Das Recht am Geistigen Eigentum //1515

Das Entwickeln von Software ist inzwischen nicht mehr mein Hauptgeschäft. Trotzdem habe ich über ein Jahrzehnt lang meinen Lebensunterhalt größtenteils damit verdient.
Der Hauptteil meiner Einnahmen kam durch individuelle Auftragsentwicklung für meine Kunden. Dabei fielen auch ein paar Nebenprodukte an, die ich als Standardsoftware kommerzialisierte, und auch ein paar Programme, die ich irgendwann zum Zeitvertreib für den Eigenbedarf geschrieben hatte, die aber auch interessant für potentielle Käufer sind.

Der Verkauf von Standardsoftware lohnt sich eigentlich nur, wenn man mindestens einen dreistelligen Eurobetrag pro Lizenz verlangen kann. Der Aufwand für Kommunikation mit dem Käufer, Erstellen der Rechnung, Dokumentation etc. ist sonst vergleichsweise zu groß, als dass es etwas bringen würde. Insbesondere wenn der Kunde mehr Support benötigt, als vorgesehen, wird es bei kleinen Preisen zu einem Draufzahlgeschäft. Ich sehe diese preisgünstigen Anwendungen dann eher als Werbemaßnahmen.
Bei kleinen Progrämmchen, für die ich vielleicht zehn oder auch zwanzig Euro bekommen würde, rentiert sich eine Abwicklung gar nicht, da ich dafür zu viel Zeit aufwenden müsste, als dass sich das rechnen würde. Und streng genommen müsste ich diese Einnahmen auch noch versteuern.

Bei manchen Tools bin ich dann so großzügig, dass ich sie als Freeware einstelle, um auch für andere Anwender nützlich zu sein. Ich bekomme absolut nichts dafür, auch keine Daten oder Werbeeinnahmen (so ähnlich wie hier auf dem Blog). Dabei habe ich aber im Hinterkopf, dass ich sie vielleicht mal weiter entwickle. Ich halte mir also die Option offen, später eine kostenpflichtige Version herauszugeben.
Jede Software kann Fehler haben (bzw. hat ganz sicher welche, fraglich ist nur das Ausmaß), enthaltene Daten können veralten, ihr UI sieht irgendwann altbacken aus, oder es können sonstige Probleme mit der Software auftreten. Es ist noch nicht einmal auszuschließen, dass diese Software irgendwann gegen gesetzliche Regelungen verstößt, und dann nicht mehr betrieben werden darf. (In einer mir bekannten Branche haben übrigens derzeit einige SW-Hersteller Probleme, weil ihre älteren Anwendungen nicht mehr aktuellen Richtlinien entsprechen. Die Frage ist dann, aufrüsten oder völlig neuentwickeln. Beides kann teuer werden.)
Aus den genannten Gründen versehe ich jede kostenlose Software mit einem Ablaufdatum in der Zukunft. Ich will nicht riskieren, dass irgendwelches obsoletes, und inzwischen vielleicht ungültiges Zeug unkontrolliert bis in alle Ewigkeit läuft. Wenn irgendein Problem auftritt (das nicht auf meinem Verschulden beruhen muss, nicht von mir zu verantworten ist, und eventuell sogar völlig unvorhersehbar war – z.B. aufgrund eines Betriebssystemupdates, nicht mehr verfügbare Internet-Resource, Änderung einer API oder Third-Party-DLL) dann möchte ich nicht, dass der Nutzer mir die Schuld dafür gibt, und meine Software dadurch in Verruf kommt. Deshalb erneuere ich meine Freewareversionen regelmäßig, oder ziehe sie ganz zurück (war z.B. mal mit einem Tool nötig, das ich ab Vista nicht mehr ordentlich zum Laufen bekam).
Ich habe also gute Gründe, Freeware mit einem Ablaufdatum zu versehen. Das Ablaufdatum bedeutet normalerweise nicht das endgültige Aus, sondern nur, dass der Nutzer eben eine aktuellere Version herunterladen muss.
Aber selbst wenn ich völlig willkürlich die Pflege eines kostenlosen Programmes einstellen würde, wäre das mein gutes Recht, das ich niemandem gegenüber rechtfertigen muss.

