E-F*ktura //3055

Als ich vor mehreren Jahren hauptberuflich in die Firma eingestiegen bin, habe ich mit freiberuflicher Auftragsentwicklung und Beratung aufgehört. Nur ein Teil meines eigenen Softwaregeschäfts läuft noch so als Hobby nebenher.
[Die Bereitstellung von Freeware habe ich völlig aufgegeben, seit mir klargemacht wurde, dass manche Nutzer meine Gutmütigkeit und Großzügigkeit überhaupt nicht zu schätzen wissen und mein geistiges Eigentum nicht respektieren, stattdessen Ansprüche und Forderungen stellen, die ich nicht unentgeltlich zu erfüllen bereit bin.]

Ich biete auf meiner Website noch eine Handvoll Standardsoftwareprodukte an, also Anwendungen, deren Nutzungsrecht ich gegen eine Lizenzgebühr verkaufe. Davon leben könnte ich bei weitem nicht mehr. Das ist ein Nischenmarkt, der nur für ganz spezielle Zwecke in einer bestimmten Branche relevant ist. Immerhin habe ich dadurch ein nettes, kleines, zusätzliches Taschengeld. Der weltweite Bedarf ist zwar nicht groß, aber er besteht. Ich kenne keine andere Software mit vergleichbarer Funktionalität.
Kommunikation mit den Käufern, Rechnungserstellung, Abwicklung der Lizenzierung, Support, Maintenance, Aktualisierungen und sporadische Weiterentwicklung kosten zwar etwas Zeit, halten sich aber meistens in noch überschaubaren Grenzen. Ernsthafte Käfer hatte ich schon lange nicht mehr. Meine Produkte sind ausgereift und vieltausendfach bewährt.
Längst falle ich auch unter die Kleinunternehmer-Regel, so dass ich keine Umsatzsteuer mehr abführen muss, umgekehrt aber auch die Umsatzsteuer auf meine eigenen Aufwendungen nicht zurückerstattet bekomme.

Nun ist es so, dass in Deutschland die elektronische Rechnung ab nächstem Jahr Pflicht wird. In der Firma kümmern sich die Kaufleute in Zusammenarbeit mit der IT darum. Aber das nützt mir nichts.
Von Anfang an habe ich Rechnungen als digital signiertes PDF-Dokument erstellt (in einem teilautomatisierten Prozess) und per Mail versendet. Zu diesen Zeiten war es noch üblich, Rechnungen auszudrucken, in einen adressierten und frankierten Briefumschlag zu stecken und mit der Post zu verschicken – was natürlich nicht unerhebliche Kosten verursachte.
Jetzt sollen meine PDFs nicht mehr akzeptiert werden, sondern ein bestimmtes XML-Format ist vorgeschrieben (JSON wäre zeitgemäßer, oder ein standardisiertes Binärformat).
Soweit ich verstanden habe, gilt die E-Rechnungspflicht nur gegenüber Unternehmen in Deutschland. Für Kleinunternehmer als Rechnungsersteller gibt es noch eine Schonfrist bis 2028. Gegenüber Privatpersonen als Rechnungsempfänger gilt die Pflicht nicht (die könnten die E-Rechnung vermutlich auch gar nicht lesen), ebenso bei Bruttobeträgen unter 250 EUR.

Ich habe mir mal meine Rechnungen der letzten zwei Jahre angesehen. Die meisten gehen ins Ausland, ein Teil davon in die EU, wo die E-Rechnung vermutlich gelesen werden könnte. Sicher ist das aber nicht. Von den Rechnungen innerhalb Deutschland gehen einige an Privatpersonen (sogar verhältnismäßig viele). Es bleibt noch ein Schwung Rechnungen an deutsche Unternehmen übrig, aber von denen ist ein erheblicher Teil unter 250 EUR (ich verlange schließlich keine Wucherpreise – für Auftragsentwicklung und Beratung wären das hingegen Peanuts gewesen).
Letztendlich habe ich nur eine Handvoll Rechnungen im Jahr, für die tatsächlich in Zukunft eine E-Rechnung verpflichtend wäre.

