Vierzehnhundertfünfundzwanzig

Carsten hat einen Brief von Corinna bekommen. Darin stellt sie sich als Fiona’s Rechtsbeistand dar. Es geht darum, dass Fiona das Haus teilweise (zu einem Achtel, um genau zu sein) gehört, und sie ein Nutzungs- und Wohnrecht daran hat. Das ganze mit etlichen Paragraphen garniert, von denen ich allerdings zumindest ein paar für Bluffs halte.
Fiona möchte zukünftig ihr Wohnrecht ausüben, worauf sie laut Corinna einen rechtlichen Anspruch hat.

Carsten gab zum einen den Brief an seine Anwälte weiter, rief zum anderen abends Fiona an, was das solle.
Es kam dabei heraus, dass Corinna nächstes Jahr eine (befristete) Anstellung in einer Anwaltskanzlei (BTW als Elternzeitvertretung) in unserer Stadt gefunden hat (ob sie gezielt hier gesucht hat, oder ob das reiner Zufall ist, weiß ich nicht). Jedenfalls möchte sie solange im Haus wohnen (dass sie dann täglich einen Fahrtweg von dreißig Kilometern einfach hat, scheint sie nicht zu stören). Um ihr dies zu ermöglichen, will Fiona einfach solange her ziehen.
Auf Carsten’s Frage, wie das mir ihrem Studium sei, wo sie doch gerade mit ihrer Masterarbeit begonnen habe, erwiderte sie, dass sich das verzögern würde, und sie ein oder zwei Urlaubssemester einlegen wolle. Sie könne auch zuhause Bücher wälzen und für ihre Prüfungen lernen.

Es kommt natürlich überhaupt nicht in Frage, dass Corinna bei uns wohnt. Lieber würde Carsten ihr einen Hotelaufenthalt finanzieren, als dies zu dulden.
Aber zunächst müssen die Anwälte klären, inwieweit Fiona tatsächlich einen Anspruch darauf hat, in einen bestehenden Haushalt einzuziehen.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

68 Antworten zu Vierzehnhundertfünfundzwanzig

  1. keloph schreibt:

    Mit dem Erben ist es ein echtes Kreuz. Da kann ich ein Lied von singen. Durchhalten und gerade gehen!

    Gefällt 1 Person

  2. floh_wien schreibt:

    Unverschämtheit hat hier einen Namen!

    Like

  3. claudius2016 schreibt:

    Kann mir ja nicht vorstellen, dass ein Nacherbe zu Lebzeiten des Vorerben irgend ein Nutzungsrecht am Erbe haben kann.

    Like

  4. blindfoldedwoman schreibt:

    Schlimm dieser Familienstreit. Man kann nur hoffen, dass Carsten und seine Töchter irgendwann wieder zueinander finden und sich gegenseitig verzeihen können. Ich denke, das Verhältnis zu ihrem Vater hat viel damit zu tun, dass sie einem Menschen wie Corinna scheinbar so ausgeliefert ist.

    Like

  5. idgie13 schreibt:

    Das ist ja echt dreist.
    Während des Urlaubssemesters erlischt doch sicher der Anspruch auf finanzielle Unterstützung des Studiums. Oder nicht?

    Like

  6. Der Maskierte schreibt:

    Ich würde per sofort den Geldhahn abdrehen.

    Gefällt 1 Person

  7. Pendolino70 schreibt:

    Ein Wohnrecht kann nur durch den Berechtigten selbst ausgeübt werden, eine Untervermietung ist ausgeschlossen, das geht nur im Niessbrauch.

    Like

  8. Pendolino70 schreibt:

    Das Ansinnen ist so dämlich, dass ich schwarz sehe für Ihre juristische Karriere 😂

    Gefällt 1 Person

  9. sevens2 schreibt:

    Ausgesprochen seltsam.

    Like

  10. Jezek1 schreibt:

    Vielleicht wäre es eine Idee, schon mal die strenge Hausordnung und den wöchentlichen Putzplan an die beiden Damen zu versenden. Und ein wöchentlich zu entrichtendes Kostgeld ist übrigens auch noch drin; wobei es dann aber kein Gemecker an der Leistung der Küche geben darf!

    Like

  11. Alex ii schreibt:

    Wesentlich kritischer sehe ich den Gedanken, das studium mit einem Urlaubssemester zu verbummeln.

    Bei einer normalen Beziehung würde ich Schwangerschaft und Nicht-Abschließen des Studiums erwarten – hier ist die Vorhersage nicht so sicher.