In einem kürzlichen Blogeintrag wurde mir das Vorgehen mit dem Ablaufdatum sehr negativ ausgelegt. Ich stelle also noch einmal klar:
Für Software mit Ablaufdatum erhalte ich keine Lizenzgebühr, noch irgendeine sonstige Gegenleistung. Der Nutzer hat also keinen Anspruch darauf, dass die Software bis in alle Ewigkeit funktionieren muss.
Als Urheber liegen sämtliche Rechte ausschließlich bei mir. Das ist mein geistiges Eigentum. Ich kann die Nutzung unentgeltlich gewähren, oder auch an beliebige Bedingungen knüpfen. Die kann der Nutzer entweder akzeptieren, oder er lässt es eben bleiben.
Der Vergleich mit einem „Geschenk“ ist unzutreffend, da kein Eigentumsübergang stattfindet. Es geht rein um die in der EULA festgelegte Nutzung.
Dissassemblieren und hacken ist in den Lizenzbedingungen ausdrücklich untersagt. Sich darüber hinwegzusetzen, ist illegal und kriminell – vom fehlenden Anstand und Respekt des so Handelnden mal ganz abgesehen.

Natürlich gebe ich Freeware nicht nur aus reiner Menschenfreundlichkeit und Güte heraus. Sie dient auch dazu, mich bei Kunden bekannter zu machen, oder ist manchmal ein Bonus-Material. Und mir liegt daran, dass sie ordentlich ihren Dienst verrichtet – aber nur solange sie up-to-date, und nicht veraltet ist.
Ich bin schon recht konsterniert, über die Anspruchshaltung, um nicht zu sagen Schnorrermentalität, mancher Anwender. Auch wenn ich die Nutzung großzügigerweise zeitweise gestatte, darf ich die Erlaubnis jederzeit widerrufen. Das wäre jedoch nur schwer durchsetzbar. Schließlich kann ich nicht alle Nutzer anschreiben, und selbst wenn, hätte ich keine Gewähr, dass sie die Nutzung tatsächlich einstellen. Am praktikabelsten ist also die technische Lösung, ein Ablaufdatum einzukodieren.

Ähnlich wie bei MySQL oder IrfanView (um zwei bekannte Beispiel zu nennen) ist die Benutzung meiner Freeware nur für private Nutzung kostenlos (bzw. zum Ausprobieren). Wenn jemand geschäftlich damit Profit macht, möchte ich schon daran partizipieren.
Bei kommerzieller Software, für deren Nutzung der Nutzer bezahlt hat, hat er dadurch selbstverständlich das Recht für die zeitlich unbegrenzte Nutzung erworben (bzw. für eine vertraglich vereinbarte Nutzungsdauer).
Auch ein Reseller oder kommerzieller Nutzer, der die Software an seine Kunden weitergeben will, hat die Möglichkeit, mich zu kontaktieren. Gegen einen angemessenen Obolus bekommt er dann eine zeitlich unbegrenzt (so weit ich das beeinflussen kann) lauffähige OEM-Version (evtll. mit Customizations).

Ich sehe meine Freeware als freundlichen Gefallen an ihre Anwender (den ich auch bleibenlassen könnte). Die Forderung nach unbegrenzter Fortsetzung empfinde ich als unverschämt. Es ist absolut dreist und undankbar, die Gunst und Gutmütigkeit des Autors dermaßen schamlos ausnutzen zu wollen.
In Zukunft werde ich keine Freeware mehr veröffentlichen. Wenn ich noch geeignete Programme schreibe, dann behalte ich die eben für mich.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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50 Antworten zu Das Recht am Geistigen Eigentum //1515

  1. mkuh schreibt:

    Hallo breakpoint,
    ich finde es gut das du über das Thema Ablaufdatum in Software geschrieben hast. Ich wollte dich dazu bei den andren Beitrag schon fragen. Prüft du das nur auf Grund von System Datum oder ganz das andere Online ? Wie weist du drauf hin ? Da ich in Zukunft deine Idee mit den Ablaufdatum auch umsetzen will. Hoffe es ist Ok wenn ich mir diese Idee Kopiere.

    Viele Grüße

    Mkuh

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  2. heubergen schreibt:

    Mir ist bisher noch keine SW mit einem solche Modell untergekommen (Ablaufdatum), kann es nicht sein dass du dadurch identifizierst werden könntest?

    Back 2 Topic: Ich nehme mal an du programmierst in einer .NET Umgebung oder ähnliches wo Open Source natürlich nicht so verbreitet ist, ich persönlich würde SW entweder als Shareware verkaufen oder aber sie unter Open Source stellen. Freeware ist für mich irgendwie so ein veraltetes Zwischending.
    Mit Open Source kann ich etwas mit anderen teilen und sie vielleicht sogar insperieren.

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    • Für geschäftliche Nutzung ist meine Standardsoftware (eine Art) Shareware, für private Nutzung Freeware.
      Meine Sourcen sind mein Betriebskapital. Die werde ich nicht als Open Source öffentlich machen.
      Und viel konkreter sollte ich zu dem Thema wirklich nicht mehr werden.

