Vierzehnhundertsechsundachtzig

Frank hatte mir eine Mail wegen einer technischen Frage geschickt. Ich telefonierte zurück, und gemeinsam konnten wir das Problem schnell lösen.

Dann erzählte er mir, dass er seine Selbständigkeit aufgeben musste, und jetzt bei einer Leiharbeitsfirma angestellt ist. Sein früherer Hauptkunde wollte seinen Projektvertrag nicht mehr weiterführen. Angeblich hat er sämtliche Verträge mit externen Dienstleistern gelöst, weil er Probleme befürchtete, sie könnten als Scheinselbständige eingestuft werden.

Jetzt verleiht die Leiharbeitsfirma Frank an diesen Kunden, wobei sowohl er als auch der Kunde draufzahlt.
Profitieren tun davon nur die Leiharbeitsfirma und die Sozialversicherungen. Für den Kunden ist es viel teurer, und Frank nimmt deutlich weniger ein.
Dunkel erinnerte ich mich, dass ich kürzlich in der c’t eine ähnliche Geschichte gelesen hatte – scheint derzeit also durchaus nicht unüblich zu sein.

Ich antwortete Frank, dass ich da früher auch schon mal Ärger hatte, aber inzwischen mit solchen Problemen nicht mehr rechnen muss, da ich im Begriff bin, eine Teilhaberschaft bei meinem Hauptkunden zu übernehmen, und dort auch aktiv als Geschäftsführerin arbeiten werde.
Leider habe ich vergessen, Frank zu fragen, was mit seinen anderen Kunden ist, ob er für die noch tätig werden darf, und wenn ja, in welcher Form. Ein Rückschritt ist die neue Situation für ihn allemal. Ich schätze, dass er vorher ähnlich gut verdient hat wie ich. Als Leiharbeitnehmer ist er finanziell bei weitem nicht mehr so gut gestellt.

Wir unterhielten uns dann noch ein wenig weiter über Privates. Seine Frau hatte eine Vollzeitanstellung gefunden, aber dann kam dazwischen, dass er als Leiharbeiter nun direkt beim Kunden arbeiten müsse, also nicht mehr daheim sei, wenn sein Kind aus der Schule kommt. Weshalb seine Frau dann noch in der Probezeit gekündigt habe, und nun nach einer Teilzeitbeschäftigung suche, was aber schwierig sei.
Ich bestätigte, dass gerade Stellen, die sich auf den Vormittag beschränken, rar sind, da zahllose Mütter mit schulpflichtigen Kindern auf diesen Markt drängen, während es fast unmöglich sei, jemanden für den Nachmittag zu kriegen. Ich erwähnte noch kurz, dass meine Stieftochter ebenfalls auf der Suche sei, ihre Kinder aber noch etwas jünger sind.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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34 Antworten zu Vierzehnhundertsechsundachtzig

  1. keloph schreibt:

    das schlimme daran ist, dass es ein teufelskreis werden kann, aus dem es kaum ein entrinnen gibt, denn meist sind die leiharbeitsverträge mit allerlei massgaben bestückt, die einen übergang in „geordente“ verhältnisse pönalisieren……

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    • Nähere Details kenne ich nicht.

      Aber das ist die Politik des Arbeitsministeriums, die es insbesondere selbständigen IT-Professionals schwer macht, ihren Beruf eigenverantwortlich auszuüben.

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      • keloph schreibt:

        ich denke, branchenabhängig laufen hier aber auch echte sauereien zu lasten der einzelnen menschen, in der IT sicher eher selten :-), der staat gewinnt sowieso immer, wie im casino 😉

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        • Sicher ist das branchenabhängig.

          In der IT sehe ich halt – gerade in letzter Zeit – vermehrt die Bestrebungen, bisher Selbständige in ein abhängiges Arbeitsverhältnis zu drängen.
          Die Unternehmen haben daran eigentlich kein Interesse. Im Gegenteil. Externe sind flexibler einzusetzen, und in Summe preiswerter, da keine Sozialabgaben anfallen.
          Der Druck kommt aber von den Sozialversicherungen, dem viele Unternehmen inzwischen nachgeben müssen, da die Konsequenzen sonst eventuell zu schwerwiegend werden.

