Wie schon öfter erwähnt, haben Carsten und ich offiziell immer noch unterschiedliche Wohnsitze. Wir haben auch unterschiedliche Nachnamen, da ich bei unserer Eheschließung keine Veranlassung sah, meinen geschäftlich etablierten Nachnamen deshalb umzuändern.
Das hat all die Jahre hindurch größtenteils ganz gut funktioniert. Ein paar widrige Kleinigkeiten, aber naja ..
Nun ist es durch unseren gemeinsamen Nachwuchs etwas komplizierter geworden. Das Kind heißt zwar Klugsch mit Nachnamen, ist aber mit Wohnsitz bei mir gemeldet. Das bedeutet wohl, dass ich in die Statistiken als alleinerziehend eingehe, weil wir ja offiziell getrennt leben.
Dabei hatte ich mich auf dieses Gemeinschaftsprojekt überhaupt nur eingelassen, weil ich auf die uneingeschränkte Unterstützung durch Carsten vertraut hatte.
Und so beziehe ich ihn auch so gut wie möglich in die Kindesbetreuung mit ein, um eine starke Bindung (hat nichts mit Kernkraft oder Quantenchromodynamik zu tun) zwischen beiden aufzubauen. Wir hatten ja ausgemacht, dass ich mich während der Stillzeit vorwiegend um das Baby kümmern werde, danach zunehmend er, während wir parallel dazu unsere Verantwortungen in der Firma allmählich umkehren.
Abends, wenn wir alle daheim sind, und das Baby satt und zufrieden ist, sitzen wir gerne zusammen auf dem Sofa. Ich lege das Baby dann auf seine Beine (das war sonst eigentlich mein Platz als Schoßkätzchen), die er dann halt mal nicht manspreaden kann, so dass sie einander anschauen können.
Auch sonst drücke ich ihm das Kind mal auf den Arm, wenn es sich gerade ergibt. Er trägt es dann meist bäuchlings auf seinem Unterarm liegend.
Carsten sagt, dass Ingrid dies bei weitem nicht so unterstützt hat, als seine Töchter klein waren.
In diesem Jahr mussten wir schon viele Reisen wegen Corona verschieben oder ganz absagen.
Für mich wird es kleinere Geschäftreisen nicht vor den nächsten Ostern geben, größere mit Übernachtung auswärts frühestens im Herbst 2021. Das war uns von vornherein so klar gewesen und auch so eingeplant. Eigentlich hätte ich im Frühjahr und Frühsommer noch ein paar Reisen vorgehabt, konnte die aber wegen Corona-Beschränkungen nicht mehr durchführen.
Aber Carsten holt jetzt zumindest ein paar besonders dringende Geschäftsreisen nach, die sich wirklich nicht länger aufschieben lassen. Er bündelt dabei mehrere Ziele zu einer Tour, weil es insgesamt immer noch kürzer ist, als wenn er jede einzelne Reise separat vornehmen würde. (Und es ist mir auch lieber, dass er jetzt weg ist, solange unser Sexualleben eh noch eingeschränkt ist, als dann, wenn ich wieder voll einsatzfähig bin.) Wir haben keine Angst vor Corona, höchstens dass er irgendwo in Quarantäne gerät, und nicht mehr heim darf.
Das bedeutet, dass ich wirklich mal während seiner Abwesenheit alleinerziehend bin. Wir haben das ausführlich besprochen, und ich komme schon ein paar Tage alleine aus. Carsten würde das umgekehrt jedoch ohne mich nicht.
„Dabei hatte ich mich auf dieses Gemeinschaftsprojekt überhaupt nur eingelassen, weil ich auf die uneingeschränkte Unterstützung durch Carsten vertraut hatte.“
Erschreckend und traurig zugleich.
Einen anderen Beweggrund gab es nicht? ^^
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Die Unterstützung war eine notwendige, jedoch keine hinreichende Bedingung.
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Keine hinreichende Bedingung! Warum schreibst du dann „… überhaupt nur eingelassen …“?
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Weil ich mich ohne dieses Must-have eben nicht darauf eingelassen hätte.
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… auf dieses „Projekt“.
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notwendig, aber nicht hinreichend – hier spricht die Mathematikerin und genau so hätte ich das auch ausgedrückt 🙂
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Ja, genau. So sollte das ja eigentlich eindeutig verständlich sein.
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Du bist nicht allein.
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Das Chefchen ist immer dabei.
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Auch das.
Hast du steuerliche Vorteile als Alleinerziehende?
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Nö. Wir machen das ja unter uns aus, und brauchen weder staatliche Unterstützung noch Einmischung.
Und der Kinderfreibetrag verteilt sich auf uns beide. Kindergeld haben wir übrigens gar nicht erst beantragt.
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hm …
das finde ich jetzt nicht richtig, das Kindergeld ist ja nicht euer Geld, sondern das Geld des Kindes.
Wenn ihr es nicht braucht, dann legt es doch einfach auf ein Sparkonto, investiert es in entsprechende Aktienfonds oder das genialste was ich bisher mal gehört habe, in eine Riesterrente zur Absicherung.
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Sorry, Missverständnis.
Das Kindergeld würde bei unserer steuerlichen Einkommensveranlagung eh mit dem Kinderfreibetrag verrechnet – sprich wir müssten es mit der Einkommenssteuer zurückzahlen.
Da ersparen wir und diese bürokratischen Formalitäten.
