich hatte. Sie berichtete, dass die Ärzte Druck auf sie ausgeübt hätten, indem sie ihr sagten, dass sie ohne Impfung vielleicht nicht zur Reha dürfe. Schließlich habe meine Mutter nachgegeben, und diesmal die Impfung auch besser vertragen (nur zwei Tage unpässlich).

Inzwischen waren wir eigentlich im Wesentlichen mit dem Auflösen des mütterlichen Haushalts fertig. Es gab keinen Grund, noch länger hier zu bleiben. Mit dem Rest würde Sabine auch alleine, bzw. mit der Unterstützung ihrer Familie, fertig. Johannes schien mittlerweile Heimweh zu haben und vermisste seinen Vater. Dazu kam, dass ich meine Verpflichtungen in der Firma allmählich nicht mehr weiter aufschieben konnte.
Ziemlich kurzfristig entschloss ich mich also, wieder zurück in die Stadt fahren. Leider hatte Carsten inzwischen einen Termin ausgemacht, so dass er uns nicht abholen könnte. Er bot mir zwar an, das Vorhaben zu verschieben, aber ich erklärte, dass ich auch so zurecht käme (inzwischen gibt es ja an allen Bahnhöfen Aufzüge, so dass ich mit Buggy und Gepäck nicht die Treppe der Unterführung runter und wieder rauf muss), und schließlich mein 9-Euro-Ticket noch ausnutzen wolle.

Die Vorstellung, zwei Stunden mit Maske im Zug sitzen zu müssen, hätte mich abgeschreckt. Aber da man (je nach Verbindung) zwei- oder dreimal umsteigen muss, war die längste Zeitspanne kaum länger als eine halbe Stunde. Danach kann man an den Bahnsteigen, während man wartet, wieder frische Luft schnappen (sofern man nicht von Rauchern belästigt wird).
Der größte Teil der Strecke verlief dann auch relativ entspannt. Nur einer der Züge hatte Verspätung. Obwohl der Zug bereits da war (und auf einen anderen wartete) blieben wir bis kurz vor Abfahrt im Schatten im Wartehäuschen sitzen, da ich drinnen im Zug Maske hätte tragen müssen.
Aufgrund der Verspätung war der Anschlusszug bereits weg. Das machte aber nichts, weil der nächste schon bald fuhr, und ich so wenigstens genug Zeit hatte, ohne Maske durchzuatmen.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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34 Antworten zu Bedrückendes Vermächtnis //2766

  1. Mika schreibt:

    Beide Eltern innerhalb eines Jahres verloren, das ist hart. Jetzt schütze deinen Mann. Oder hast du wirklich noch Zweifel?

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  2. beweis schreibt:

    Meine Mutter ist derzeit in der Reha. Auch sie darf diese Leistung nur in Anspruch nehmen, wenn sie geboostert ist, was sie ja ist.
    Ich wollte das zuerst nicht glauben, dass Ungespritzten die Rehabilitation verweigert wird. Ein täglicher Schnelltest müsste doch auch akzeptiert werden. Aber nein.

    Meiner Ansicht nach ist das Nötigung, weil inzwischen offiziell ist, dass Gespritztsein weder vor Infektion noch vor Weitergabe von Corona schützt.

    Offenbar sperrt der medizinische Apparat weiterhin alle aus, die sich nicht politisch verfügten experimentellen mRNA-Infektionen unterwerfen.

    Hinzu kommt, dass in der Reha keine täglichen Schnelltests gemacht oder gefordert werden, obwohl dort ja viele sog. Vulnerable sind.

    Das ist alles in keiner Weise nachvollziehbar und hat nichts mit Gesundheitsschutz mehr zu tun.

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  3. pirx1 schreibt:

    Mir ist aktuell keine gesetzliche Regelung bekannt, die eine Impf- oder Maskenpflicht für Patienten von REHA-Kliniken vorschreibt.

    Aus juristischer Sicht besitzen Betreiber von REHA-Kliniken allerdings das Hausrecht und dürfen nicht lebensnotwendige Behandlungen (zu denen man REHA-Behandlungen wohl zählen kann) aus billigen Gründen ablehnen, z. B. wenn sie annehmen müssen, dass ihr Betriebsablauf aus Gründen, die vom Patienten zu verantworten sind unzumutbar gestört werden könnte. Beispielsweise kann einem Drogenabhängigen der Zugang zur REHA-Klinik verwehrt werden.

    Mir ist kein Fall bekannt, in dem Ärzte einen Patienten zu einer Impfung gezwungen hätten. Ein Patient muss aber laut geltender Rechtsprechung von einem Arzt erwarten dürfen, dass er über den Behandlungsverlauf und entsprechende Risiken (dazu gehört auch, dass REHA-Kliniken einen umgeimpften Patienten nach einer elektiven OP möglicherweise nicht aufnehmen) aufklärt.

    Mir ist allerdings auch kein Fall bekannt, in dem ein REHA-Patient eine Klage angestrengt und gewonnen hätte, weil ihm die Aufnahme in einer REHA-Klinik wegen fehlendem Impfnachweis verweigert wurde.

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    • idgie13 schreibt:

      Als ob ein Reha-Patient Zeit und Energie für eine Klage hätte…

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      • Zeit vielleicht schon. Aber woher dafür den Schwung herkriegen?

