Ungeplante Obszönlizenz //2272

Ende des Jahres wird das Ablaufdatum einer meiner Freeware-Anwendungen erreicht. Bisher habe ich immer zugesehen, ablaufende Freeware rechtzeitig durch eine neuere Version zu ersetzen.

Vor zwei oder drei Jahren gab es hier auf dem Blog heftige Diskussionen, ob es gerechtfertigt ist, bei Freeware ein Ablaufdatum zu setzen.
Meine Position ist klar: Ich gestatte unentgeltlich und jederzeit widerrufbar die nicht-exklusive Benutzung der Freeware im in der EULA vereinbarten Rahmen. Das ist keinesfalls ein „Geschenk“, aus dem weitere Rechte oder Ansprüche des Nutzers erwachsen würden.

Seit dieser unliebigen Diskussion habe ich keine neue Freeware herausgegeben (obwohl ich ein oder zwei kleine Tools geschrieben habe, die geeignet gewesen wären). Ich habe aber bislang immer rechtzeitig bestehende Freeware so aktualisiert und bereitgestellt, dass eine lauffähige Version mit Ablaufdatum mindestens zwei Jahre in der Zukunft online verfügbar war.

Bei der Software, die jetzt in Kürze abläuft, ist das aber nicht so einfach möglich. Es gibt bei ihr tatsächlich ein Problem, das ich erst bereinigen müsste, bevor ich sie wieder freigeben kann. Das ist mit Aufwand verbunden: erst den passenden Compiler wieder in Betrieb bringen, und noch so einiges mehr.
Also habe ich mich jetzt entschlossen, diese Software aus dem Verkehr zu ziehen. Es wird sie nicht mehr geben. Die alten Versionen laufen ab, eine neue wird nicht gebaut.

Schade. Das ist wieder ein Rückschritt für mein Software-Business, das ich über Jahre hinweg aufgebaut habe. Aber es hilft ja nichts – ich habe jetzt andere Aufgaben und Verpflichtungen, die Vorrang haben.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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30 Antworten zu Ungeplante Obszönlizenz //2272

  1. keloph schreibt:

    klare prioritäten.

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  2. Leser schreibt:

    Solche Software würde ich nicht einsetzen. Das sind immerhin künstliche Restriktionen, die an sich nicht nötig wären. Solange man beim Download klar auf das Ablaufdatum hingewiesen wird, weiß man zumindest, woran man ist, und kann sich entscheiden, ob man das Risiko eingehen will, so etwas nutzen zu wollen, oder doch nicht lieber nach einer Alternative Ausschau hält.
    Was anderes wäre es, wenn die Pflege des Programms einfach eingestellt würde, und dann halt auf neueren Betriebssystemversionen oder Hardwareplattformen nicht mehr laufen würde, weil sich halt die Umgebung um das Programm herum geändert hat. Klar, als Entwickler einer kostenfreien Software hat man natürlich das Recht, dieser jederzeit den Hahn zuzudrehen, aber als Nutzer hat man dann im Zweifel die A-Karte gezogen, wenn man darauf baut, so ein Programm zu nutzen. Deshalb muss das Ablaufdatum klar angegeben sein, bevor man sich entscheidet, ob man die Software nutzen will, sonst wäre das rechtlich so zu werten, wie eine unerwartete Klausel in den AGB. Klar, es ist in dem Moment kein Schaden, weil die Software kostenfrei ist, aber ohne deutliche Klarstellung, bis zu welchem Datum die Software einsatzfähig ist, bzw. ab wann sie (ohne dass es einen technischen Grund dafür gäbe) nicht mehr startet, könnte trotzdem ein Mitbewerber darin einen unlauteren Wettbewerb sehen (zumindest, sofern dieser sein Programm ohne zeitliche Begrenzung, und sei es nur für einen Kleinstbetrag, verkauft).
    Ich als Anwender würde jedenfalls definitiv vorher wissen wollen, bis wann ein Programm benutzbar ist, denn davon überrascht zu werden, dass es nicht mehr läuft, ist äußerst unangenehm, d.h. wenn man sich entscheidet, trotz derartiger, nicht technisch notwendiger Restriktionen, so ein Programm dennoch einzusetzen, muss man ja bereits für den Zeitraum danach planen und eine Alternative in Petto haben.
    Oder halt gleich besser die Alternative nutzen, wenn man sich – auch wenn es nichts kostet – nicht derart bevormunden lassen möchte. Ein Programm mit künstlich eingefügtem Haltbarkeitsdatum ist schließlich nichts, was man in seinem produktiven Alltag einsetzen möchte.
    Aber das ist wohl so wie mit der geplanten Obsoleszenz, man macht das heute einfach, egal wie sinnvoll oder nicht es ist. Für mich ein weiterer Grund, nach Möglichkeit komplett auf proprietäre Software zu verzichten, egal ob sie Geld kostet oder nicht (lustigerweise bietet quelloffene Software unter diesem Gesichtspunkt für den Anwender sogar eher einen Mehrwert, weshalb sie eigentlich sogar eher eine Bezahlung wert ist).