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Damit verschenkt Ihr den Gegenwert des Kindergelds. Ich zitiere die Lohnsteuerhilfe- Website, steht ähnlich aber auch anderswo:
„Auch wenn Sie sicher sind, dass bei Ihnen der Kinderfreibetrag angewendet wird, sollten Sie auf jeden Fall Kindergeld beantragen. Denn erstens bekommen Sie das Kindergeld jeden Monat auf Ihr Konto überwiesen und nicht erst am Ende des Jahres rückwirkend angerechnet. Zweitens geht das Finanzamt bei allen Eltern davon aus, dass sie Kindergeld beantragt und erhalten haben und rechnet diesen Betrag bei der Steuererklärung mit ein – ganz gleich, ob Sie es tatsächlich beantragt haben oder nicht. Denn dafür sind Sie nämlich selbst verantwortlich.“
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Danke für den Hinweis. Ich werde das noch mal mit dem Steuerberater klären.
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„Das bedeutet wohl, dass ich in die Statistiken als alleinerziehend eingehe, weil wir ja offiziell getrennt leben.“
Naja, ihr macht es aber auch ziemlich kompliziert: Getrennt lebend, aber verheiratet und während des Getrenntlebens ein Kind in die Welt setzen. Herrjemine.
Ihr seid verheiratet, und in der Geburtsurkunde des Kindes steht sicher dein Mann als „Vater“. Wenn du im behördlichen Sinne als „Alleinstehende“ gelten wölltest, müsstest du dann nicht das alleinige Sorgerecht beantragen? Und wie willst du das den Behörden/dem Finanzamt begreiflich machen, wenn du verheiratet bleiben willst?
Mental bist du vielleicht alleinerziehend, aber ganz sicher nicht statistisch und auch nicht amtlich.
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Kurz und knapp, doch ist Sie ,…
Sie erfüllt die Bedingungen, und Sorgerecht hat mal so ganz nichts mit dem Status „Alleinerziehend“ zu tun.
Richtig lustig wird es erst, wenn Sie jetzt auf die Idee kommen, gegenseitig jeweils den Hauptwohnsitz des anderen, als Zweitwohnsitz anzugeben.
Du müsstest damit dann sogar, wenn ihr es wollt, Lohnsteuerklasse 2 erreichen können (allerdings macht 5 + 3 oder 4 + 4) wahrscheinlich mehr Sinn.
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Da wir keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit haben, sind Steuerklassen auf uns nicht anwendbar.
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Manchmal fehlt mir etwas die Emotionalität 🙂
Ich hoffe, ihr drei kommt zurecht und die Einschnitte sind nicht gar zu gravierend 😉
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Alles gut. Wir kommen klar.
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Das ist das wichtigste.
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Wenn es Euch beiden Erwachsenen, und später, wenn es das selbständig „beurteilen“ kann, Eurem Kind auch so Recht ist, ist doch alles bestens!
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Ist das wirklich so, dass du als alleinerziehend geführt wirst? Kann eigentlich nicht sein, wenn du bei der Geburt mit dem Vater verheiratet warst. Auch wenn ihr zwei Wohnsitze habt, dürftet ihr im Extremfall höchstens als getrennterziehend geführt werden. Alleinerziehend würdest du nur werden, wenn das Familiengericht deinem (dann) Ex-Mann den Kontakt zum Kind weitgehend untersagt, denn dann darf er ja nicht mehr miterziehen. Selbst wenn ihr nicht verheiratet wärt und vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht vereinbart hättet, wärst du nicht alleinerziehend, da die Meldeadresse des Kindes nichts mit der Erziehung oder Betreuungsabsprachen zu tun hat.
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Das kann sein. Wie so vieles andere war auch diese Formulierung cum grano salis zu lesen.
Allerdings frage ich mich schon, auf welcher Grundlage die Statistiken sind, die einen bestimmten Anteil Alleinerziehende ausweisen. Irgendein nachvollziehbares und eindeutiges Kriterium muss es da ja geben. Getrennte Wohnsitze wäre ein zweckmäßiges, da statistisch erfassbar Kriterium.
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Du scheinst richtig zu liegen, ich habe noch mal geforscht. Wenn der Lebensmittelpunkt des Kindes bei dir ist, ihr aber unterschiedliche Wohnsitze habt und das Kind nicht genau 50:50 betreut (vgl. Wechselmodell), also zum Beispiel nur 60:40, weil er derzeit länger erwerbsarbeitet als du, dann wirst du als Alleinerziehende gewertet.
Du bist dann eine der 90% alleinerziehender Mütter – und wenn du dann erwerbstechnisch Babypause machst, dann gehörst du auch zu den bemitleidenswerten Opfern, die knapp an der Armutsgrenze vegetieren (egal, wieviele Scheine dir dein Mann in deine Wohnung kippt), da du ja in der Zeit kein entsprechendes Einkommen hast. Da du alleinerziehend bist, gilt auch dein Kind als arm.
Das ist ziemlich krank.
Was mich dabei aber besonders ärgert ist, dass bei dieser Definition sämtliche väterliche Aktivität komplett unsichtbar (neudeutsch) gemacht wird. Auch wenn sie aus 40% Care-Arbeit plus familienorientierter Erwerbsarbeit besteht, ist sie ist in den gesellschaftlichen Statistiken nicht existent.
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Da stimme ich dir zu. Es läuft in dieser Hinsicht vieles schief.
Die Fixierung auf Halbe-Halbe-Aufteilung ist völlig lebensfremd, und geht an den Wünschen und Bedürfnissen der meisten Elternpaare vorbei.
Wenn mir mein Mann jetzt in der Stillzeit nicht viele berufliche Aufgaben abnehmen würde, könnte ich es mir gar nicht leisten, meine Zeit vorwiegend dem Baby zu widmen.
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