Ra(u)dige Rüpel //1860

Die Rücksichtslosigkeit von Radfahrern hat es bisher noch nicht in mein Blog geschafft. Das war üblicherweise unterhalb der Erheblichkeitsschwelle, aber inzwischen ist das Fass voll. Viele Kleinigkeiten haben sich aufsummiert. Es reicht jetzt.

Als Beispiel nur die neueste Begebenheit:
Ich laufe nach Feierabend heim auf der rechten Seite des gemeinsamen Fuß- und Radweges. Eigentlich ist ein Teil des Weges rot eingefärbt, um anzuzeigen, dass dieser Teil für Radfahrer vorgesehen ist, aber da schert sich normalerweise niemand drum.
Ich laufe also nichtsahnend und harmlos so vor mich hin, habe gerade den Riemen meiner Notebooktasche auf die andere Schulter gewechselt, als mich plötzlich von hinten zwei nebeneinanderfahrende Radfahrer in völlig unangemessen hohem Tempo überholen. Der eine bleibt halb an meiner Notebooktasche hängen, und reißt sie mir ein Stück herunter, fährt aber selbst weiter, als wäre nichts geschehen, während er sich lautstark mit dem anderen unterhält.
Meine Tasche samt kostbarem Inhalt hat zum Glück keinen Schaden davon getragen, aber meine Schulter schmerzt seitdem.

Wenn das wenigstens ein Einzelfall gewesen wäre. Aber als Fußgänger muss man ständig mit rigorosen Fahrradrowdys rechnen. Die Rempeleien, die ich im Laufe der Zeit erleben musste, habe ich nicht gezählt (im Mittel dürfte mir ein Radler etwa einmal in der Woche bedenklich nah gekommen sein, ein- bis zweimal im Jahr wurde ich zumindest gestreift). Zum Glück verliefen sie – bisher! – glimpflich. Ein Problem sind diese rabiaten Radfahrer gewiss.

Und nur zur Klarstellung: Ich behaupte keinesfalls, dass ALLE Radfahrer Rüpel seien (auch nicht ALLE Hundehalter oder ALLE Raucher). Im Gegenteil: die meisten verhalten sich durchaus korrekt und ordentlich. Der Anteil der Rowdys genügt jedoch für inakzeptable Unannehmlichkeiten und bringt die ganze Gruppe in Verruf.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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65 Antworten zu Ra(u)dige Rüpel //1860

  1. MartinTriker schreibt:

    Ich bin ja selbst Radfahrer, da du mir auf Twitter folgst weißt du das möglicherweise. Und motze gerne und ausführlich auf Autofahrer. Aber auch auf diese Idioten auf Fahrrädern, die es gibt. (Oder idiotische Fußgänger, die es auch gibt) Idiotie ist ja keine Sache des Verkehrsmittels. Und vor allem Gehweg fahren GEHT GAR NICHT. Die hab ich gefressen.

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    • Es gibt wohl in allen Gruppen Leute, die es den anderen unnotig schwer Machen. Oft mag das einfach Gedankenlosogkeit sein, aber wenn man es in Kauf nimmt, andere Verkehrsteilnehmer zu verletzen, oder ihnen sonst zu schaden, obwohl dies leicht vermeidbar wäre, dann habe ich dafür kein Verständnis mehr.

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    • Leser schreibt:

