Die Ausschreibung für die zu besetzende Sekretärinnenstelle läuft.
Es sind bereits einige Bewerbungen eingegangen. Die Personalabteilung sortiert aus, was offensichtlich nicht passt, und leitet mir den Rest weiter.
Ich schaue mir diese Bewerbungen an, und wenn ich mir – basierend auf diesen Unterlagen – grundsätzlich vorstellen kann, die Bewerberin einzustellen, weise ich die Personalabteilung an, möglichst zeitnah einen Termin für ein Vorstellungsgespräch zu vereinbaren. Damit das möglichst glatt und ohne unnötige Rücksprachen abgeht, habe ich die Zeitfenster vorgegeben, in denen ich prinzipiell bereit bin, eine Bewerberin zu empfangen.
Nun ergab es sich wohl bei einer dieser Terminvereinbarungen, dass eine Bewerberin nicht zufrieden mit den angebotenen Terminoptionen war, und angeblich sowieso noch eine Frage gehabt hätte, die sie dem zuständigen Personalmitarbeiter nicht direkt stellen wollte.
In solchen Fällen ist es meine Vorgabe, die Angelegenheit mir als Mail mitzuteilen. Ich antworte dann zwar zügig, aber eben erst dann, wenn ich Zeit dafür habe, und nicht, wenn irgendwann das Telefon klingelt.
Diese Bewerberin muss den Personalmitarbeiter aber solange am Telefon bequatscht haben, bis er schließlich mich doch direkt anrief. Er entschuldigte sich für die Störung und stellte mir kurz die Sachlage dar.
Ich erklärte ihm, dass sie entweder einen der angebotenen Termine akzeptiere, oder es bleiben ließe (wir brauchen keine Sekretärin, die dermaßen unflexibel ist). Was ihre offene Frage beträfe, solle sie die entweder mit der Personalabteilung klären (mit der Option, dass ich sie später per Mail beantworte), oder eben erst im Vorstellungsgespräch stellen. Ich lehnte es ab, jetzt sofort mit der Bewerberin zu telefonieren.
Es wäre mir ganz recht, wenn es gar nicht erst zu einem Vorstellungsgespräch mit dieser Bewerberin käme. Offenbar ist das eine ziemliche Nervensäge, da sie den Personalmitarbeiter solange belabert hat, bis er schließlich – entgegen seiner Anweisungen – zum Telefon gegriffen hat. Außerdem hat sie Sonderwünsche und stellt Extraansprüche. Solche Leute möchte ich gar nicht hier im Büro haben.
Vielleicht will sie ja ihre Stelle wechseln und kann deswegen nicht an den vorgeschlagenen Terminen?
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Es gibt genügend Zeitslots, die möglich wären. Im Wesentlich habe ich nur ein paar Stunden ausgeschlossen, bei denen ich bereits anders geplant habe.
Notfalls würde ich das Gespräch sogar früh vor acht oder nachmittags nach fünf durchführen (wäre aber ungünstig, weil ich dann nicht unbedingt jemanden von der Personalabteilung dabeihabe).
Mit gutem Willen findet sich also ein Termin, selbst wenn sie berufstätig ist. Das übliche Procedere ist ja eigentlich, einen (halben) Tag freizunehmen, um in aller Ruhe und ohne Hektik zum Vorstellungsgespräch zu erscheinen.
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Bei dem Verhalten der Dame hätte ich die Personalabteilung bereits darüber informiert, dass sie sich bereits disqualifiziert hat. Berechtigte Informationswünsche in allen Ehren, aber wenn man es übertreibt, dann ist man eben gleich raus.
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Das hatte ich mir auch überlegt.
Aber – wer weiß – vielleicht tue ich ihr auch Unrecht. Falls sie doch noch einem Termin akzeptiert, gebe ich ihr eine Chance. Führt sie sich aber weiter so auf, ist sie nach zehn Munuten wieder draußen.
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Jetzt muss ich mal die mitlesenden Feministen hier ärgern: Es ist eine Frau, die ändern sich nicht, die sind so. 😉
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Nun ja, es gibt solche und solche.
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Aber Sie hat Durchsetzungsvermögen; vielleicht kann man daraus etwas sinnvolles machen?
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Ein Kleinkind, das an der Supermarktkasse so lange quengelt, bis es ein Überraschungsei kriegt, hat auch Durchsetzungsvermögen.
Dennoch möchte ich diese Art des Durchsetzungsvermögens in der Firma weder meinen Nerven noch sonst jemandem antun.
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Immer wieder interessant, die Probleme der Chefs bei der Personalsuche zu erfahren. Ich bin gespannt, wie es ausgeht.
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Na, schauen wir mal. Nächste Woche stehen die ersten Vorstellungsgespräche an.
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Durchsetzungsvermögen? Also das hat sie erst, wenn sie dich an der Strippe hat … 😉
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Als Sekretärin ist es nicht ihre Aufgabe, etwas durchzusetzen.
Sie soll dafür sorgen, dass die Büroorganisation klappt, und die Aufträge der Führungskräfte ordentlich erledigen.
Keinesfalls soll sie zu willkürlichen Zeiten die Geschäftsleitung unangekündigt antelefonieren und stören.
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