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    • Was ist eigentlich an „jederzeit widerrufbar“ so schwer zu verstehen?
      Wem die Konditionen nicht passen, soll die Software einfach nicht nutzen.

      Andererseits haben meine Freeware-Tools ganz sicherlich schon den Nutzern etliche Stunden stupider, fehlerträchtiger Arbeit erspart oder waren ihnen sonst hilfreich.
      Darüber kann man sich freuen, oder man stänkert eben rum, dass die Software abgelaufen ist.

      AGB

      Hier gibt es keinen Kaufvertrag o.ä. AGB sind gar nicht anwendbar.

      Mitbewerber darin einen unlauteren Wettbewerb

      Das ist Unsinn. Ein Mitbewerber ist höchstens froh, wenn es die Freeware nicht mehr gibt, so dass User auf seine ausweichen müssen.

      produktiven Alltag

      Meine Software ist nur für nicht-kommerzielle Nutzer kostenlos. Wer sie in einer produktiven Umgebung einsetzen möchte, muss sich an mich wenden und eine individuelle Vereinbarung treffen.

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      • Leser schreibt:

        Bzgl. „Jederzeit widerrufbar“ – das mag zwar drin stehen, aber a) die meisten Nutzer lesen EULAs nicht durch, schon weil die in legalese geschrieben sind und nicht in deutsch oder englisch. b) selbst wenn das drin steht, geht man erst mal nicht davon aus, dass davon auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird. Das klingt, wenn man es so liest, eh nach einer Software, die sich beim Start erst mal „zuhause“ beim Server meldet und fragt, ob sie noch laufen darf.

        Mein Kritikpunkt ist ja nicht, dass die Software ein künstliches Haltbarkeitsdatum hat, solange dieses vor dem Download und beim Start des Programms deutlich sichtbar kommuniziert wird. Wenn das der Fall ist, ist es ja doch kein Problem (wer sich dann dazu entscheidet, sie zu nutzen, weiß zumindest, bis wann er sie nutzen kann). Wenn das künstliche Haltbarkeitsdatum jedoch nicht deutlich kommuniziert wird, dann würde ich mich als Nutzer arglistig getäuscht fühlen, weil das „jederzeit widerrufbar“ eben im Kleingedruckten des EULA versteckt ist, aber nicht deutlich genug darauf hingewiesen wird. Zumal „jederzeit widerrufbar“ auch etwas anderes ist als „funktioniert bis $Datum“. Bei dem einen denkt man sich „Ja, das könnte irgendwann mal zu einem Problem werden“, beim anderen weiß man „ab dann ist es ein Problem“.

        Klar, da es eine kostenlose Software ist, kann man als Nutzer sich nicht beschweren (ich bin gespannt, wie viele es doch tun werden, sollte darauf eben nicht deutlich genug hingewiesen worden sein), aber in dem Fall würde ich ein Kaufprogramm, wo man nicht derart abserviert wird, der Freeware natürlich vorziehen, denn es geht ja darum, dass man das Programm nutzt, weil man dessen Funktionalität braucht, und ein Programm, wo diese ohne Ankündigung einfach so eingestellt werden kann (und darauf außer im Kleingedruckten nicht deutlich genug hingewiesen wird), wäre mir zu riskant, es zu benutzen. Nein, dann gibt man doch lieber Geld für ein Programm von einem Anbieter, der durch den Kaufvertrag dann auch zu gewissen Verhaltensweisen gezwungen ist, aus.