      Als Radfahrer fahre ich *immer* auf dem Gehweg – aber auch nie sonderlich schnell (viele Radler sehen über 20km/h als Mindesgeschwindigkeit an, ich erreiche diese Marke nur allerseltenst, wenn überhaupt mal), sondern immer Rücksichtsvoll. Wenn also mal eine Engstelle ist (unsere Gehwege in Berlin sind meist zwischen 5 und 10 Metern breit, d.h. das ist eher selten), dann fahre ich in Schrittgeschwindigkeit hinter dem Fußgänger, bis ich ihn sicher überholen kann.
      Nur auf die Straße traue ich mich nicht – da bin ich ein Verkehrshindernis und dementsprechend werde ich von Autofahrern bei der nächsten sich bietenden Gelegenheit, egal wie ungeeignet sie ist, überholt (oder umgefahren, was weiß ich). Mir ist es eben einfach lieber, selbst derjenige zu sein, der die Rücksicht nimmt, anstatt darauf angewiesen zu sein, dass andere auf mich Rücksicht nehmen.
      Als Autofahrer nehme ich zwar auch gezwungenermaßen Rücksicht auf Radfahrer, finde es aber meist (wenn es keinen Radfahrstreifen oder wenigstens Schutzstreifen gibt) auch eher unangemessen, dass diese sich in so eine Gefahr begeben – wundert mich ehrlich, dass da nicht mehr Unfälle passieren, weil nicht jeder rücksichtsvoll fährt.
      Als Fußgänger hüte ich mich aber auch davor, die roten Radwege auf dem Gehweg (was ich für die einzigen als Radfahrer benutzbaren Radwege halte, die auf der Straße ignoriere ich, weil mein Recht auf Körperliche Unversehrtheit aus dem GG für mich die StVO aussticht) zu betreten, denn das wäre mir zu riskant, ist ja der Raum für Radfahrer.
      (Und jetzt bin ich gespannt, was ich für einen Shitstorm mit meiner kontroversen Meinung auslöse – ich werde erst heute Abend wieder reinschauen können ;))

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      • MartinTriker schreibt:

        Du bist also einer dieser rücksichtslosen Radfahrer auf Gehwegen. Es ist egal wie schnell du bist. Als Vater mit zwei kleinen Kindern, die auch mal aus den Hauseingang auf den Gehweg flitzen kann es mir egal sein.
        Fahrzeuge gehören auf die Fahrbahn. Sie behindern dort nicht „den Verkehr“, sie sind Verkehr.

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        • Leser schreibt:

          Martin Triker Ich bin ein rücksichtsvoller Radfahrer auf Gehwegen. Und ich bin als Fahrrad zu langsam für den *motorisierten* Verkehr auf der Straße, den ich dort behindern und mich dadurch erheblicher Gefahren ausgesetzt sehen würde. Radwege, die von der Kraftfahrbahn baulich getrennt sind, bin ich gerne bereit zu benutzen (sofern ich nicht eine 50 bis 80 Meter breite Straße überqueren muss, um nicht auf der „falschen Seite“ zu fahren, was hier leider auch sehr oft vorkommt).
          Ich fahre auf den Gehwegteilen, wo es Hauseingänge gibt, in der Regel immer so schnell, dass ich rechtzeitg bremsen kann, wenn da jemand rausrennt. Davon abgesehen haben hier viele Hauseingänge auch Stufen, oder es sind große Tore bzw. Türen, die schwer aufgehen und nicht einfach offen stehen, so dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass da jemand rausrennt.

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          • MartinTriker schreibt:

            Nein. Wer auf Gehwegen Rad fährt, egal wie schnell, ist ein Rüpelradler. Da gibt es keine Diskussion.

            Du kannst auch in Schritttempo nicht schnell genug bremsen, geschweige denn ausweichen. Und wer in dein Rad läuft rennt gegen hartes Metall mit beweglichen Teilen.
            Und: wenn du wirklich Schrittgeschwindigkeit fährst kannst du auch gleich gehen. Stabil fahren kannst du unter einer gewissen Geschwindigkeit eh nicht mehr. Weil die rotierende Masse zu gering ist.

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            • Leser schreibt:

              Du scheinst die Breite der normalen Gehwege in Berlin zu unterschätzen. In kleinen Seitenstraßen, wo fast kein Verkehr ist, sind die Gehwege mal nur 2m breit, da nutze ich auch mal die Straße, weil das Risiko klein genug ist.