Soll ich mir das wirklich antun? Wenn es für sämtliche Empfänger passend wäre, würde ich halt wohl oder übel komplett umstellen. Aber meine nicht-europäischen Kunden, von denen ich die größten Einnahmen habe, könnten mit der E-Rechnung gar nichts anfangen. Das heißt, ich müsste meine Kunden unterschiedlich behandeln (mache ich bereits, indem ich die Rechnung je nach Herkunft in Deutsch oder Englisch schreibe, aber das ist auch schon die ganze Diskriminierung, noch nicht einmal das Datumsformat lokalisiere ich). Der Aufwand, das umzusetzen, ist einfach zu hoch in Relation zum verbleibenden Nutzen.
[Aus ganz ähnlichen Gründen hatte ich mich übrigens dagegen entschieden, meine Rechnungen um einen QR-Code zu erweitern, der die Rechnungsdaten für die Bank-Überweisung enthält. Der wäre nur in Teilen der SEPA verwendbar.]
Für Einzelkämpfer sind solche bürokratischen Regulierungen eine Zumutung, die nicht immer zu stemmen ist, insbesondere wenn man sich mit länderspezifischen Bestimmungen auseinandersetzen muss. Beispielsweise musste ich vor ein paar Jahren ein W9-Formular für einen US-amerikanischen Kunden ausfüllen, oder neulich eine Non-Permanent-Residence-Deklaration für einen indischen Großkunden abgeben. Manches ignoriere ich aber auch, wenn es geht.

Ich habe mir die Spezifikation des XRechnung-Formates angeschaut. Eine XML-Datei zu schreiben, ist nun wirklich keine Kunst. Das habe ich schon n mal gemacht. Aber die Spec ist umfangreich. Es gibt viele, sehr viele Felder. Der Aufwand für Implementierung und Tests ist mir zu hoch. Dafür fehlt mir die Zeit.
Es soll ja auch ein paar Anbieter geben, die auf Online-Portalen kostenlos (oder zu erschwinglichen Gebühren) E-Rechnungen erstellen. Keinesfalls jedoch werde ich meine Geschäftsdaten irgendwohin hochladen. Wenn überhaupt, dann muss es lokal auf meinem Rechner ablaufen. Ich habe auch keine Lust, meine eigenen Daten (Adresse, IBAN, etc.) jedes Mal neu einzugeben.
Bliebe eventuell noch die Abwicklung über einen Reseller. Aber das lohnt sich für mich nicht, würde ich höchstens als Ausnahme mal zulassen.

Ich warte jetzt erst einmal ab, und schaue mich vielleicht noch um. Bis 2028 ist noch viel Zeit. Es könnte allerdings sein, dass bestimmte Kunden im Inland bereits vorher meine PDF-Rechnungen nicht mehr akzeptieren. Nach meinem Kenntnisstand brauche ich ab 2025 ihre Einwilligung für eine nicht-elektronische Rechnung.
Falls ich keine praktikable Lösung finde, könnte es das endgültige Aus meines Softwaregeschäftes, auf das ich zwar nicht angewiesen bin, das ich mir aber über viele Jahre aufgebaut habe, sein.


Rechnungspflicht nach Empfänger

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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22 Antworten zu E-F*ktura //3055

  1. pirx1 schreibt:

    Das ist doch (nur ein) schönes Beispiel für den doch so dringenden Abbau von Bürokratie und Handelshemmnissen, vom dem in der Politik immer so vollmundig die Rede ist – und dessen Gegenteil Politiker mit immer neuen Gesetzoiden bewirken.

    In meinem Tätigkeitssektor gibt es ähnliche Klopper, die dazu führen werden, dass Einzelunternehmen zu Gunsten großer investorengeführter Unternehmen, welche dann in einem zweiten Schritt Politiker und Steuerzahler beliebig vor sich hertreiben und ausbeuten, vom Markt verschwinden.