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  3. Markus Fritsche schreibt:

    Software, die ich nicht supporten will, landet bei mir auf github oder dergleichen. Ich habe keine Algorithmen entwickelt, die nicht jemand anderem schon eingefallen sind, insofern sehe ich mich eher als Handwerker, der die Rohstoffe (Algorithmen) mittels Werkzeug (jeweils gewählte Programmiersprache) zu einer Lösung zusammensetzt (Programm). Mir fällt es schwer, dafür ein Eigentumsgefühl zu entwickeln….

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    • Tja, ich habe, als ich angefangen habe, schon ziemlich viel from scratch entwickelt, teilweise auch recht trickreiche oder elegante Algorithmen, auf die ich durchaus stolz bin, und nicht die Kontrolle darüber verlieren will.
      Einiges davon ist branchenspezifisch. Damit habe ich mein Geld verdient. Wenn ich das veröffentlichen würde, würde ich mir mein eigenes Geschäft ruinieren.

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  4. Leser schreibt:

    *Wenn* das Ablaufdatum bei der Software – also beim Download und bei der Installation des Programms – deutlich kommuniziert wird, so dass der Nutzer weiß, woran er ist, dann ist das zwar nicht schön (wie eben unsere gesamte kapitalistische Welt), aber zumindest akzeptabel, weil fair. Wenn der Nutzer jedoch plötzlich in Probleme rennt, weil sie Software z.B. gerade mal ein paar Tage vorher meldet „Ich laufe nur noch x Tage, bitte erneuern!“, dann ist das unfair und (evtl. sogar wettbewerbsrechtlich) bedenklich. Alternativ könnte ein „Splash-Screen“ beim Starten des Programms auf das Ablaufdatum („liegt xy Tage in der Zukunft“) hinweisen. Aber ganz ohne Hinweis – oder nur im EULA (was kaum jemand liest) vage als „zeitlich begrenzt“ angedeutet – ist das einfach mal ein Unding, fast schon eine Art Betrug am Nutzer, denn als Nutzer eines Programms muss ich nicht davon ausgehen, dass das Programm selbst irgendwann aufhört zu funktionieren (wenn keine äußeren Einflüsse, wie neue Betriebssystemversionen oder ähnliches vorliegen). Ohne vorher explizit darauf hingewiesen worden zu sein, ist es schäbig, wenn ich heute ein Freeware-Programm von anno 2001 unter einem Windows 2000 installiere, und das mir dann sagt „ich bin zu alt, ich funktioniere nicht mehr“. Wenn Du darauf hinweist, dann lädt der Nutzer (der ja kein Kunde ist, weil er lediglich schmarotzenderweise von Deiner Großzügigkeit profitiert) nicht die Katze im Sack herunter, dann ist es tolerierbar. Ob es so einen Hinweis gibt, wurde hier allerdings noch nirgends beantwortet.
    Natürlich heißt das nicht, dass das Programm bis in alle Ewigkeit auf neuer Hard- und Software supportet werden muss, und wenn es rechtlich nicht mehr eingesetzt werden darf, ist es auch der Nutzer, der sich dabei strafbar macht – das sind die Klauseln „Benutzung auf eigenes Risiko und ohne Gewährleistung/Garantie“, die sowieso in jedem EULA drin stehen (nicht mal nur bei Freeware).
    Aber ein Programm schlicht aus Mutwilligkeit, bzw. weil der Nutzer irgendwann damit Probleme kriegen könnte (die seine eigenen sind und der Herausgeber des Programms nicht zu verantworten hat, und diese Verantwortung auch im EULA ausgeschlossen hat), zeitlich zu beschränken, halte ich immer noch für falsch. Und wie gesagt, wenn nicht mal darauf hingewiesen wird, dann ist es sogar schäbig und niederträchtig. Sorry, aber „Großzügigkeit“ kann ich darin wirklich nicht erkennen. „Großzügig“ würde ich es nennen, ein Programm, was man nur für sich entwickelt hat, und was anderen auch nützlich sein könnte, unter GPL zu stellen und damit wirklich der Welt zu schenken (es muss ja keine Codeanteile einer kommerziellen Software enthalten dafür, bzw. darf es das nicht mal). Freeware mit Ablaufdatum ist keine Großzügigkeit, sondern das Schaffen einer Abhängigkeit. Freeware mit Ablaufdatum, um sie bei ausreichend hohen Download-/Nutzungs-Zahlen zu kommerzialisieren und nur noch zum Kauf anzubieten, ist moralisch dasselbe wie ein Drogendealer, der „den ersten Schuss kostenlos“ anbietet, damit er danach einen Kunden mehr hat.

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    • Dass ich das Ablaufdatum nicht aus Bosheit dem Nutzer gegenüber setze, sondern nachvollziehbare Gründe dafür habe, habe ich, glaube ich, oben ausführlich genug erklärt.