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          • keloph schreibt:

            naja, diesen trend fangen genau die geschäftsmodelle der zeitarbeitsfirmen auf und verdienen sich ne nase damit 🙂

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            • Ja, die profitieren davon, und es gibt sicher auch Tätigkeiten, bei denen eine zeitweise Überlassung von Mitarbeitern sinnvoll ist.
              Aber bei manchen Berufsgruppen, wie gutverdienenden IT-Freelancern, eben normalerweise nicht.
              Dass sie dennoch in (Leih-)Arbeitsverhältnisse gezwungen werden, ist ein Kollateralschaden, den das Arbeitsministerium billigend in Kauf nimmt.

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            • Alex ii schreibt:

              Naja- ich bezweifle, dass die Verleiher besonders gut an den hochpreisigen Spezialisten verdienen – ja, es läuft was drüber (natürlich), aber mich würde eine Marge über 5-10% dann doch überraschen.

              Ich würde eher unterstellen, dass dies mittelfristig dazu führt, dass die Spezis eher von den (großen) Beratungshäusern & Co aufgesammelt werden – die machen dann natürlich nen echten Reibach.
              (Insb. weil anders die entsprechende Qualifizierung der Nachwuchs-Spezis nicht (mehr) erreicht werden wird)

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  2. claudius2016 schreibt:

    Das Thema geht auch bei meinem Kunden grade um. Wieder einmal, seit ich selbständig bin, ist es alle paar Jahre auf dem Tisch.
    Gemeint sind die Paketzusteller, die einen Lieferwagen in Formenfarben kaufen müssen und pro zugestelltem Paket ein paar Cent bekommen.
    Getroffen werden die IT-ler, die selbständig längere Zeit bei einem Kunden sind.
    Ich denke, dass Kunden eher die Besseren lange halten…

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    • Dass die Unternehmen die Besten halten wollen, glaube ich auch.
      Die Frage ist nur wie. Da die Politik eine Beschäftigung als freier Mitarbeiter immer mehr erschwert, und eine Festanstellung nicht immer sinnvoll oder möglich ist, wird die Tendenz wohl mehr in Richtung Arbeitnehmerüberlassung gehen.

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  3. tom174 schreibt:

    Das ist schon hart für die Freelancer, aber nicht glauben, dass die bei der Leiharbeitsfirma für bisschen was über dem Mindestlohn arbeiten müssen (denkt man ja bei Leiharbeitsfirmen gerne dran).
    Jap, das mit der vermuteten Scheinselbstständigkeit ist echt ein Rotz. Imho sollte es da eine Gehaltsschwelle geben, oberhalb der es keine Scheinselbständigkeit mehr gibt. Wer Tagessätze von mehreren Hundert Euro ausrufen kann, der ist egal wie man es dreht und wendet, nicht abhängig beschäftigt.

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    • Ja, das sehe ich auch so.

      Das oft gehörte Argument für die geplante Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist ja, dass deren Altersvorsorge gewährleistet sein soll.
      Aber wer ausreichend gut verdient, kann sich besser selbst um seine Alterssicherung kümmern, als das bei der gesetzlichen RV der Fall ist.

      Und bei der Scheinselbständigkeit herrscht inzwischen so eine große Rechtsunsicherheit, dass dies alles lähmt, und Unternehmen zu Maßnahmen zwingt, die niemandem nützen.

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      • Engywuck schreibt:

        Wer viel verdient *könnte* sich um seine Altersvorsorge selber kümmern. Das Problem sind die, die dann irgendwann überrascht feststellen, dass sie das ja auch mal hätten machen müssen – oder die Arbeitsunfähig werden, oder deren Arbeitsgebiet nicht mehr gebraucht wird (–>keine Aufträge mehr), und dann den Sozialkassen zur Last fallen, ohne je eingezahlt zu haben. Oder sich als 70jährige beklagen, dass sie noch arbeiten müssen, weil es sonst nicht reicht.