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          • Wenn das ein reiner Gehweg ist, hast du als erwachsener Radfahrer dort tatsächlich nichts verloren. (Bei Kindern ist das etwas anders.)
            Meine Aussagen bezogen sich auf Wege, die ausdrücklich auch für Radfahrer ausgeschildert sind (auch wenn die oft vereinfachend als Gehweg bezeichnet warden).

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            • Leser schreibt:

              Ich weiß, dass das Gesetz besagt, ich dürfe dann nicht auf dem Gehweg fahren, aber mir ist dort dann das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit dennoch wichtiger, als mich an Gesetze zu halten. Es ist auch noch nie dazu gekommen, dass ich angehalten wurde, aber wenn das mal passiert, sage ich das den Beamten genau so. Wenn sie mir dafür ein Bußgeld aufbrummen wollen, meinetwegen, dann muss ich das halt zahlen – ich werde es trotzdem nicht ändern, denn ich möchte einfach nicht von einem Auto angefahren werden.

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      • Hier sind die meisten Wege kombiniert für Radfahrer und Fußgänger, d.h. sehr viele haben links einen roten Bereich für Radfahrer, und rechts einen grauen für Fußgänger, ohne dass die Bereiche sonst baulich getrennt wären. Viele Wege sind auch einheitlich nur grau, und trotzdem für beide Gruppen.
        Fahrradstreifen auf der (von Autofahrern genutzen) Fahrbahn sind eher selten. Fußgänger und Radfahrer werden also auf die gleichen Bahnen gezwungen, und da kommt es zwangsläufig zu Konflikten – insbesondere, wenn irgendwelche Hindernisse den Weg einengen (BTW – häufig sind das abgestellte Fahrräder, die den Gehbereich versperren).

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        • Leser schreibt:

          Ich nehme an, Eure Gehwege sind einfach zu schmal, um sowohl Fußgänger als auch Radfahrer zu „tragen“, und trotzdem wird es so gemacht. Das ist natürlich suboptimal, aber solange ein Radweg nicht baulich von der Fahrbahn getrennt ist, würde ich den wie gesagt auch nicht benutzen, und zwar immer mit dem Argument „ich bin doch nicht lebensmüde“.

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      • grumpyoldfart schreibt:

        Ich bin als Radfahrer der exakte Gegenentwurf zu Leser – ich fahre grundsätzlich auf der Straße, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Zum einen ist das deswegen, weil ich mit dem Rad idR recht zügig unterwegs bin, und gerade die für Radlinge ungewohnt hohe Geschwindigkeit viel Probleme an Knotenpunkten mit Abbiegern mit sich bringt – im laufenden Verkehr ist meine Sichtbarkeit deutlich höher, und ich lebe damit gesünder. Das mal ab und zu ein Pkw-Fahrer hupt oder schneidet, da gewöhnt man sich dran und ignoriert das. Absichtlich schießt einen keiner ab, denn das kostet a) Zeit und b) macht’s Beulen in das heilige Blech. Das andere Problem mit Radwegen, und insbesondere mit Kombiwegen sind andere Radfahrer (die Sorte, die Anne hier beschrieb), und Fußgänger, die unvermittelt in den Radweg reinlaufen.

        Leider hat es sich bis heute unter vielen Radfahrern noch nicht wirklich rumgesprochen, dass die ein Fahrzeug führen und nicht einfach nur beräderte Fußgänger sind. Dazu gehört auch, dass der minimale Kurvenradius eines Fahrrades erstaunlich groß ist und die Dinger echte Bremswege haben – alles das, worauf man als Fußgänger nicht besonders drauf achten muß.

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        • Es hängt bestimmt auch von der lokalen/regionalen Verkehrspolicy und Straßenführung ab, ob Radfahrer besser zum Autoverkehr oder den Fußgängern passen.
          Als Fußgänger ist es mir lieber, wenn sie beim Autoverkehr mitschwimmen. Dagegen ziehe ich es vor, sie bei den Fußgängern zu sehen, wenn ich Auto fahre.
          Sie sind halt so eine Zwischenform, die zu schnell für Fußgänger, und zu langsam für Autos ist.