      Grundsätzlich ist die Software „as is“. Dazu gehört, dass sie nicht unbegrenzt läuft. Das erwähne ich im EULA und kommuniziere es produktabhängig anderweitig (werde das aber hier nicht im Detail erläutern).

      Ich stelle meine SW nicht unter GPL oder andere Lizenzen, bei denen ich auf meine Rechte verzichte.
      Die Software gehört mir, und eigentlich habe ich keine Probleme, anderen die Benutzung zu gestatten – aber nach meinen Bedingungen.

      Freeware ist grundsätzlich nicht dazu da, sich davon „abhängig“ zu machen, ist also für geschäftlichen Einsatz ungeeignet. Wer Sicherheit braucht, muss eben in die Tasche greifen.

      Ich muss schon sagen, dass deine Einstellung mir die Motivation, überhaupt Freeware herauszugeben ziemlich genommen hast. Mein eigener Nutzen dabei ist praktisch 0, dafür steht dem Aufwand, Zeit, Arbeit, Mühe, Know-how, etc. gegenüber.
      Bisher ging ich davon aus, dass meine Nutzer die Freeware angemessen zu schätzen und würdigen wissen.
      Wenn allerdings ein nennenswerter Anteil der Nutzer ähnlich denkt wie du, verzichte ich in Zukunft lieber darauf, Perlen vor die Säue zu werfen.

      Das erinnert mich an die Leute im Dorf, die früher regelmäßig Spenden bekamen, und sich jetzt einbilden, sie hätten ein gewohnheitsmäßiges Anrecht darauf.

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      • Broken Spirits schreibt:

        Diese Einstellung verleidet einem tatsächlich viel. Geht mir ja ähnlich mit Fotos…. die darf man sich angucken, aber mehr eben auch nicht. Ich werde da tatsächlich ziemlich fuchsig, wenn ich meine Fotos woanders sehe.
        Sowas ist einfach respektlos.

        Die Argumente der CC / GPL oder „alles gehört allen“ oder „ist ja nicht gestohlen, sondern nur kopiert“-Fraktion sind jedesmal zum Kopfschütteln.

        Wenn jemand „unabhängig“ sein möchte, gibt es da ein ganz einfaches Mittel: selber machen, selber pflegen und selber weiterentwickeln.
        Bei solchen komischen Argumenten unterstelle ich mittlerweile eine Lern-Faulheit 😉

        Jaja…, man kann nicht alles können – dann kann man aber den Erschaffenden auch den nötigen Respekt entgegenbringen und dazu gehört (mindesten!) das Anspruchsdenken abschalten. „Einem geschenkten Gaul… “ usw. Oder mal höflich (traurig, daß man das dazusagen muß) nachfragen, ob man was auch abseits von irgendwelchen Bedingungen verwenden darf (und ggf. zu welchen Bedingungen).

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        • Ja, nicht nur Software, die kostenlos benutzt werdem darf, auch Bilder oder Filme, die kostenlos angeschaut, und Texte, die kostenlos gelesen werden dürfen, sowie einige andere Resourcen, sind betroffen.
          Nur weil das Internet dies alles so einfach möglich macht, auch zu kopieren und weiterzuverbreiten, bedeutet das längst nicht, dass dies alles erlaubt und vom Urheber gebilligt ist.

          Nur der Urheber hat das Recht zu bestimmen, was dritte Personen mit seinem Werk machen dürfen.
          Bei Software habe ich – im Gegensatz zu anderen Medien – immerhin die Möglichkeit, eine Bremse in Form eines Ablaufdatums reinzuhauen.
          Sich gegen den erklärten Willen des Urhebers hinwegzusetzen, und das zu hacken, ist niederste Schublade, und bringt den Schöpfern geistigen Eigentums nicht das kleinste Bisschen Respekt entgegen.

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        • Leser schreibt:

          Interessanterweise kann ich Dir hier vollkommen zustimmen: Bilder, Filme, Musik etc. verwendet man nicht einfach so weiter. Entweder, man setzt z.B. einen Link dorthin, wo der Urheber das Bild hochgeladen hat (damit hat man es nicht verwendet, weil man es ja nur verlinkt, dem Urheber also mehr Traffic verschafft), oder, wenn man das Bild wirklich wo hochladen will, man fragt beim Urheber eben vorher nach, ob man es da und da verwenden kann, und dann gilt so eine Erlaubnis auch nur für diese eine Verwendung, außer der Urheber sagt es anders. Aber wenn der Urheber erst sagt „Klar, kannst Du da und da verwenden, gib mich halt als Urheber an, und bitte mit Link aufs Original“ – und dann in einem Jahr ankommt und sagt: „Nee, jetzt will ich doch nicht mehr, dass mein Bild noch da zu sehen ist, also rausnehmen oder Abmahnung“, dann ist das gelinde gesagt einfach kein anständiges Verhalten.