        Und dann ist ja immer noch das Problem, was „ausreichend gut“ oder „viel“ verdienen *genau* bedeutet. Ist jemand, der Tagessätze „von mehreren Hundert Euro“ (sagen wir einfach mal 500) bekommt automatisch „ausreichend gut“ ausgestattet? Wenn man Fortbildungen und Zeiten ohne Aufträge (inklusive Zeit für Rechnungschreiben, Angebote für Aufträge, die man nicht erhält, etc) einrechnet kann die bezahlte Zeit ganz schnell auf 1/3 der tatsächlich gearbeiteten Zeit herunterschrumpfen – was dann bei 21,75 Arbeitstagen pro Monat einem Monats*brutto* von 3625€ entspricht. Das erhalten viele Angestellte auch (ich liege in dieser Größenordnung) – nur zahlen *die* dann nur den Arbeitnehmeranteil an den Sozialversicherungen, nicht komplett – und erhalten oft auch noch Weihnachts- und Urlaubsgeld, VWL etc. Sogar bei 50% Beschäftigungsquote kommt die 500€/Tag-Person lediglich auf 5437,50€ brutto.

        Dass viele Selbständige an mehr als den Durchschnittstagen arbeiten kann hier nicht beachtet werden – Angestellte können (je nach Firma) auch Überstunden machen und bekommen (wieder je nach Firma) diese auch ausbezahlt (andere machen Freizeitregelungen).

        Natürlich sieht das bei 800€ oder auch 1200€ am Tag (letzteres verlangen viele Systemhäuser, aber die bezahlen auch die Verwaltung) nochmals anders aus, aber die Frage bleibt: ab wann ist gut verdienen „ausreichend“.

        Vom Solidargedanken mal ganz abgesehen (warum sollen ausgerechnet die, die es sich leisten können, nicht einzahlen?)

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  4. Plietsche Jung schreibt:

    Leiharbeit ist schlicht die PEST der Gegenwart.
    Ich bin nun wirklich kein aktiver Gewerkschafter, aber das ist so krank wie nur irgendetwas.

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    • Es gibt schon Fälle, in denen Leiharbeit zweckmäßig ist (z.B. um zeitweise Ausfälle von Mitarbeitern zu überbrücken).
      Aber grundsätzlich sollte man sie auf ein notwendiges Minimum beschränken.

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      • Plietsche Jung schreibt:

        Das ist ja auch nicht der Punkt.
        Aber es gibt sehr häufig die Situation, dass diese Verträge verlängert, verlängert, verlängert, verlängert, verlängert, verlängert, verlängert, verlängert, verlängert werden, obwohl es der Gesetzgeber eigentlich nicht duldet.

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        • Verlängert?
          Der Vertrag zwischen AN und Verleiher ist für gewöhnlich unbefristet.
          Beim Entleiher kann der AN dann flexibel eingesetzt werden.
          Ist für Unternehmen gut, die nur vorübergehend Verstärkung brauchen. Da aber teurer für sie, werden sie eine (evtll. befristete) Festanstellung vorziehen, wenn der AN langfristig gebraucht wird.

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          • Engywuck schreibt:

            Nicht unbedingt. Wenn der durch Leiharbeiter ersetzte sagen wir mal nach Metalltarif bezahlt wird, der Leiharbeiter aber nach einem anderen Branchentarif (evtl. ganz ohne Tarifbindung) kann es sich für leihende wie entleihende Firma ganz schnell rechnen – nur nicht für den AN, der sonst ja eben nach Metalltarif bezahlt worden wäre…

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    • Alex ii schreibt:

      Korrekt.
      Daher gilt auch für Leiharbeiter und normale Angestellte, dass sie den gleichen Lohn bekommen (gesetztliche Vorgabe).

      * Kleingedruck:
      Außer es gibt einen Tarifvertrag, der anderes regelt.
      Muahaaa – Weil Gewerkschaften nur das Beste für die Funktionäre wollen..

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      • Alex ii schreibt:

        Ich vergaß:
        Außer bei Frauen, die bekommen gemäß Tariflichen und Nicht-Tariflichen Geheimvereinbarungen weniger 🙂

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      • AFAIK sind Arbeitsüberlassungsfirmen normalerweise nicht an Tarifverträge gebunden.
        Wie auch immer – für den Entleiher ist der geliehene Mitarbeiter trotzdem teurer als ein (Fest)Angestellter.

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        • Engywuck schreibt:

          sicher? in allen Fällen?

          Es *sollte* jedenfalls so sein… aber wenn ich mir die Zahl der Leiharbeiter so anschaue ist das jedenfalls nicht teuer genug.

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          • Alex ii schreibt:

            Verliehene sind recht teuer – schließlich muss der Verleiher ja seinen Gewinn auch bezahlt bekommen.