    Wundert es dann noch, dass mittlerweile jeder, der es sich leisten kann Deutschland den Rücken kehrt?

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    • Theoretisch ist ja eine elektronische Rechnung eine gute Sache, denn sie lässt sich automatisiert verarbeiten. Damit erübrigt sich dann hoffentlich das Problem, dass man häufig – insbesondere bei großen Unternehmen – lange auf die Begleichung der Rechnung warten muss, bis sie – manchmal erst nach mehrmaligem Erinnern – endlich bezahlt wird.
      Es ist aber völlig kontraproduktiv, eine Pflicht dafür einzuführen, solange es keinen international anerkannten, etablierten und verbreiteten Standard dafür gibt. Wenn es in anderen Ländern akzeptiert würde, wäre ich schon längst freiwillig darauf umgestiegen.
      Deutschland kocht da sein eigenes, versalzenes Süppchen, und gerade kleine Unternehmen mit Umsätzen sowohl in In- als auch Ausland sitzen zwischen allen Stühlen, von denen einer ihnen noch unter dem Hintern weggerissen wird.

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  2. beweis schreibt:

    Diese bürokratische Volte dient eindeutig höchstens großen Unternehmen und bringt für kleine oder gar Startups neue Hürden und Quälereien.
    Bei der Steuer können sich die Digital-Bürokraten ja noch mit Geldwäsche rausreden, aber elektronische Rechnungspflicht?
    Wenn ich das richtig verstanden habe, ergibt sich daraus eine Digitalisierungspflicht für alle geschäftlichen Rechnungstransaktionen. Vermutlich darf man nicht mal die neuartige XML-Rechnung ausdrucken und im Kouvert an den Empfänger schicken.
    Diese Datensammelwut erinnert stark an die elektronische Patientenakte, deren Daten laut EU nun auch genutzt werden oder die Verpflichtung aller Banken, sich infrastrukturell auf digitales Geld vorzubereiten. Vermögensregister, Immobilienregister, Impfregister…

    Wenn man sich bei all diesen Vorhaben die angeblichen Benefits für wen auch immer anschaut und sie mit den Gefahren einer maschinellen Analyse durch wen auch immer vergleicht, sehe ich große Gefahren für die Kleinen oder die Einzelpersonen.

    Da reicht dann ein Knopfdruck und die Diskrepanzen zwischen Steuer, Rechnungsstellung, Impfstatus, Kaufverhalten im Supermarkt oder an der Tankstelle auszuwerfen.

    Natürlich würde nie einer einen solchen Knopf drücken müssen (wir haben ja schließlich alle nichts zu verbergen) – aber es wäre möglich.

    Und vielleicht hat sich ja einer mal kritisch oder frech geäußert und ist so in den Fokus der herrschaftlichen Bürokratie geraten.
    Dann könnte man ja schon den Knopf mal drücken – zum Schutze der Gemeinschaft.

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    • Die Absicht dahinter ist es wohl, die Umsatzsteuer strenger zu kontrollieren. In ein paar Jahren soll dann auch eine Meldepflicht kommen, dass die elektronischen Rechnungen automatisch dem Finanzamt mitgeteilt werden.
      Umso paradoxer ist es, dass man Unternehmer, die gar nicht umsatzsteuerpflichtig sind, nicht von der E-Rechnungspflicht ausnimmt.

      Kleine Unternehmen haben es wirklich zunehmend schwer, ohne dass das der Verbraucher direkt mitkriegt.
      Ich kenne etwa eine kleine Brauerei, die ihre Umsätze dadurch macht, dass sie Bier und andere Getränke ausfährt und ihren Kunden liefert.
      Ab Juli muss sie Straßenmaut für ihren Lieferwagen zahlen. Es bleibt ihr gar nichts anderes übrig, als die zusätzlichen Kosten auf die Getränke umzulegen. Ein Kasten kostet dann einen Euro mehr.
      Die waren auch bisher schon nicht gerade billig, weil es kein Massenbetrieb ist. In den letzten Jahren mussten sie sich mit deutlich höheren Kosten für die Zutaten (z.B. Kohlendioxid für Limonadengetränke) herumschlagen, und hatten auch (teils Corona-Maßnahmen bedingte) Personalprobleme.
      Wir werden die Getränke weiterhin kaufen, um die regionale Wirtschaft zu stärken. Aber wenn jetzt ein Teil der Kunden abspringt, weil ihnen die Getränke zu teuer werden, werden sie ihren Betrieb wohl endgültig nicht mehr halten können.

