Vierzehnhundertfünfunddreißig

Trotz Feiertag, und obwohl ich zu 3König ein spannendes Thema zu Dreiern gehabt hätte, blogge ich heute die quasi Fortsetzung von gestern.

Wie ich es Verena zugesagt hatte, sprach ich abends mit Carsten über sie. Ich berichtete ihm sachlich und so detailliert, wie ich konnte, was sie gesagt hatte.

Er schwieg eine Weile, dann fragte er: „Was hältst du davon?“
„Ich halte mich da raus. Das ist eine Sache zwischen dir und ihr.“
„Dich geht es ganz genauso an. Gerade du warst betroffen.“
Ich schüttelte den Kopf: „Ich werde mich da nicht reinhängen. Sie ist deine Tochter. Du kennst sie besser als ich.“
Er überlegte: „Hm .. wenn – falls ich mich mit ihr treffe, dann an einem neutralen Ort in der Stadt. Sonja soll sich solange um die Kinder kümmern, damit wir unabgelenkt sind, und du wirst auch dabei sein.“
„Ich möchte lieber nicht. Das ist eine Sache zwischen dir und Verena.“
„Ich bestehe darauf. Es geht dich genauso an, und es gibt nichts, das du nicht hören dürftest.“

Nicht gerade erfreut gab ich nach, und stimmte zu, ihn zu begleiten. Ich kenne ihn inzwischen gut genug, um zu wissen, dass er sich nicht umstimmen lässt, wenn es um meine Anwesenheit geht.

Allerdings überließ ich es ihm, Sonja anzurufen, um einen Termin möglichst noch am Wochenende auszumachen.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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40 Antworten zu Vierzehnhundertfünfunddreißig

  1. idgie13 schreibt:

    Ich bin schon auf die Fortsetzung von der Fortsetzung gespannt 😉

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  2. Pendolino70 schreibt:

    Hmmm. Dann doch lieber die Geschichte mit dem Dreier 🤔

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  3. Plietsche Jung schreibt:

    Ist denn schon klar, ob es Konfrontation oder Kooperation werden wird ?
    Sowas hat man doch im Gefühl.

    Fakt ist, dass alles auf den Tisch muss, alle Befindlichkeiten, etc. Nur dann kommt ihr zu einer einvernehmlichen Lösung.

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  4. Jezek1 schreibt:

    Klingt nach show-down zum Jahresbeginn

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  5. Dieter schreibt:

    Kann ich gut nachvollziehen, wie unangenehm so etwas ist und am Besten es so schnell als möglich auf die eine oder andere Art klären.

    Zumindest ist dies meine Erfahrung mit Ähnlichem.

    Wünsche dir dennoch ein entspannendes verlängertes Wochenende

    VG Dieter

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  6. sevens2 schreibt:

    Nett. Etwas schwierig mit der Neutralität, wenn man gehalten ist, anwesend zu sein. Vielleicht wenn du dich in eine Kiste setzt.

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  7. ednong schreibt:

    LOL,
    da putze ich doch glatt nochmal meine Kugel …

    Also das Gespräch am WE – Verena wird bestens über die Rechtslage informiert sein bzgl. Unterhalt und dieses ggü Carsten auch präsentieren. Carsten wird vermutlich ebenfalls Info diesbezüglich eingeholt haben (und den Zeitaufwand dafür schon jetzt verfluchen). Und er wird ein Limit/Zeitpunkt definieren, bis zu dem er sie finanziell unterstützen wird.

    24 und dann schon derart durchtrieben – man man. Ich glaube, manche Leute müßten erst einmal ganz unten sein, um zu begreifen, was Leben eigentlich ist.

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  8. Soloman (sic) schreibt:

    Fiona und Verena gehört jeweils 1/8 des Hauses – wieso eigentlich nur 1/8? Das sieht so nach Pflichtteilsanspruch aus. Waren die mit ihrer Mutter auch schon verstritten? „Eigentlich“ müsste doch im Erbfall 1/2 an den Witwer gehen, und die andere Hälfte an die Kinder, so dass sie jeweils 1/4 haben müssten? Hatte Carsten mit seiner verstorbenen Frau ein Berliner Testament, und die Kinder haben damals schon auf dem Pflichtteil bestanden?