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        • a) die meisten Nutzer lesen EULAs nicht durch

          Ja, und? Bloß weil sie es versäumen, die Bestimmungen durchzulesen, bedeutet das doch keinen Freibrief, sich einfach darüber hinwegzusetzen.

          geht man erst mal nicht davon aus, dass davon auch tatsächlich Gebrauch gemacht wird.

          Das muss man aber, verdammt noch mal! Die EULA existieren doch nicht nur zum Spaß.

          Ich realisiere das „jederzeit widerrufbar“ dadurch, dass ich alle paar Jahre überprüfe, ob ich die Lizenz noch zu den in der EULA genannten Bedingungen noch weiterführen möchte.
          Bisher hatte ich das immer getan, aber diesmal – aus guten Gründen – halt nicht.

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          • Leser schreibt:

            Wie gesagt: Solange der Nutzer beim Download der Software, oder z.B. in einem Splash-Screen beim Start des Programms, auf das Ablaufdatum aufmerksam gemacht wird, ist das alles kein Problem. Wenn da steht „Diese Programmversion funktioniert bis zum: xx.yy.zzzz“ dann ist das fair und in Ordnung. Wenn der Nutzer aber erst davon erfährt, indem er eines Tages das Programm nutzen will, und es verweigert einfach so den Dienst, dann ist das moralisch verwerflich, völlig unabhängig, wie klein es im EULA gedruckt steht, dass das möglicherweise vielleicht irgendwann einmal so sein könnte. Ansonsten ist das EULA auch ein Ort, wo das konkrete Ablaufdatum der jeweiligen Version vermerkt sein müsste.

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  3. thrillerbraut schreibt:

    Ich finde das vollkommen in Ordnung und nachzuvollziehen, dass du keine Lust hast, es weiter laufen zu lassen. Gerade, wenn es mit Arbeit verbunden ist, die eben nicht vergütet wird. Ich finde diese Mentalität, alles umsonst haben zu wollen und dann auch noch Ansprüche zu stellen, zum kotzen.

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    • Danke.
      Ich habe das jahrelang aus reiner Großzügigkeit gemacht, ohne eine Gegenleistung zu verlangen, obwohl es mich schon einen gewissen Zeitaufwand gekostet hat.
      Inzwischen wird mir der Aufwand aber zu groß, so dass ich die Nutzungserlaubnis nicht weiter verlängere.

      Ich erwarte ja gar keine Dankesbekundigungen, aber ein wenig (stillschweigende) Würdigung und Wertschätzung meiner Arbeit hätte ich mir schon erhofft.
      Stattdessen wird es als gerechtfertigt angesehen, die Software zu hacken, um das Ablaufdatum zu umgehen. Nee, da sehe ich wirklich keinen Sinn, meine Software weiterhin kostenlos benutzen zu lassen.

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      • Leser schreibt:

        Mir fällt da spontan der Spruch ein: „Geschenkt ist geschenkt, wiederholen ist gestohlen“ – und dementsprechend ist ein Umgehen des Ablaufdatums durchaus legitim. Es ist nicht legitim, eine derart veränderte Version der Software weiterzuverbreiten, aber wenn man sie selbst weiter nutzen möchte oder muss (ich weiß ja nicht, was für Alternativen es dazu gibt), dann ist das definitiv legitim. Oder man muss halt akzeptieren, dass es von vornherein eine maximal schlechte Entscheidung war, auf einen Anbieter hereinzufallen, der seine Produkte derartig restriktiv „verschenkt“, dass von einem „Geschenk“ eigentlich gar keine Rede mehr sein kann. Das ist dann auch nicht mal mehr Freeware, sondern eher sowas wie Shareware oder halt eine Trial-Version, oder so.
        Ich würde es, wenn ich zum Kreis der Anwender gehören würde, und auf das Programm mangels Alternativen angewiesen wäre, sogar legitim finden, eine Anleitung zu veröffentlichen, welche Zeichen in welcher Datei man mit einem HEX-Editor verändern muss, um das Ablaufdatum zu umgehen.
        Und natürlich käme ein Anbieter, der so mit seinen Nutzern umgeht, absolut auf die schwarze „No-Buy“-Liste, sprich, ein Produkt von diesem Anbieter wäre für mich nicht existent und keinesfalls eine kaufbare Alternative (da sind schon so manche Unternehmen, bzw. Produkt-Untergruppen von Unternehmen drauf)

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        • Es! ist! KEIN! GE!SCHENK!