      Digitale Prozesse sind (langfristig gesehen) natürlich viel bequemer. Aber häufig bleibt auch der Datenschutz auf der Strecke. Wer will seine Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung schon selbst händisch in ELSTER eintragen, wenn man sie doch so einfach mit wenigen Klicks importieren kann. Die Banken übertragen inzwischen auch Zinsen und Dividenden an ELSTER. Der Steuerzahler verliert die Kontrolle über seine Daten.
      Die elektronische Patientenakte sehe ich ähnlich problematisch.

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      • pirx1 schreibt:

        Die elektronische Patientenakte ist eine wertlose weil unstrukturierte Loseblattsammlung. Natürlich hätte man bei der Implementation wenigstens durchsuchbare PDFs nutzen können, ist aber „zur Einführung nicht vorgesehen“ (sachliche Begründung: keine). Die wesentlichen Vorteile einer digitalen Datenerfassung für die Nutzer wurden damit verschenkt. Die Drehstuhlakorbaten im Ministerium glauben tatsächlich, man hätte die Zeit, im Rahmen einer Sprechstunde jede der unsortierten Datei zu sichten und sich intensiv damit zu beschäftigen.

        Daneben können Teile der „ePA“ von Patienten nach Belieben ein- und ausgeblendet werden, damit nicht jeder Behandler jeden Befund sehen kann. Was wie eine datenschutzrechtliche Notwendigkeit aussieht (und vielleicht sogar ist) ist ein forensischer Alptraum, denn Metadaten dazu, was wann ein- und ausgeblendet war werden nicht erfasst. „Jawohl Herr Richter, mein Arzt musste wissen, dass ich gegen Brausetabletten allergisch bin, das schwöre ich, das stand in meiner ePA im Artbrief aus dem Jahr 2001 auf Seite 212!“. Nur kann leider keiner beweisen, ob das zum Behandlungszeitpunkt sichtbar war – und bei jeder WV einen maximal redundanten Komplettsnapshot der ePA in der Praxisakte abzulegen kann ja wohl nicht die Lösung sein.

        Ebenso ist die Datenqualität der erfassten Daten (entgegen der Behauptungen aus dem Hause Porpellerkarl) mangels standardisierter Strukturierung für medizinische Forschungszwecke weitgehend unbrauchbar. Wohl melden andere Stellen Begehrlichkeiten an, denn für Lebensversicherer, IT-Konzerne wie meta etc. sind die Daten trotzdem wertvoll wie bares Geld. Wer deren Verknüpfungsalgorithmen kennt, der glaubt auch nicht mehr an Anonymität oder Datensicherheit. Noch immer denken viele Patienten ja, die Daten „stünden auf der Karte“, wissen gar nicht um den zentralen und gut an den Meistbietenden zu verhökernden „anonymisierten“ Datenpool, der mit ihren Daten enststehen wird. Ohnehin soll die Karte bald durch eine Handyapp ersetzt werden. Bei jedem halbwegs EDV-Affinen klingeln dabei sämtliche Alarmglocken – nicht so bei den politischen Steigbügelhaltern für die Begehrlichkeiten der Datenindustrie.