    Ansonsten gilt: Unterhaltsanspruch 735 Euro/Monat pro Kind. Studiengebühren und die Kosten von Kranken- und Pflegeversicherung können als Mehrbedarf geltend gemacht werden.
    Das geht genau so lange, bis *eine* Ausbildung/Studium beendet ist. Wobei das Kind verpflichtet ist, mit dem gebotenen Fleiß und der gebotenen Zielstrebigkeit diese Ausbildung/dieses Studium zu beenden. Abbruch, Urlaubssemester, Dauerstudententum sind also Grund, die Unterhaltszahlungen einzustellen. Wobei es eventuell „mildernde Umstände“ gibt, wenn das Urlaubssemester wegen Schwangerschaft/Kinderbetreuung angetreten wird.
    Zweitausbildungen/Wechsel in eine andere Fachrichtung begründen auch keinen Unterhaltsanspruch mehr, außer der Wechsel findet aus gesundheitlichen Gründen statt (Bauingenieur mit Baustauballergie o.ä.) bzw. weil der angestrebte Beruf keine Zukunft mehr hat. Irgendwann gab es auch noch eine Altersgrenze (27?), kann aber sein, dass die mittlerweile entfallen ist.
    Die Unterhaltszahlung ist grundsätzlich bar zu leisten.
    Natürlich sind aber individuelle Absprachen möglich, wenn sich beide Parteien einig sind.
    Da Fiona ja unbedingt in das Landhaus möchte … wie wäre der salomonisch-gehässige Ansatz, Fiona und Verena mit ihrem jeweiligen Anhang ins Landhaus zu lassen? Natürlich sagt man ihnen nicht, wer ihre zukünftigen Mitbewohner sein werden (oder besteht zwischen denen sowieso noch Kontakt?)
    Ihr sucht euch für die Zeit eine andere Bleibe – falls Deine Wohnung euch dauerhaft zu klein ist.
    Das Budget dafür dürftet ihr ja haben.
    Vereinbarung wäre dann, dass Carsten den beiden Damen temporär – nämlich für die Dauer seiner Unterhaltspflicht – mehr vom Landhaus überlässt, als ihnen aufgrund des Erbscheins zusteht, und sie dafür weniger oder gar nichts bar erhalten – er aber vielleicht noch eine bezahlte Kinderbetreuung (Tagesmutter o.ä.) oben draufpackt, damit Verena ihr Studium wiederaufnehmen kann – aber dann auch muss.
    Fußangel: Die Vereinbarung ist seitens der Damen frühestens nach x Jahren kündbar – nämlich der verbleibenden Regelstudien- bzw. Ausbildungszeit. Vorher können sie zwar freiwillig erklären, auf ihr erweitertes Wohnrecht zu verzichten, es gibt dann deswegen aber nicht mehr Geld. Untervermietung wird ebenfalls vertraglich ausgeschlossen.
    Dann stecken sie nämlich alle in der Situation, dass sie es entweder aussitzen müssen, oder böse finanzielle Verluste einfahren.
    Und lesbisches Päärchen vs. Solo-Mutti mit zwei Kindern klingt jetzt nicht gerade nach konfliktfreier Wohngemeinschaft. :->
    Risikofaktor: Wenn sie nicht aneinander hochgehen, könnten sie noch komplexere Intrigen spinnen versuchen.
    Vorteil: Corinna hat auf jeden Fall keinen Einblick in Firmendinge oder euer Privatleben, und die finanziellen Ansprüche beider Damen wären auf absehbare Zeit geregelt.

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    • Das Haus hatte ursprünglich Carsten und seiner ersten Frau zu gleichen Teilen gehört.
      Als sie starb, erbte er von ihrem Anteil die Hälfte, und hatte somit 3/4. Das übrige Viertel ging halbe-halbe an die Töchter, so dass jede ein Achtel bekam.

      Gebotener Fleiß und Zielstrebigkeit .. tja ..

      So eine WG war mir auch schon in den Sinn gekommen. Man könnte die Überlassung der Nutzung ja auf einen Teil der Räumlichkeiten beschränken (z.B. brauchen sie keinen Whirlpool).
      Ich könnte darauf verzichten, die Wochenenden dort zu verbringen.
      Es täte mir allerdings leid um die Haushälterin, die dann dort natürlich nicht mehr gebraucht würde, da die Bewohnerinnen das Putzen und die restliche Hausarbeit dann selbst übernehmen.

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  9. Alex ii schreibt:

    Als kleinen Denkanstoss:
    Es kann der Beziehung zu den Kindern der „alten“ Ehe gut tun, wenn der Witwer ihnen sagt, dass sie die Errungenschaften der „alten“ Ehe bekommen werden.

    Es ist völlig lächerlich, dass – selbst bei wohlwollenden Plagen – diese komische finanzielle Seite so viel Relevanz hat, aber dies konnte ich beobachten, bzw. wurde von betroffenen Witwern erzählt.

    Typisches Beispiel:
    Ehe baut Haus auf (trotz Kinder).
    Einer der Ehegatten verstirbt
    => 3/4 des hauses beim Überlebenden, 1/4 bei den Kindern
    Neue Ehe
    Der Überlebende Verstirbt
    => Neuer Ehegatte kann Ansprüche auf das Haus haben, daher eine Konfliktsituation mit den Kindern der ersten Ehe.

    Eine entsprechende Zusicherung (und dann auch Regelung) kann in dieser Situation durch Klarheit helfen – insbesondere weil der zukünftige Konflikt vermieden wird.

    In dem Fall hier ist die Frage „nur“ vermeintlich schwerer, weil eine schlechte Beziehung als Ausgangsbasis steht.

    Dem konkreten Problem, wie man der jungen Dame auf die Sprünge hilft, ihr Leben in den Griff zu bekommen kann das aber auch nichts beitragen.

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