            Vorteile sind natürlich die Flexibilität, Risiko (zB Krankheit) wird vom Verleiher getragen und natürlich das wichtigste: Die Abbaubarkeit der Stellen nach Bedarf des Entleihers.
            Daher ist das aus meiner Sicht primär eine Methode um Kündigungsschutz und Co zu umgehen und weniger des Preisdumpinds.

            Das hinterfotzige ist die Sklavenhaltung, die durch das Amt entsprechend verpflichtet wird – hier kommt es dann zur Lohndrückung. Vor allem wird den Sklaven die Möglichkeit ihr leben zu verbessern weitgehend genommen (Weiterbildung, Weiterbewerbung, … –> Kostet alles Zeit, und Aushilfsarbeiten rauben diese)

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        • Alex ii schreibt:

          Bezüglich Tarifverträge.
          „§ 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG
          [Wenn der Verleiher]
          3.
          dem Leiharbeitnehmer für die Zeit der Überlassung an einen Entleiher die im Betrieb dieses Entleihers
          für einen vergleichbaren Arbeitnehmer des Entleihers geltenden wesentlichen Arbeitsbedingungen
          einschließlich des Arbeitsentgelts nicht gewährt. Ein Tarifvertrag kann abweichende Regelungen zulassen..“

          Sprich: Es ist Pöse, die Arbeitnehmer nicht lohngleich zu bezahlen.
          Außer natürlich die Gewerkschaft ist aktiv.

          Damit natürlich niemand merkt, dass hier unser SED Arbeitsministerium nur leere Sprüche klopft, wenn wieder über Lohngleicheit fabuliert wird, wird extra in den Merkzetteln vom Arbeitsamt mithilfe geschlechtsgerechter Unlesbarkeit die Gesetzeslage verwischt. (Und ja, ich bin überzeugt, dass hier nicht Unfähigkeit, sondern abgrundtiefe Bosheit und Menschenverachtung am Werk ist – anders ist es einfach nicht erklärbar, dass ein „Merkzettel“ unverständlicher als das Gesetz ist!)

          Obiges im Merkzettel (der den ANÜs ausgehändigt werden muss) (Version 04/14)
          „Für die Zeit, in der Sie beim Entleiher arbei-
          ten, haben Sie grundsätzlich Anspruch auf
          die wesentlichen Arbeitsbedingungen (wie
          Arbeitszeit, Urlaub usw.) und das Arbeits-
          entgelt wie eine vergleichbare Arbeitneh-
          merin bzw. ein vergleichbarer Arbeitnehmer
          im Betrieb des Entleihers.
          …“

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  5. Pendolino70 schreibt:

    Mein Mitleid hält sich in Grenzen. Als IT-Dienstleister kann man eine eigene Einpersonen-AG/GmbH gründen und auf diese Weise sämtliche Diskussionen um Scheinselbständigkeit killen. Kommt hinzu, dass man so bis zu einem gewissen Umfang Erwerbseinkommen in steuerlich günstigere Kapitalerträge umwandeln kann.
    Wenn er doch vorher so gut verdient hat, frage ich mich warum er sich nicht professionellen Rat geholt hat.

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    • Da bin ich jetzt überfragt.
      Ich gehe davon aus, dass Frank schon seine Gründe hatte.
      An seiner Stelle hätte ich da ebenfalls zumindest Vorbehalte gehabt.

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    • Engywuck schreibt:

      Diese Ich-AGs und Solo-Selbständige sind nicht automatisch und ohne Diskussion Selbständig. Siehe z.B. http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/scheinselbststaendigkeit-bei-solo-selbststaendigen-existenzgruendern-ich-ag-s-freiberuflern-freelancern-und-sonstigen-einzelunternehmern
      [blockquote]. Immer häufiger ist zu beobachten, dass die Betriebsprüfer der Deutschen Rentenversicherungsträger selbst dann Solo-Selbstständige als abhängig Beschäftigte einstufen und von den Auftraggebern hohe Sozialversicherungsbeiträge nachfordern, wenn beide Parteien (Auftraggeber und Auftragnehmer) ausdrücklich wollen und übereinstimmend davon ausgehen, dass eine Selbstständigkeit besteht.[/blockquote]