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          • Sofern dir der Urheber nicht verbindlich zugesagt hat, dass du das Bild unbegrenzt verwenden darfst, hat er jederzeit das Recht, seine Einwilligung zurückzunehmen.
            Ob du das dann gut findest, ist eine andere Sache, aber du darfst dich eben nicht blind darauf verlassen, dass sie endlos gilt.

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            • Leser schreibt:

              Sofern dir der Urheber nicht verbindlich zugesagt hat, dass du das Bild unbegrenzt verwenden darfst, hat er jederzeit das Recht, seine Einwilligung zurückzunehmen.

              Das bedeutet, dass man überhaupt keine Bilder mehr verwenden kann. Oder nur noch solche, die unter Creative Commons Lizenzen stehen, weil diese sich glaube ich nicht zurückziehen lassen. Danke für die Info, ich werde künftig niemanden mehr fragen, ob ich sein Bild für irgendwas benutzen darf…

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            • Heißt das, dass du nicht mehr fragen wirst, oder keine urheberrechtlich geschützten Bilder mehr benutzen wirst?

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            • Leser schreibt:

              Bisher habe ich gefragt, wenn ich solche Bilder verwenden wollte. Jetzt werde ich ganz davon absehen, sie zu verwenden. (Was, wenn so ein Bild z.B. in einer Printpublikation erscheint, dann *kann* man es doch gar nicht mehr zurückziehen?)

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          • Broken Spirits schreibt:

            Zu und dann in einem Jahr ankommt und sagt: „Nee, jetzt will ich doch nicht mehr, dass mein Bild noch da zu sehen ist, also rausnehmen oder Abmahnung“, dann ist das gelinde gesagt einfach kein anständiges Verhalten.
            Doch, das kann passieren – vielleicht weniger bei Software in meinem Beispiel, aber bei Fotos geht das auf jeden Fall – und das sogar aus nachvollziehbaren Gründen. Einfach mal angenommen, mich fragt jemand um Erlaubnis, ein Foto zu verwenden, meinetwegen auf einem Blog als Headerbild. Ich könnte jetzt eine Lizenz für – sagen wir drei Jahre verkaufen – oder ich sage halt einfach, „Nimm es halt und setze einen Link“. Nun können sich Leute mit der Zeit ziemlich verändern (besser: deren Ansichten) und thematisch driftet das Blog in eine Richtung ab, die ich überhaupt nicht vertrete (zum Beispiel wird aus wöchentlichen Katzenbildern ziemlich schräger Humor – sowas zum Beispiel) Da möchte ich dann schon gegensteuern, da ich nicht den Eindruck erwecken möchte, daß ich solche Aussagen in irgendeiner Form (und sei es nur durch das Beisteuern eines Fotos) unterstütze.
            Bei einer Lizenz wird die einfach nicht verlängert – bei der anderen Variante (Foto gegen Link, der dann auch nur noch Gesocks reinspült) bleibt möglicherweise nichts als eine Abmahnung.

            Unanständiges Verhalten nicht zu unterstützen ist nämlich durchaus anständig 🙂
            Es ist also schon alles gut so, wie es ist: der Urheber hat im Zweifel das letzte Wort.

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      • Leser schreibt:

        Zum einen wirst Du Deine Freeware wohl nur für Windows rausgeben, d.h. Du kannst davon ausgehen, dass ich sie nicht verwenden werde. Zum anderen ist mir die Gutsherrenart zuwider, mit der Du Freeware herausgibst, so als wäre das eine besondere Gnade, dass jemand Deine Software benutzen dürfte. Mit dieser Einstellung kannst Du es wirklich besser sein lassen. Zumindest, wenn die zeitliche Beschränkung (und hoffentlich auch das genaue Datum!) nur im EULA steht, was man als normaler (Privat-)Anwender in der Regel nicht liest, denn das ist eine „überraschende Klausel“ (oder auch „unerwartete Klausel“). In AGB sind diese z.B. unwirksam, weil man als Kunde nicht davon ausgehen muss, dass so etwas darin steht. Warum das bei Freeware anders sein sollte, nur weil kein Geld fließt, und deshalb der Herausgeber alle und der Nutzer überhaupt keine Rechte haben sollte (und damit meine ich nicht, dass es für kostenlose Software keinerlei Support gibt, das wäre völlig in Ordnung!), erschließt sich mir nicht.

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        • Es ärgert mich gelinde gesagt schon, mit welcher Ignoranz und Vehemenz du auf etwas beharrst, das dir ÜBERHAUPT nicht zusteht.