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          • Leser schreibt:

            @breakpt: Ich hatte mit dem Motorroller mal so ein Erlebnis, da wollte ich rechts abbiegen, bin aber nach dem obligatorischen Schulterblick vor dem Radfahrstreifen, der für die Kreuzung auf die Fahrbahn geführt wurde (anstatt weiter über den Gehweg/Fußgängerüberweg), stehengeblieben, um eine Radfahrerin regelkonform durchzulassen. Diese jedoch geht sofort davon aus, dass ich mich nicht an die Verkehrsregeln halte und versucht links an mir vorbeizufahren. Dabei trifft sie den Helmkoffer hinten auf meinem Roller und reißt ihn mir ab. Fazit: Ich kann froh sein, dass sie eine Haftpflichtversicherung hatte!

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        • Leser schreibt:

          grumpyoldfart Ich kann Deine Argumentation zwar nachvollziehen, aber ich bin eben nicht so schnell unterwegs, und somit bleibe ich mit meiner „Gehhilfe“ lieber auf dem Gehweg, und passe dort extra auf. Dann liegt es in meiner Verantwortung, und ich bin nicht darauf angewiesen, dass andere verantwortungsvoll handeln.

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  2. blindfoldedwoman schreibt:

    Worüber ich mich aufrege, sind diese Mountainbiker im Wald. Schrecklich. Sowas sollte verboten sein oder zumindest nur auf ausgewiesenen Strecken möglich.

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  3. keloph schreibt:

    gegen die fahrtrichtung (alternativ in fussgängerzone), stöpsel im ohr ,am tippen auf dem smartphone, ohne beleuchtung im dunkeln sag ich nur……1000mal gesehen. abartig, aber militant.

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  4. claudius2016 schreibt:

    Radfahrer, denke ich, begehen keine Regelverstöße, sie wissen schlicht nicht, dass die Verkehrsregeln auch für sie gelten. Keine andere Gruppe gefährdet so stark sich und andere im Straßenverkehr und wundert sich dann, dass Unfälle passieren, oft mit tödlichem Ausgang.

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    • Die Verkehrsregeln gelten doch für alle – auch für Fußgänger.
      Ich denke nicht, dass Radfahrer glauben, sie stünden über der StVO (Ausnahmen gibt es sicher).
      Denen ist es schlicht gleichgültig, ob sie andere mit ihrem Verhalten stören oder gefährden, und was ihre eigene Sicherheit betrifft, sind sie ebenfalls ignorant.

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    • Plietsche Jung schreibt:

      Ein wunderbares Argument für einen Fahrradführerschein !

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      • claudius2016 schreibt:

        Wichtiger fände ich Kennzeichen- und Versicherungspflicht. Wo, bitte, ist der Unterschied zum MoFa?

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        • Plietsche Jung schreibt:

          Das ist doch nur noch ein Zugeständnis an die Fahrradindustrie und die Grünen, die meinen, mit Fahrrädern wird alles besser.

          Es ist nur eine Frage, bis der Lappen und das Kennzeichen kommt.

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        • Durch e-Bikes verwischen die Unterschiede noch mehr.

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        • grumpyoldfart schreibt:

          Ich bin mir nicht so sicher, ob ein Fahrradführerschein viel am Status Quo ändert. Viele Radlinge dürften einen Kfz-FS haben (wahrscheinlich auch eine ganze Menge, wie ich selber, Klasse A, also über die technischen Eigenheiten von Zweirädern Bescheid wissen sollten), aber vielen fehlt das Bewußtsein, ein Fahrzeug zu führen (siehe auch meinen anderen Beitrag). Auch eine Versicherungspflicht finde ich eher nachrangig, weil Schäden durch Radfahren durch die Privathaftpflicht abgedeckt sind, die man ohnehin haben sollte, auch ohne das es eine Pflichtversicherung ist. Bliebe noch die Kennzeichenpflicht: Sicher sinnvoll, um Schäden geltend zu machen, wenn der Radling über alle Berge ist, aber als Verkehrsregeleinhaltungsermunterer nur begrenzt geeignet, denn nur weil das Kennzeichen mir gehört, heißt das noch lange nicht, dass ich bei der betreffenden Fahrt auch draufgesessen habe (das Problem der Kennzeichenanzeigen gibt’s auch in ähnlich bei Kraftfahrzeugen). Der Trachtenverein hatte mich in der Vergangenheit auch ohne Kennzeichen meistens packen können, wenn ich die StVO zu liberal ausgelegt hatte (und die es mitbekommen hatten)…