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        • idgie13 schreibt:

          Ich meinte damit eher, dass eine Reha ja eher zeitnah nach einer OP stattfinden sollte.
          Eine Klage wird in der Regel nicht innerhalb weniger Tage entschieden.
          Was für eine Wahl bleibt da schon?

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          • Das stimmt. Ich hatte es jetzt nur darauf bezogen, dass die Patienten nach einer OP ja meist erst mal krankgeschrieben sind, und deshalb Zeit haben.
            Aber wer gesundheitlich angeschlagen ist, dem fehlt die Kraft für irgendwelche Auseinandersetzungen.

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            • idgie13 schreibt:

              Kommt wohl auf die Art OP an, wie schnell die Reha aufgenommen werden sollte.
              (Ich wusste damals z.B. gar nicht, dass ich auf Reha hätte gehen können. Aber mir ging es ja auch ohne schnell wieder gut.)
              Sprich: wer Reha machen will, beugt sich eher dem Impfdruck als (ohne grosse Erfolgsaussichten) zu klagen.
              Wenn alle Reha-Kliniken ein „Hausrecht 2G“ haben, hilft es auch nicht, dass das keine „gesetzliche Vorschrift“ ist. Das Ergebnis ist das Gleiche.

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      • pirx1 schreibt:

        Gemessen am spezifischen Beispiel greift keiner der vorgetragenen Einwände.

        Wir erfuhren, dass die (elektive) OP (und damit auch die elektive REHA) seit Jahren angedacht und zumindest seit Wochen, wenn nicht Monaten konkret geplant war. Die Zeit reichte für eine mehrfache Aufklärung durch den Hausarzt, durch den Operateur, durch die REHA-Klinik, die Zeit reichte sogar für eine aus freien Stücken entschiedene Impfung. Somit hätte auch durchaus genug Zeit für eine potenzielle Klage bestanden, zumal die elektive OP offenbar nicht so dringlich war, dass zumindest ein (durchaus erzielbarer) Eilentscheid eines Gerichtes hätte abgewartet werden können.

        Die Patientin kann auch nicht als hilflose oder übertölpelte, aufgrund ihrer Erkrankung etwa in ihrer freien Entscheidungsfähigkeit eingeschränkte Person ohne Beistand gelten. Zumindest eine der beiden (selbst nicht erkrankten) Töchter war über die Abläufe vor der Operation offensichtlich sehr detailliert informiert und in Entscheidungsprozesse eingebunden. Somit war eine mögliche Klage auch keine Frage von „fehlendem Schwung“.

        Tatsache ist allerdings: Die Rechtslage ist sehr eindeutig und lässt sich auf „love it or leave it“ herunterbrechen. Kein seriöser Anwalt hätte bei einer entsprechenden Anfrage somit einer Klage Erfolgsaussichten beschieden.

        Patienten sind durchaus frei in ihren Entscheidungen – Behandler aber auch, schon gleich bei nicht lebensnotwendigen Eingriffen.

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        • idgie13 schreibt:

          Wie zynisch, zu schreiben „Patienten sind durchaus frei in ihren Entscheidungen“, wenn die Wahl zwischen Impfung und Reha-Verweigerung besteht.
          Mein letzter Satz dazu – Du kannst Dir eine ausschweifende Antwort sparen.

          @Anne: ich gelobe Besserung und werde hier nicht für weiteres Futter zu dem Thema sorgen.

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          • pirx1 schreibt:

            Klassisch einem Fehler erster Ordnung aufgesessen:
            Es gibt durchaus auch Reha-Einrichtungen, die ungeimpfte Rehabilitanden aufnehmen, wie gesagt: Es gilt Hausrecht. Informationen dazu fände man z. B. bei den Kostenträgern wie DRV, GKV u.a. – wenn man denn suchen wollte.

            Aber Glauben an propagandistisches storytelling ist natürlich wirkungsvoller für die Festigung der eigenen kruden Agenda.

            Daneben bleibt z. B. auch noch die Möglichkeit, elektive Eingriffe zu verschieben – „auf die Zeit nach Corona“ (DAS wäre zynisch) …

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          • Mika schreibt:

            Das ist wie bei Radio Eriwan. Haben wir Meinungsfreiheit? Aber natürlich, nur wenn sie ihre Meinung sagen, sind sie danach nicht mehr frei. Aber sie dürfen das ganz frei entscheiden.
            Menschen verstehen das. Juristen, Mediziner und andere naja, haben damit Probleme.

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          • pirx1 schreibt:

            Die Armenier sind eben einfach näher dran.

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  4. blindfoldedwoman schreibt:

    Mit Kind und Koffern dreimal umsteigen? Puh. Also da hätte ich es locker noch einen Tag ausgehalten. Warum wolltest Du unbedingt fort?

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    • Solange die Anschlusszeiten nicht zu knapp bemessen sind, ist das nicht so schlimm.
      Die Taschen (halt nur möglichst leichtes Gepäck) hängen am Buggy. Statt Treppen gibt es Aufzüge. In moderne Züge kann man fast ebenerdig einsteigen, also ohne (höhere) Stufen.
      Überhaupt fährt Johannes wahnsinnig gerne Zug. Für ihn ist das jedesmal ein spannendes Abenteuer.

      Außerdem mache ich mich doch nicht abhängig von irgendwelchen Chaffeurdiensten.

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