          Wenn es „Gutsherrenart“ ist, seine eigenen Rechte wahrzunehmen, dann ist es das halt. Deal with it.
          Immerhin habe ich die Software aus eigener Kraft neu geschaffen.
          Was hat ein Anwender denn dafür geleistet, sie nutzen zu dürfen? Heruntergeladen. Ja, toll!

          Und was soll das mit „überraschender Klausel“ und „AGB“? Das ist hier überhaupt nicht applicable. Willst du einen Freewareautor verklagen, dessen SW nicht so läuft, wie du es gerne hättest? Viel Spaß dabei.

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          • Leser schreibt:

            Ich sage es ja: Wenn Du Deine Software, die Du als Freeware anbietest, gar nicht wirklich verschenken willst, dann solltest Du sie auch nicht als Freeware anbieten, sonst könnte man darunter verstehen, dass Du sie den Nutzern schenkst, das ist ja für Dich nicht so, also besser sein lassen.

            Und das mit der überraschenden Klausel – Wenn man das EULA bei einer Software mit den AGB bei einer sonstigen Transaktion vergleicht, also dieselben (Rechts-)Maßstäbe ansetzt, wäre ein vorher nicht mit aller möglichen Deutlichkeit kommuniziertes Ablaufdatum einer Software eine überraschende Klausel.
            Wenn man Freeware hingegen als Werbung für die Kauf-Softwareprodukte des Erstellers ansieht, dann könnte man in einem Ablaufdatum womöglich sogar unlauteren Wettbewerb sehen, denn „as is“ würde ja bedeuten, ich kann mir auch im Jahr 2025 noch einen (virtuellen) Rechner mit Windows XP aufsetzen (darin auch das korrekte Datum einstellen!), und darauf ein Freeware-Tool einsetzen, was ich im Jahr 2004 vom Hersteller heruntergeladen habe. Wenn das nicht geht, ist das eben nicht „as is“ = also entgegen dem, wie es beworben wird. Wenn das Ablaufdatum hingegen deutlich dran steht („funktioniert nur bis zum soundsovielten soundsovielten im Jahr soundso“, evtl. noch mit einem Link zur Erklärung, dass man sich idR nur eine neue Version herunterladen muss), dann ist das natürlich nicht der Fall.

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            • gar nicht wirklich verschenken willst

              Das ist kein GESCHENK, sondern eine jederzeit widerufbare Nutzungserlaubnis.

              Wenn man das EULA bei einer Software mit den AGB bei einer sonstigen Transaktion vergleicht

              Ist nur dann (und auch nur teilweise) zutreffend, wenn es wirklich zu einem (Kauf-)Vertrag zwischen Hersteller und Nutzer kommt.
              Gibt es bei Freeware nicht, und auch sonst wird nur das vereinbarte NUTZUNGSRECHT, also eine Lizenz verkauft, nicht das Softwareprodukt an sich.

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            • Leser schreibt:

              Ich kann es einfach nicht akzeptieren, dass Software an der Stelle nicht wie ein materielles Gut behandelt wird, sondern dass jede Lizenz immer praktisch nur eine „Mietsache“ ist, also eine „Nutzungserlaubnis“. Das ist in meinen Augen pervers. Wenn ich ein Hörbuch in einer kostenlosen Aktion von einem Anbieter bekomme (Die Amazon-Hörbuch-Tochter wirbt damit ja um Neukunden), und der will mir das dann wieder wegnehmen – das ist genauso falsch (deshalb kaufe ich sie nur auf CD, da kann man sie nicht mehr wegnehmen). Ich würde mir wirklich wünschen, dass zu irgend so einem Fall mal jemand klagt, und dann höchstrichterlich festgestellt wird, dass es sich bei einer Freeware, die man wo herunterlädt, um ein Geschenk handelt. Klar kann man sagen „einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul“, aber so ein Ablaufdatum würde mich schon ziemlich verärgern als Nutzer, wenn der Anbieter es einfach einbaut, ohne deutlich darauf hinzuweisen, und darauf, bis wann die Software läuft. Das ist einfach schäbig, sorry. Von solchen Anbietern nutzt man dann lieber gleich überhaupt keine Software und sucht sich einen richtigen Anbieter…

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            • Ob du das akzeptieren willst oder nicht, ist unerheblich.
              Ein digitales Gut ist nun mal kein materielles. Dennoch stehen den Urhebern digitaler Werke sämtliche Rechte daran zu, die sie teilen können, aber nicht müssen.