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  5. Plietsche Jung schreibt:

    Ein kurzer Lenkimpuls reicht und der Radfahrer macht das nie wieder.

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  6. ednong schreibt:

    Eigentlich klärt die StVO den Sachverhalt ja schon ganz ordentlich. Radler gehören auf die Straße oder auf extra Radwege. Das kann man lediglich als Radler verweigern, wenn der Radweg nicht in Ordnung ist.

    Gemischte Wege – also ohne getrennte Spuren – gibt es hier selten. Dann hat übrigens der Fußgänger Vorrang, was wohl viele Radler vergessen. Die meisten „Gemischtwege“ werden hier inzwischen derart gestaltet, dass es reine Fußwege mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ sind. Die muß der Radler nicht nutzen – er darf auch die Straße nutzen – muß aber auf den Wegen den Fußgängern wieder Vorrang einräumen.

    Manchmal wünsche ich mir als Fußgänger, ich hätte einen Pflasterstein in meine Tasche mit eingepackt, den ich mal so eben ins Rad schwenke …
    … denn manche verhalten sich wie die letzten Idioten. Gibt es aber natürlich auch bei Autofahrern als auch Fußgängern.

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    • Tja, da ist Wegegestaltung bei euch anders als bei uns.
      Hier werden Rad- und Fußvolk zusammengedrängt, und vom motorisierten Verkehr möglichst getrennt.
      Nicht auf allen Wegen ist genug Platz, um unbehelligt entlangzugehen.

      Einen Pflasterstein mitzuschleppen fehlte mir gerade noch.

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    • Leser schreibt:

      Das mit der StVO für Radfahrer ist so eine Sache – ich glaube, die hat da (rein rechtlich gesehen) nur mehr Empfehlungscharakter, denn es gibt ja auch keinen Führerschein und keine Fahrprüfung für Radfahrer. Dementsprechend kann sich jeder aufs Rad setzen (und tut es ja auch).

      Dabei genügt es eigentlich, nur den ersten Paragraphen „gegenseitige Rücksichtnahme“ einzuhalten, und alle wären zufrieden.

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      • Plietsche Jung schreibt:

        Empfehlungscharakter ist ein lustiger Begriff für die STVO.
        Im Falle eines Unfalls haftet der Verursacher, auch ein Radfahrer privat oder über seine private Haftpflichtversicherung, wenn er denn eine hat. Ansonsten geht es schnell in eine Privatinsolvenz.

        Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.

        Als Empfehlung ist die STVO also nicht zu verstehen.

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      • Ähem, in Bayern ist eine Fahrradprüfung in der 4. Klasse üblich. Die Schüler lernen die Verkehrsregeln, und werden sowohl theoretisch als auch praktisch geprüft.
        Keine Ahnung, wie das in anderen Bundesländern ist. Sinnvoll ist so etwas offenbar schon.

        Obwohl die meisten Bestimmungen der StVO sich auf Kraftfahrzeuge beziehen, sind dennoch auch die anderen Verkehrsteilnehmer an sie gebunden.

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  7. Fragender schreibt:

    Leg dir doch auch ein Rad zu. Dann siehst das Ganze aus der Sicht der Radfahrer – vielleicht auch etwas gelassener.
    BTW: Bei „bedenklichem Nahekommen“ bist du doch sonst nicht so zimperlich und mimosenhaft. Wieso gerade hier?

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