      Gut, das ist von 2013, aber das dürfte ähnlich auch heute noch gelten. Die Kriterien, nach denen abgeprüft wird, sind ja eigentlich auch ganz sinnvoll: hat man nur einen Auftraggeber (oder macht dieser den weit überwiegenden Arbeitsbestand aus, muss zudem noch zu bestimmten Zeiten arbeiten und ist weisungsgebunden spricht halt einfach viel für Scheinselbständigkeit – und die Sozialkassen arbeiten ja auch im Sinne der abhängig Beschäftigten, wenn sie verhindern, dass die Arbeitgeber durch Scheinselbständigkeit die Sozialversicherungskosten auf den AN abwälzen. Dabei ist alles doch so einfach: „einfach“ mehrere Kunden haben (die jeweils mehr als nur wenige Stunden Zeit beanspruchen) und schon fällt das wichtigste Kriterium weg 🙂

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  6. Engywuck schreibt:

    Es gibt übrigens noch eine Möglichkeit, einen Selbständigen, der quasi ausschließlich für einen Auftraggeber arbeitet, zu beauftragen, ohne dass dieser Leiharbeiter wird: die Auftraggebende Firma stellt ihn komplett (oder zu x%) selber an.
    Das hat „meine“ Firma vor etwa fünf Jahren gemacht: wir aben fast ausschließlich mit einer Repro-Firma zusammengearbeitet, die aus exakt einer Person bestand: Druckbilder aus Vorlagen erzeugen, auf Film belichten, etc. Durch unser Auftragsvolumen dürfte die entsprechende Person fast ausschließlich für uns tätig gewesen sein (ich habe nach der Übernahme mal seine Festplatte mit Auftragsdaten gesehen – >90% und mehr war von uns). Wir haben ihn dann fest angestellt und seine Maschinen abgekauft. Das dürfte sogar zu seinem Vorteil gewesen sein – er war Ende 50 und hatte inzwischen unter anderem einen Bandscheibenvorfall mit mehrwöchigen Ausfallzeiten – die er als Angestellter bezahlt bekam…
    Wir hatten dagegen zusätzlich den Vorteil, dass unsere Kunden nun einen Ansprechpartner „im Haus“ hatten anstatt dass unser Verkauf immer vermitteln muss.
    Die Abteilung ist inzwischen gewachsen und einer der zusätzlich angestellten arbeitet meines Wissens nebenher freiberuflich als Fotograf. Auch hier hätten wir aber einen >90%-Anteil gehabt, würden wir ihn als Selbständigen engagieren.

    @Anne: ich habe denen Beitrag über Selbständigkeit nochmals gelesen: so ziemlich alles, was Du als Vorteile des Selbständigseins ansprichst ist ja auch Kriterium für das Feststellen von Scheinselbständigkeit – nur wird das anscheinend heute rigoroser gehandhabt als früher. Arbeiten wann und wo man will, für mehrere Auftraggeber, etc. ist für manche Tätigkeiten auch nicht möglich, aber das wird wohl weniger als früher berücksichtigt.
    Ich hätte vor ca. 10 Jahren mal die Möglichkeit gehabt, Schulungen für einen großen Schulungsanbieter durchzuführen – natürlich als „Selbständiger“. Aber in den Räumen des Anbieters (natürlich jede Woche in einer anderen Stadt), zu dessen Zeiten, zu vorgegebenen Themen und auf Abruf, wenn jemand anderes ausfällt. Dafür hätte ich meine Fortbildungen (und Krankenversicherung, Fahrtkosten, etc) selber bezahlen müssen – und hätte jederzeit keine Aufträge mehr erhalten können. Ich habe dankend abgelehnt…

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    • Termine und Orte für Schulungen sind natürlich fest, weil ja auch die Teilnehmer sie wahrnehmen müssen.
      Aber wann und wo du dich auf diese Schulungen vorbereitet hättest, wäre deine Privatsache gewesen.

      Planungen für viele Schulungen haben ja einen langen Vorlauf (6 bis 12 Monate), so dass es möglich ist, mehrere Anbieter unter einen Hut zu kriegen, oder das mit einer Vollzeitstelle zu verbinden.
      Verträge werden üblicherweise nur für einen konkreten Kurs abgeschlossen.
      Sich von einem einzigen Anbieter abhängig zu machen, wäre allerdings keine Option.

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