Zwölfhundertzweiundvierzig

Ich hatte eine Mail eines potentiellen Kunden aus den USA bekommen.
Er schrieb, dass er gerne einige Lizenzen meiner Software erwerben würde, aber sein Unternehmen sei eine öffentlich finanzierte Non-Profit-Organisation. Deshalb bräuchte er, um den Kauf tätigen zu können, einige Angaben von mir auf dem Formular w-9.
Ich lud mir also dieses Formular herunter. Aber dies bezog sich auf amerikanische Steuerzahler, erwartete auch einige Nummern, die ich gar nicht habe, oder in einem völlig anderen Format in den USA benutzt werden als hierzulande. Außerdem musste man per Unterschrift bestätigen, US-Bürger zu sein.
Ich schrieb dies also sinngemäß zurück, dass das Formular für europäische Unternehmen nicht passen würde, ich ihm aber gerne die benötigten Informationen anderweitig liefern würde.
Dann habe ich eine Zeitlang nichts mehr von diesem Kunden gehört.

Er muss sich aber an eine Art Reseller gewendet haben.
Ich hatte einen Softwarekauf mit einem anderen Unternehmen abgewickelt, bekam aber dann die Daten dieses ursprünglichen Kunden, der sich für die Lizenzierung auf diesen Reseller bezog.

Bemerkenswert ist daran noch, dass der Reseller sich nicht vorher an mich gewendet hatte, um einen Reseller-Discount herauszuschlagen, wie das sonst bei Resellern üblich ist. Vermutlich kassiert er dann umso mehr diesen Kunden ab.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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13 Antworten zu Zwölfhundertzweiundvierzig

  1. Der Maskierte schreibt:

    Wir haben das generell so gelöst, dass wir Geschäfte außerhalb des europäischen Rechtsraumes nur über Distributoren durchführen mit denen wir in keinster Weise direkt verbandelt sind. Hat den eleganten Vorteil, dass wir dann nicht bei Patentrechtsproblemen etc. zu belangen sind, weil durch das Konstrukt wir nicht als Hersteller gelten. Speziell bei den utopischen Haftungssummen in den USA ein nicht zu unterschätzender Faktor.

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  2. Jezek1 schreibt:

    Anne Nühm goes global!

    Jeder Weltkonzern hat in der Garage oder am Wohnzimmertisch begonnen.

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  3. Engywuck schreibt:

    sei froh, dass du keine physischen Waren exportierst. Die Zollformulare sind grausam. Das gilt teilweise schon für die Schweiz – und ohne Zollformular kommt beispielsweise das Werkzeug auch nicht zum Veredeln über die Grenze.
    Leerre Verpackungen sind auch toll – in so einem Stapel Eimer oder sowas könnte ja jemand eine Bombe versteckt haben oder Drogen schmuggeln – also wird entweder jede Lieferung kontrolliert oder man darf sich eine Art „geprüfter Exporteur“-Stempel holen (und muss dann Mitarbeiter wie Kunden regelmäßig gegen eine Anti-Terror-Liste abgleichen – sagen jedenfalls die zuständigen Kollegen). Und wehe, Lieferschein und sonstige Papiere unterscheiden sich… Das hatten wir mal bei einer Lieferung nach Bahrein (Qatar? irgendwas in der Gegend) (frag mich nicht, was die mit unseren Produkten wollen – allein die Transportkosten sind vermutlich höher als der Warenwert): auf dem einen Formular war das Gewicht auf ganze Kilo gerundet, auf dem anderen auf 100 Gramm. Dass im Gewicht eingerechnet Holzpaletten waren, die nach einigen Wochen auf Schiff sicher nicht mehr das wiegen, was sie bei Abfahrt aus dem Unternehmen hatten (und wir ohnehin nur einen Durchschnittswert angeben) ist dann nochmals ein anderes Thema. Aber nachgewogen hat ja auch keiner…
    In die USA liefern wir aus den bereits genannten Produkthaftungsgründen übrigens prinzipiell nicht. Wobei ich ja gespannt bin, wann aus China mal was bestellt wird: Malaysia hatten wir erst vor wenigen Monaten.

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    • Ja, du hast recht.
      Ich hatte mal vor ein paar Jahren Software auf einem Datenträger ausgeliefert (wollte der Kunde aus irgendwelchen Gründen).
      Der Zoll hat dann Nachforderungen erhoben. War eine ziemlich komplizierte Geschichte – zumal der Datenträger selbst kaum etwas wert war.
      Ist schon gut, wenn man die Distribution über’s Internet abwickeln kann.

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  4. Pendolino70 schreibt:

    Wenn schon hätte er das Formular W-8BEN von dir verlangen können, womit du als nicht-US-Bürgerin bestätigst, dass dein aus dem Softwareverkauf erzieltes Einkommen nicht steuerpflichtig ist in den USA (was auch der Fall sein sollte).

    Klicke, um auf iw8ben.pdf zuzugreifen

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  5. Pingback: Spring Tweets //1441 | breakpoint

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