Ich habe ja wirklich den guten Willen, meinen Mitarbeitern die Kanufahrt zu ermöglichen. Aber nach einem Gespräch mit der Personalabteilung scheinen da mehr Stolperfallen im Weg zu liegen, als ich angenommen hatte.
Es ist vorgesehen, den Ausflug ganztägig durchzuführen, damit es sich auch lohnt. Dazu werde ich wohl einen kleinen Bus anmieten. Das ist gemütlicher, als wenn jeder selbst fährt, oder sich Fahrgemeinschaften bilden. Eigentlich soll der Tag als Arbeitszeit anerkannt werden.
Vormittags plane ich eine Besichtigung. Was genau ist noch zu klären. Das könnte ein anderer Betrieb sein, ein Museum, eine Tropfsteinhöhle, oder sonst etwas.
Mittags dann gemeinsames Essen in einer (einfachen) Gaststätte. Speisen und alkoholfreie Getränke zahlt die Firma. Alkoholische Getränke sind nicht erwünscht. Da es sich um eine betriebliche Veranstaltung handelt, werde ich Alkohol offiziell nicht erlauben – auch aus Sicherheitsgründen.
Am Nachmittag dann die Kanufahrt. Ich selbst bleibe Zuschauer, und werde vielleicht ein paar Fotos schießen.
Auf der Rückfahrt könnten wir – je nach Zeit – noch einen kleinen Umweg zu einer Sommerrodelbahn machen. Aber wer dort fahren will, muss das auf eigene Kosten tun.
So weit, so gut.
Die Personalabteilung hat mich jetzt darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter einen Teil der Kosten versteuern müssten. Daran führt wohl kein Weg vorbei, zumal der Freibetrag schon für unser Firmensommerfest draufgeht.
Außerdem sind sie nicht berufsgenossenschaftlich versichert, so dass ein eventueller Unfall nicht als Arbeitsunfall zählen würde.
Dass ich die Einwilligung jedes einzelnen brauche, falls ich die Fotos irgendwo (und sei es bloß im Firmen-Intranet) veröffentlichen möchte, war mir schon vorher bewusst.
Ich werde jetzt das alles zusammenschreiben, und dann an meine Mitarbeiter verteilen. Die sollen es sich gründlich durchlesen, und mir im Laufe der Woche unterschrieben zurückgeben.
Falls auch nur einer mit den Bedingungen nicht einverstanden ist, wird der ganze Ausflug nicht stattfinden.
Als Arbeitgeber hat man es nicht leicht, seinen Angestellten etwas Gutes zu tun.
Wenn es als teambuilding Event deklariert ist, ist es eine Firmenveranstaltung und steuerlich nicht relevant.
Die BG versichert alles, was der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer anordnet. Dabei ist nur auf die persönliche Schutzausrüstung zu achten (Schwimmweste).
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Die Personalabteilung erklärte mir, dass das Event als „geldwerter Vorteil“ vom Arbeitnehmer versteuert werden muss.
Vielleicht lässt sich aber noch etwas tricksen, wenn wir am Vormittag eine „Weiterbildungsmaßnahme“ durchführen. Dann ließen sich zumindest die Steuern für Fahrtkosten und vielleicht auch das Mittagessen auf die Firma umwälzen.
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Du musst nicht tricksen, sondern nur euren Steuerberater fragen, wie es am besten deklariert oder durchgeführt wird.
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Dafür ist die Personalabteilung zuständig.
Die sollen das noch mal genauer abklären und prüfen.
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Unsere Ausflüge und sämtliche Feiern werden von der Firma pauschal für die Mitarbeiter versteuert.
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Das geht aber AFAIK nur bis zu einem gewissen Höchstbetrag (m.W. 110 Euro/Jahr).
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Nein. Es gibt ein Freibetrag von 110 Euro pro Jahr. Wird dieser um Betrag X überschritten, kann der Arbeitgeber kulanterweise die Besteuerung übernehmen (pauschal 25 % auf Betrag X). Oder der Arbeitnehmer muss Betrag X eben als geldwerten Vorteil zu seinem individuellen Satz versteuern und Sozialversicherungsbeiträge dafür zahlen.
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Ich werde in der Personalabteilung noch mal nachhaken.
Möglicherweise gibt es Gründe, die dagegensprechen.
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Egal, wie es nun ausgeht: Viel Spaß beim Ausflug!
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Dankeschön.
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Obacht, nicht nur in der sommerrodelbahn muss man bremsen, sondern auch bei auswahl dieser – manch eine mag sich gerade im Umbau befinden.
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Danke für den Hinweis.
Da sollte ich wohl kurz vor dem Ausflug checken, ob überhaupt geöffnet ist.
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