          Was du vorschlägst, ist kriminell!

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          • Leser schreibt:

            Wie kann das kriminell sein? Ich verletze dadurch, dass ich eine Datei, die sich auf meinem Computer befindet, und die ich nicht weitergebe, sondern einfach nur weiter benutzen will, entsprechend modifiziere, doch niemandes geistiges Eigentum? Ich verändere nicht die eigentliche Funktion des Programms (Ein „Funktioniert nach Datum xy nicht mehr“ ist ja nicht die Hauptfunktion), und ich extrahiere keine Algorithmen daraus, ich sorge lediglich dafür, dass ich trotz des moralisch verwerflichen Verhaltens des Herausgebers, der mir nicht vorher mitgeteilt hat, dass ich das Programm ab einem bestimmten Datum (und welches das ist) nicht mehr nutzen kann, weiterhin das Programm nutzen kann. Ich verweigere mich damit also nur gegen eine arglistige Täuschung.
            Das alles unter der Annahme, dass dem Nutzer *nicht* vorher deutlich (Download, Programmstart etc.) bekannt gemacht wird, bis wann das Programm läuft, denn sonst liegt natürlich keine arglistige Täuschung vor, und man kann sich darauf einstellen, dass man ein anderes Programm brauchen wird (bzw. hätte sich vernünftigerweise von vornherein ein anderes Programm gesucht, was das macht).
            Ich nutze die Software nicht (allgemein überhaupt nur sehr wenig proprietäre Software), und sage nur, dass ich ein solches Verhalten verstehen kann und für mich selbst akzeptabel fände.
            Ansonsten erinnert mich die Argumentation ein bisschen an das Geschrei der Verlage, die ja auch sagen, Adblocking wäre illegal, weil man ja das Aussehen von deren Seite verändern würde, indem man sich davor schützt, dass unerwünschte Inhalte angezeigt und unerwünschter Code auf dem eigenen Rechner (Tracking) ausgeführt werden.

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            • Reverse-Enginieering, Decompilieren, Disassemblierung oder jede Art der Modifikation sind ausdrücklich in der EULA untersagt.
              Wer sich nicht daran hält, verstößt gegen das Urheberrecht, das dem Autor sämtliche Rechte an seinem geistigen Eigentum gibt. Der Urheber alleine bestimmt, ob und was andere Personen damit machen dürfen, und was nicht. Nur weil er großzügig ein temporäres Nutzungsrecht gewährt, bedeutet das nicht, dass man beliebig seine Rechte verletzen darf.

              arglistige Täuschung

              Nur mal zur Erinnerung: Wir unterhalten uns hier über Freeware. Solange der Nutzer keine Gegenleistung erbracht hat, hat er keinerlei rechtlichen Anspruch auf irgendetwas.

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            • Leser schreibt:

              Wie gesagt: Solange das Ende der Nutzungsdauer offen und deutlich vorab kommuniziert wird, ist das keine Täuschung. Aber wenn es nicht mal im EULA steht, dann ist es sehrwohl eine solche! Dann ärgert sich nämlich jeder Nutzer, dieses Programm überhaupt jemals genutzt zu haben, weil es kostenlos war, dass sie nun aufgeschmissen sind und alleinegelassen werden. Das ist so ziemlich die beste „Negativwerbung“, die man für sich/seine Produkte machen kann. Was natürlich egal ist, weil Du das Business ja eh zugunsten der Tätigkeit als GF aufgegeben hast (oder so gut wie aufgegeben hast), von daher egal… Nur halt für die Nutzer ziemlich ärgerlich, um nicht genauer zu sagen echt verachtenswertes Verhalten. Ich kann es deshalb voll verstehen, wenn man da Wege drum herum finden will, weil man sich dermaßen verachtet vorkommt.
              Da kann ich dem Dir „gefallenden“ Kommentar zustimmen: Was nichts kostet, ist in diesem Fall auch nichts wert (und es auch nie gewesen), und weshalb sollte ich als Nutzer ein Produkt von jemandem nutzen wollen, der mich dermaßen verachtet, dass er das Enddatum nicht mal deutlich kommuniziert? Das ist doch erbärmlich. Aber da Du keine Kunden mehr haben willst, ist es natürlich genau das richtige für Dich, denn so bekommt man definitiv keine mehr. Außer, man heißt Apple und hat einen beinahe religiösen Kult um seine Produkte gestrickt, dann folgen die Lämmer auch egal, wie sehr man sie übers Ohr haut 😉
              Naja, solches Verhalten nach Gutsherrenart ist genau das, weshalb ich um kommerzielle Software wo immer möglich einen Bogen mache, denn ich bin mir definitiv zu schade, mich dermaßen verachten zu lassen. Das ist wie mit den Heizungsthermostaten, die dann irgendwann nicht mehr verkauft wurden, woraufhin auch der Server des Anbieters abgeschaltet wurde, was dann dazu führt, dass die Heizungen sich nicht mehr einschalten lassen. Hätte man das vorher gewusst, hätte man sich für andere Heizungsthermostate entschieden. Genau so bei dieser „Freeware“, würde man von vornherein von dem Ablaufdatum wissen, würde man sich immer für ein Alternativprogramm entscheiden. Solches Verhalten ist gegenüber Nutzern verwerflich, dann ist es eigentlich besser, das Programm gar nicht erst zur Verfügung gestellt zu haben.