              Noch ein Versuch mit einem Beispiel, das du vielleicht besser nachvollziehen kannst:
              Ein Bekannter überlässt dich unentgeltlich in seiner Wohnung wohnen, und ohne eine Frist zu nennen.
              Irgendwann sagt er dir – meinetwegen völlig überraschend – dass du jetzt ausziehen musst.
              Dafür kann er Gründe haben (z.B. Eigenbedarf, Vermietung gegen Mietzins, geplante Renovierung, .. oder er mag dich schlicht nicht mehr, oder was auch immer), die du aber vielleicht nur nicht kennst oder nachvollziehen kannst.
              Wie reagierst du?

              Oder eine Nachbarin tut dir seit Jahren immer wieder einen Gefallen (z.B. eine Erledigung, die dir Zeit spart – denk‘ dir selbst ‚was passendes aus).
              Jetzt plötzlich hört sie damit auf.
              Hegst du dann einen Groll gegen sie, obwohl sie dir so lange ohne Gegenleistung geholfen hat?

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            • Leser schreibt:

              Ich kann beide Beispiele nachvollziehen und sehe es genauso. Bei der Wohnung – wenn sie nicht möbliert ist, und ein größerer Umzug ansteht, dann wäre – ebenso, wie für die Wohnungssuche – eine Vorlaufzeit von einem bis mehreren Monaten eine faire Sache, und nicht einfach zu sagen: „Ab morgen musst Du hier raus.“
              Dennoch finde ich, dass beide Beispiele etwas anderes sind, als eine Freeware mit einem nicht deutlich kommunizierten Ablaufdatum zu versehen. Der Hintergrund ist, dass ich dem Herausgeber einer Software ja auch entsprechend vertrauen muss, damit ich sein Programm auf meinem Rechner installiere (das ist mit einer der Hauptgründe, weshalb ich kein Windows benutze). Wenn nun das Programm plötzlich, ohne mein vorheriges Wissen, von einem Tag auf den anderen die Arbeit verweigert, ist dieses Vertrauen nachhaltig gebrochen. Wenn ich weiß, dass das jederzeit passieren kann, aber nicht das genaue Datum kenne, wann es soweit ist, dann wäre es mir auch zu stressig, das Programm zu nutzen und dabei jederzeit befürchten zu müssen, dass es ab heute nicht mehr läuft. Das Ablaufdatum nicht exakt deutlich dranzuschreiben, sowas wie „läuft nur bis zum 31. Februar 2018*“, sondern den Nutzer darüber im Dunkeln zu lassen, kommt dann schon fast in die Nähe der Computersabotage, denn ohne vorher seitenlange EULAs zu lesen (was kaum jemand macht, denn sonst gäbe es nicht so viele Nutzer von Windows 10), wo dann auch nur drin steht, dass es sich um eine zeitlich begrenzte Lizenz handelt, aber nicht, bis wann die begrenzt ist, erwartet man im Normalfall eben einfach nicht, dass ein Freeware-Programm sich ohne technischen Grund (z.B. eine neue Betriebssystemversion und dadurch inkompatible APIs oder Bibliotheken) plötzlich aufhört zu funktionieren. Man geht einfach nicht davon aus! Ich kannte auch in meiner Windows-Zeit kein Freeware-Programm, was das so gemacht hätte (und wenn ich darüber gewusst hätte, hätte ich mich entschieden, es nicht zu benutzen) – das ist einfach maximal unüblich, und während es vielleicht noch das Recht des Herausgebers ist, „nach Gutsherrenart“ über die Benutzung seines Programms die dauerhafte Kontrolle zu halten, so ist es dennoch kein sonderlich feiner Zug, denn es gibt dem „großzügigen Geschenk, die Freeware nutzen zu dürfen“ den schalen Beigeschmack des „aber nur solange es mir passt“, also eben der Willkür, und negiert damit die Großzügigkeit in meinen Augen nachhaltig. Wenn von vorn herein dran steht, bis wann das Programm läuft, dann weiß man als Nutzer wenigstens, worauf man sich bei der Nutzung des Programms einlässt, und hat damit nach dem Eintreten des Ablaufdatums nicht das Gefühl, blindlings in ein offenes Messer gelaufen zu sein, was der Herausgeber der Software großzügigerweise in seine Freeware integriert hat.

              * Fiktives Datum

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            • Es hat wohl keinen Zweck, weiter zu argumentieren. Ich beende diese Diskussion jetzt.
              Vermutlich hätte ich ein Beispiel konstruieren sollen, bei dem du der Geber und nicht der Empfänger bist.
              Dass eine Wohltat irgendwann nicht mehr gewährt wird, muss nicht auf Bosheit begründet sein.