        Seriöse Aufklärung und Warnungen täten Not – stattdessen wird mit Opt-Out auf die Bequemlichkeit und Bräsigkeit der Patienten gesetzt und der bisherige durchaus rege Bundesdatenschutzbeauftragte durch eine vermutlich willfährigere Bewerberin ersetzt

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  3. macross2013 schreibt:

    Schau dir doch einfach einmal https://www.ferd-net.de/standards/zugferd-2.2/zugferd-2.2.html an … das sollte deine Anforderungen erfüllen. Die Daten kann man ja mit „Fake“ Infos füllen.

    Oder gleich bei 7-pdf vorbeischauen https://www.7-pdf.de/produkte/pdf-printer/dokumentation/zugferd-konforme-pdf-rechnungen-drucken

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    • Danke. Zugferd hatte ich mir schon mal runtergeladen. Darin waren allerdings nur Dokumentation, Beispiel-PDFs und ein paar Excel-Dateien, kein Executable, mit dem ich etwas hätte anfangen können.
      Was ich bisher an Tools zur Erstellung von ZUGFeRD-Rechnungen gefunden habe, ist entweder nur online verfügbar, zu teuer oder aus sonstigen Gründen unpraktikabel für meine Belange. Der Prozess sollte sich einigermaßen nahtlos in meine internen Abläufe einfügen.
      7-PDF scheint mir auch recht kompliziert und umständlich in Gang zu bringen. Um auszuprobieren, ob es mit meinen Rechnungen kompatibel ist, müsste ich mir Zeit nehmen.

      Ich gehe aber davon aus, dass sich in den nächsten Jahren da noch einiges tun wird, und beschränke mich momentan noch darauf, das zu beobachten.

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  4. Plietsche Jung schreibt:

    Check das mal mit deinem Steuerberater. Vielleicht gibt es noch einen Ausweg.

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  5. pingpong schreibt:

    Gegenüber Privatpersonen als Rechnungsempfänger gilt die Pflicht nicht […]
    Von den Rechnungen innerhalb Deutschland gehen einige an Privatpersonen (sogar verhältnismäßig viele). Es bleibt noch ein Schwung Rechnungen an deutsche Unternehmen übrig

    Einfache Möglichkeit: Sondieren, ob man die verbleibenden Rechnungen an Unternehmen ebenfalls umstellen kann auf Rechnungen an Privatpersonen. Da du sowieso nicht unter die Umsatzsteuer-Regelung fällst, macht es aus Sicht der Unternehmen vermutlich wenig Unterschied, ob sie eine Rechnung an das Unternehmen oder eine Rechnung an eine Privatperson innerhalb des Unternehmens erhalten.

    Damit hättest du dann nur mehr Privatkunden und wärst von der E-Rechnung nicht betroffen.

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    • Selbst wenn so etwas rechtlich zulässig ist (was ich nicht weiß, aber bezweifle), werden sich kaum ein Unternehmen und ein Mitarbeiter auf einen solch schrägen Deal einlassen, zumal das intern ja doch irgendwie verbucht werden muss.
      Und ich begebe mich auch nicht auf derart dünnes Eis.

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      • pingpong schreibt:

        Selbst wenn so etwas rechtlich zulässig ist

        Warum nicht? Gibt es ein Gesetz, dass man sein Privatequipment nicht in einer Firma verwenden darf? Bist du ganz sicher, dass der Großteil deiner deutschen Privatkunden die Software ausschließlich privat und nicht unternehmerisch nutzt?

        werden sich kaum ein Unternehmen und ein Mitarbeiter auf einen solch schrägen Deal einlassen, zumal das intern ja doch irgendwie verbucht werden muss.

        Deshalb: Sondieren.

        Einen finanziellen „Bonus“ (aka Benutzungsentgelt für Privatequipment) festzulegen scheint mir nicht besonders schwierig, und ist meines Wissens auch nicht verboten. Natürlich ist es für die betreffenden Firmen/Personen ein bisschen zusätzlicher Aufwand. Wo ein Wille, da ein Weg. Insbesondere bei Peanut-Beträgen von weniger als 250€, und wenn ein wichtiger Grund für eine Rechnung an ein Unternehmen (USt als Durchlaufposten) bei dir wegfällt.