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            • Ist mir egal, für wie „verwerflich“ und „verachtenswert“ du mein uneigennütziges Vorgehen hältst.
              Jahrelang hatten die Nutzer nur Vorteile dadurch, jetzt eben nicht mehr. Ich habe sie nicht gezwungen, die SW zu nutzen.
              Als Urheber liegen sämtliche Rechte bei mir. Ich darf beliebig und wenn ich will, völlig willkürlich die Bedingungen für die Benutzung festlegen.

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            • Leser schreibt:

              Naja, es rechtfertigt eine Warnung, mit einem Anbieter, der so mit seinen Nutzern umgeht, in keinerlei Geschäftsbeziehung zu treten. Wäre ich ein potentieller Nutzer Deiner Software, wärest Du in meiner „No-Buy-Liste“, und ich würde jedem dringendst davon abraten, Software von Dir zu nutzen. Was ja für Dich OK ist, da Du Dein Softwarebusiness ja eh praktisch so gut wie eingestellt hast. Ist auch gut, einen Anbieter mit dieser Gutsherrenmentalität wünsche ich keinem Kunden, und denen, welche Software von Dir nutzen, kann ich nur mein herzlichstes Beileid aussprechen, sowie ihnen empfehlen, sich nach einem Alternativprogramm eines fairen Anbieters umzusehen, der seine Kunden auch tatsächlich so behandelt, als wären sie ihm etwas wert.
              Womit wir auch wieder bei dem Punkt sind: Diese Einstellung „Ich darf alles, Du darfst nix“ ist nicht mit meinem ethichen Kompass vertretbar, weshalb ich es durchaus OK finde, wenn jemand die Software modifiziert, um sie weiterhin nutzen zu können, anstatt erst angefixt worden zu sein, nur um dann das Wasser abgedreht zu bekommen.

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            • In Zukunft werde ich bei meinen Entscheidungen angemessen berücksichtigen, welches Anspruchsdenken manche Nutzer offenbar haben, und wie wenig Wertschätzung sie den Leistungen anderer entgegenbringen.

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            • Leser schreibt:

              Richtig, mit einer Haltung wie der Deinigen sollte man keine Freeware Programme herausgeben, dazu ist man damit nicht geeignet/kompatibel.

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            • Ich werde keine Freeware mehr herausgeben.
              Solche dreistesten anzunehmenden User verdienen es nicht, in den Genuss meiner Software zu kommen.

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            • Leser schreibt:

              Gut so. Niemand sollte sich derart geringschätzen lassen müssen – dann lieber ein Produkt überhaupt nicht nutzen, bzw. eine Alternative kaufen und bezahlen.

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      • thrillerbraut schreibt:

        Da gilt leider wieder: was nichts kostet, ist nichts wert.
        Eine schlimme Einstellung, die aber weit verbreitet ist. Echt traurig.

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  4. ednong schreibt:

    Have ich irgendetwas überlesen?
    Wo genau steht, dass du das Datum innerhalb des Programms nicht kommunizierst? Machst du das nicht, abgesehen von der EULA?