    Aber tendenziell würde ich hier erwarten, dass das Studium eher vor die Hunde geht.

    Man unterbricht nicht auf der Zielgeraden!

    Like

  12. ednong schreibt:

    *Prust*
    Oh, das wird ein fröhliches WEihnachten und Silveter 😉

    Vermutlich läßt sich der Anspruch auf das Haus auszahlen.Vermutlich wird sie aber spätestens dann keinerlei finanzielle Zuwendungen mehr erhalten von Carsten …

    … allerdings nach Aufbrauchen/Durchbringen mit Corinna mit selbiger wieder vor der Tür stehen.

    Like

  13. Engywuck schreibt:

    Die rechtlich einfachste Möglichkeit wäre vermutlich, irgendwelche großen Reparaturen zu finden, die dringend notwendig sind, und die Mitbesitzer ihrem Anteil entsprechend an diesen Kosten zu beteiligen. Achtung: die Reparaturen müssen dringend sein, sonst kann jeder Mitbesitzer meines Wissens verweigern – so ist hier in der Gegend mal ein Haus bis zum Abriss vergammelt.

    Alternativ kann Carsten seine Kinder auch auszahlen (also ihnen ihren Anteil abkaufen). Wenn beispielsweise Fiona darauf nicht eingeht gibt es in Deutschland die Möglichkeit der Teilungsversteigerung – letztlich eine völlig normale Zwangsversteigerung. Dabei kann er (oder auch du :-)) auf das Haus mitbieten und mit etwas Glück weniger zahlen als bei einer Auszahlung – allerdings mit dem Risiko, ausziehen zu müssen. Könnte aber sein, dass das Wohnrecht bestehen bleibt. Wie ist es eigentlich im Grundbuch vermerkt? (Nur dann ist es voll wirksam…)

    Gibt es eigentlich einen Anbau, den man zur geschlossenen Wohneinheit herrichten könnte – also mini-Küche, mini-Bad, ein Zimmerchen (bessere Besenkammer), komplett separat und mit komplett eigenem Eingang? Dann könnte sie weiterhin nicht herumschnüffeln – und wenn gelegentlich die Heizung ausfällt liegt das leider am sanierungsbedürftigen Boiler – siehe oben.

    Lass uns wissen, was der anwalt sagt. Am einfachsten wird versteigern und ausziehen (oder umgekehrt) sein. Soll sie ihren Spaß am Wohnrecht bei einem fremden Besitzer haben.

    Like

    • Wenn es eine Art Einliegerwohnung gäbe, wäre es ja einfach.
      Die könnte man ihnen – unmöbliert – zur Verfügung stellen.

      Als ultima ratio könnten Carsten und ich ganz ausziehen, Möbel und Equipment irgendwo lagern, und alle Nebenkosten auf Fiona abwälzen.

      Like

    • whocares schreibt:

      Bei einer Teilungsversteigerung bleiben *alle* Rechte und Lasten in Abt. II und III bestehen – die TV wird ja gerade eben nicht aus einem Rang betrieben, hinter dem alle nachfolgenden Positionen runterfallen.

      Außerdem sollte man im Falle des eigenen Mitbietens überlegen, dass man das erfolgreiche Gebot ggf. für eine unbestimmte Zeit finanzieren muß – das ist nämlich im Verteilungstermin fällig, aber wenn die Gemeinschaft sich über die Erlösanteile nicht einig wird, dann wird hinterlegt.

      Es ist definitiv besser, wenn man sich ohne TV mit den Miteigentümern dahingehend einigen kann, diese auszukaufen; dabei könnte man dann auch die Löschung des Wohnrechtes vereinbaren (auch dessen Wert kann man in Euro beziffern und der Auszahlung zuschlagen).

      Like

  14. MartinTriker schreibt:

    Meine Güte, ist das mies. Selbst wenn man sich den Stress antun will, in einem Haushalt wohnen zu wollen, in dem man nicht erwünscht ist, kann man nicht vorher einfach mal anrufen und das Thema ansprechen? Aber nein, erstmal Paragraphen wälzen. Auch auf die Gefahr hin, daß man später dort wohnt, und sich die unerträgliche Situation auf den Job auswirkt, wegen dem man eigentlich dort hinzieht.

    Aber hey, erwachsen und so.

    Like

  15. Pingback: Die verlorene Tochter | breakpoint

  16. Pingback: Zum Glück verterminiert //1536 | breakpoint

  17. Pingback: Advent, Advent – was Twitter kennt //1604 | breakpoint

  18. Pingback: Bifurkation //2752 | breakpoint

Hinterlasse einen Kommentar