        Und ich begebe mich auch nicht auf derart dünnes Eis.

        Dann bleibt wohl nur, die Krot der E-Rechnung zu fressen. Falls du da keine praktikable Lösung findest, könnte es das endgültige Aus deines Softwaregeschäftes, auf das du zwar nicht angewiesen bist, das du dir aber über viele Jahre aufgebaut hast, sein.

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        • In Einzelfällen mag das mal zähneknirschend akzeptiert werden, als dauerhafter Standard ist es keinesfalls eine Option und würde mir meinen guten Ruf als verlässlichen und seriösen Geschäftspartner kosten.

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          • pingpong schreibt:

            Ich sehe zwar nicht, wie eine Rechnung an Privat anstatt an Unternehmen etwas an deinem Ruf ändern sollte, aber ok. Du kannst das sicher besser einschätzen.

            Zu Bedenken wäre m.E. folgender Umstand: Dein Ruf als Geschäftspartner ist relevant, solange es dein Softwaregeschäft gibt. Wenn dieses nicht mehr existieren sollte, erledigt sich auch die Frage nach dem Ruf.

            Wo ein Wille, da ein Weg.
            Andererseits: Wo kein Wille, da kein Weg. Wenn du den Raum der Möglichkeiten von vornherein eingeschränken möchtest auf „E-Rechnung oder ev. das Aus fürs Geschäft“, dann ist das so. Diese Entscheidung liegt natürlich bei dir, ist schließlich dein Geschäft.

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            • Wenn ich mich nicht (ohne Verrenkungen) an die üblichen geschäftlichen Gepflogenheiten und gesetzlichen Vorgaben halten kann, muss ich eben aufhören.

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            • pingpong schreibt:

              Vielleicht habe ich den blog-Artikel missverstanden, und es geht vorrangig darum, sich an der E-Rechnungs Regelung abzuarbeiten, anstatt darum wie man dein Softwaregeschäft in Zukunft weiterführen kann. Ist auch ok wenn die Entscheidung grundsätzlich schon getroffen ist und kein Bedarf an Vorschlägen besteht. Ein rant zum Dampf ablassen hat durchaus seine Berechtigung, besonders wenn es um solche bürokratischen Lästigkeiten geht.

              Die Dichotomie „an Gepflogenheiten und Gesetze halten oder ich muss aufhören“ nehme ich dir nicht ab. Im Artikel schreibst du in einem ähnlichen Kontext
              „Manches ignoriere ich aber auch, wenn es geht.“
              hinterlegt mit einem entsprechenden Link.

              Wann „es geht“ ist eine Entscheidung, die du treffen kannst. Insofern denke ich, das „muss“ vor dem „aufhören“ ist vielleicht nicht das passende Wort.

              Ich erwähne das auch deshalb, weil ich es schade fände, wenn eine ausgereifte und gut funktionierende Spezialsoftware verschwindet. Nicht obwohl, sondern gerade weil es eine Nische ist.

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  6. ednong schreibt:

    Hi,

    vielleicht kannst du ja deine Rechnungen derart aufsplitten, dass sie permanent unter 250 Euro liegen?

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    • Zwar hatte ich schon überlegt, die Preise für die teuersten Lizenzen zu senken, so dass jede Einzellizenz unter den 250 Euro bleibt. Aber gerade Unternehmen kaufen gerne mehrere Lizenzen gleichzeitig (da mir das die Abwicklung erleichtert, gewähre ich dafür Preisnachlässe). Da kann (und will!) ich nicht jede Lizenz einzeln abrechnen.
      Allerdings werde ich das trotzdem mal im Hinterkopf behalten.

      Vor ein paar Jahren hätte ich mir sogar vorstellen können, die Software irgendwann kostenlos zur Verfügung zu stellen.
      Aber manche Nutzer sehen Freeware offenbar als Freiwild und haben keinerlei Skrupel, meine geistigen Kinder zu schänden und zu verstümmeln.

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