    Es ist als Nutzer natürlich ärgerlich, wenn ich ein lieb gewonnene Programm nicht mehr weiter nutzen kann. Einen Anspruch darauf habe ich nicht, selbst wenn mMn durch Nutzung ein Vertrag zustande kommt.

    Vielleicht kannst du deinen Kunden Alternativen empfehlen?

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    • Aus gewissen Gründen habe ich es hier offen gelassen, was genau und wie ich an den Nutzer kommuniziere.
      Der Punkt ist nämlich: Ich brauche kein konkretes Datum zu nennen, da ich es mir theoretisch jederzeit anders überlegen kann.
      Praktisch kann ich Änderungen an der Lizenz aber nur zum Ablaufdatum umsetzen.

      Die kleine Mühe, sich alle paar Jahre eine aktuelle Version von meiner Website herunterzuladen, kann man IMHO einem Nutzer durchaus zumuten.

      Dass ich die Laufzeit des genannten Tools nicht verlängere, hat berechtigte Gründe. Unüberarbeitet hätten die Nutzer sowieso nicht mehr viel Freude dran.

      durch Nutzung ein Vertrag zustande kommt

      Durch die Nutzung stimmt der Nutzer der EULA zu, die dadurch bindend wird.

      Alternativen für das Programm kenne ich nicht. Händisch machen. Kostet zwar kein Geld, aber Zeit und Nerven.

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      • Leser schreibt:

        Ob das Datum im Vorhinein kommuniziert wird, oder der Nutzer einfach blinden Auges vor die Wand gefahren wird, ist ein signifikanter Unterschied, denn davon hängt es ab, ob es sich dabei um unfaires oder faires Verhalten gegenüber den Nutzern handelt. Wenn man weiß, das Programm geht nur bis zum Datum x, dann kann man sich darauf einstellen, bzw. sich gleich einen vernünftigen Anbieter suchen, der so eine Beschränkung erst gar nicht einbaut, weil ihm seine Nutzer etwas wert sind.

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        • Bei den ganz einfachen Tools mache ich mir nicht die Mühe, auch noch ein Ablaufdatum anzuzeigen, geschweige denn diese Anzeige aktuell zu halten. Die haben auch keine Hilfe oder sonstige Dokumentation.
          Ich will dir mal zugestehen, dass du diesen Aufwand einfach massiv unterschätzt.

          Was ist denn das Problem daran, sich einfach eine aktuelle Version herunterzuladen, sobald die alte abgelaufen ist?

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          • Leser schreibt:

            In der Tat sehe ich den Aufwand darin, das Datum nicht nur im Quelltext entsprechend einzutragen, sondern auch in den „Meta-Informationen“, mit denen ein Programm meist als Grundausstattung kommt (dazu gehören als Möglichkeit z.B. ein Splash-Screen, der beim Start angezeigt wird, eine readme.txt oder ein Menüpunkt „? -> Über“, wo sicher auch Credits bzw. das Copyright angezeigt werden, sowie die Downloadseite von der Website). Das müssen nicht alle diese Möglichkeiten sein, aber an einer Stelle (zumindest da, wo das Copyright angezeigt wird) würde ich das erwarten, wenn es sich um eine zeitlich befristete Version handelt. In wiefern da der Aufwand signifikant höher ist (2x Datum ändern statt 1x?) kann ich tatsächlich nicht abschätzen, bzw. hätte es halt für eher gering befunden.

            Das Problem, die aktuelle Version herunterzuladen, wenn es keine aktuelle Version mehr gibt, besteht darin, dass es dann keine aktuelle Version mehr gibt 😉 – will sagen, im Normalfall kein Problem, außer wenn das Programm dann halt „abgekündigt“ wird. Ich hoffe, dass man sich so etwas wirklich nur bei Freeware erlauben kann, und der Kunde bei Kaufsoftware wegen Nichterfüllung des Kaufvertrages klagen kann. Sonst wäre es ja auch einfach für die Hersteller physischer Güter: Du kaufst einen Laptop, der hat 2 Jahre Garantie, und nach 3 Jahren verweigert die Firmware des Mainboards (BIOS/UEFI) die Arbeit, und gibt lediglich noch die Meldung aus „Produktlebenszyklus abgelaufen, bitte ein neues Produkt kaufen“ – so etwas ist aus gutem Grunde nicht erlaubt…

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