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            • Leser schreibt:

              Dass eine Wohltat irgendwann nicht mehr gewährt wird, …

              Genau darum geht es: Das würde bedeuten, dass die Freeware nicht mehr zum Download angeboten wird, aber nicht, dass sie dann auch für alle, die bisher das Glück hatten, davon zu profitieren, aufhört zu existieren. Oder zumindest ohne dies vorher genau zu wissen.

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            • Du hast doch keinerlei Anspruch darauf.
              Sieh das halt endlich ein.
              Während die SW läuft, darfst du davon profitieren. Danach ist eben Schluss.
              Wenn dir das nicht passt, dann nimm solche Gefälligkeiten von vornherein nicht an, bzw. nutze gar keine Freeware.

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            • Leser schreibt:

              Ich nutze in erster Linie Quelloffene Software, am liebsten unter GPL-Lizenz, und damit fahre ich bisher sehr gut. Wenn ich einmal unfreie Software nutze, dann ist das in der Regel solche, auf die ich nicht unbedingt angewiesen bin.

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            • Dann halte das ruhig weiterhin so.

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  5. Alex ii schreibt:

    Ich – als jemand der höchstens zum Spass programmiert – bin das Recht unentschlossen..

    Ich verstehe die Argumente, würde mich selbst aber vermutlich in so einem Szenario auch als User nutzen.

    Aber da wie gesagt ich aus Spass programmierte, war es für mich immer Freude wenn mein Zeug genutzt wurde.

    Früher waren 30 Tage Testversionen aber völlg üblich – und das hier ist nicht viel anderrs

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    • Testversionen gibt es für Shareware. Das ist eher das mittelpreisige Segment, bei dem der Aufwand für die Abwicklung durch die Lizenzgebühr mindestens gedeckt ist.

      Für private Nutzer ist Freeware häufig ausreichend, aber wer Software beruflich braucht, muss höhere Anforderungen stellen. Die haben eben ihren Preis. TANSTAAFL.

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  6. idgie13 schreibt:

    Ich hatte letzthin den Fall, dass eine gekaufte kommerzielle Software nach dem Update von Windows 7 auf Windows 10 nicht mehr startete. Auf Nachfrage hiess es, man müsse den Update (für mehrere Hundert Dollar) kaufen. DAS ist für mich Abzocke.

    Aber nicht, wenn ich eine kostenfreie Software nicht bis zum St.-Nimmerleins-Tag nutzen kann. Nix bezahlt -> keine Rechte.

    Früher hätte ich meine Schnittmustersoftware auch frei abgegeben. Heute nutze ich sie lieber für mich allein und spar mir das Rumgenöle & unbezahlten Support.

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    • Ganz genau!
      Wer zahlt hat natürlich andere Rechte und darf Ansprüche stellen, die einem Freeware-Nutzer nicht zustehen.

      Ich verstehe einfach nicht, wie man an etwas, das einem kostenlos zur Verfügung gestellt wurde, auch noch rummeckern kann.
      Wenn es einem nicht passt, dann lässt man es eben bleiben.

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  7. sevens2 schreibt:

    Nicht nur Recht, sondern auch Moral, sind auf deiner Seite. Allerdings solltest du auch die Rhetorik dahin befördern. Ich halte den Schutz deiner Reputation für intelligent, und auch das gewählte Mittel in seiner Art. Finde einen Weg das vorab zu vermitteln – charmant – wenn du magst.

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    • Danke, Stephan, für die Bestätigung.
      Aber ich werde meine Freeware wohl nach und nach zurückziehen. Der Aufwand bringt ja nichts, und auf Nutzer, die nur die Vorteile für sich ausnutzen, aber weder Respekt noch Verständnis für geistiges Eigentum aufbringen, kann ich verzichten.
      Dann kommen halt nur noch ausgewählte Kunden oder Bekannte von mir in den Genuss dieser Programme, und die Öffentlichkeit eben nicht mehr.

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      • sevens2 schreibt:

        Wenn es dir keine Freude oder wirtschaftlichen Nutzen bringt, gute Entscheidung. Falls es dich interessiert, könntest du Verhalten studieren; womöglich rufen deine Entscheidungen Reaktionen hervor, gar Realisationen.

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        • Nutzen: wenn überhaupt, dann so wenig, dass das keinen Ausschlag gibt.
          Freude: naja, vielleicht ein wenig, denn eigentlich bin ich schon hilfsbereit, soweit es mich selbst nicht belastet.

          Aber diese Freude hat es mir jetzt verleidet. Ich wäre nie auf die Idee gekommen, dass manche Nutzer kostenlose Software als „Geschenk“ sehen, aus deren Nutzung ihnen ein Gewohnheitsrecht erwächst.
          Es wäre schon interessant zu wissen, für welchen Anteil der Nutzer dies zutrifft, ich sehe nur keine praktikable Möglichkeit, dies herauszufinden.

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