Elfhundertachtzehn

Das Schreiben sah offiziell aus wie von einer Steuerbehörde, mit Bundesadler, Aktenzeichen, Gesetzesbezügen und so weiter, sogar auf Recyclingpapier.

Inhaltlich wurde ich – mit Verweis auf gesetzliche Regelungen – aufgefordert, das beiliegende Formular auszufüllen, und innerhalb von etwa zwei Wochen zurückzusenden bzw. gebührenfrei zu faxen, um mit meiner Umsatzsteuer-ID ins Firmenregister einer Online-Datenbank aufgenommen zu werden.
Im Kleingedruckten hieß es dann wörtlich: „Der Veröffentlichungsbetrag beträgt jährlich 398.88 Euro, zzgl. MwSt. [..] über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren verbindlich bestellt. [..] Es gelten die umseitig allgemeinen Geschäftsbedingungen.“

Ich bin sehr versucht, hier die gebührenfreie Fax-Nummer öffentlich zu nennen, um die Telefonrechnung dieser unlauteren Firma hochzutreiben, die nur auf der Suche nach irgendwelchen Dummen ist, die auf solche unseriösen, um nicht zu sagen betrügerischen Methoden hereinfallen.

Auf den ersten Blick sieht es tatsächlich so aus, als gäbe es dafür eine gesetzliche Grundlage. Erst wenn man sich den Schrieb genauer ansieht, merkt man, dass das nur eine Abzocke ist.

[Nachtrag: Ein sehr ähnliches Formular. Eindeutig von den gleichen Machern, nur ein anderes Logo und andere Fax-Nummer. Name, Mail-Adresse, etc. stimmt überein.]

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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41 Antworten zu Elfhundertachtzehn

  1. verbalkanone schreibt:

    Solche Betrügereien sind wirklich zum Kotzen!

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  2. Molly L. schreibt:

    A*schkrampen! Man kann heutzutage echt nicht vorsichtig genug sein.

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  3. Claudius schreibt:

    Fänngt das ‚mal wieder an? Hatte vor einigen Jahren öfters solche Anfragen/Angebote/Bertrugsversuche…

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  4. windmuehle schreibt:

    Anscheinend gibt es immer noch genügend Dumme, die darauf hereinfallen, sonst würden die das nicht machen.
    Melde es doch der Verbraucherzentrale, damit die denen ordentlich auf die Finger klopfen.

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  5. ednong schreibt:

    Es gab dazu in der Vergangenheit unterschiedliche Urteile zu – also versucht man es. Zumal Geschäftsleute eben besser aufpassen müssen laut einige Gerichtsurteilen. Und grad in der (Vor-)Weihnachtszeit dürfte das mal schnell als Rechnung/Auftrag durchgehen …

    Ja, man sollte denen mal die Rechnung hochtreiben. Da allerdings bei solchen Nummern die Absendernummern vermutlich zwangsweise erfaßt werden (allein schon, um die Gebührenhöhe zu ermitteln), könnte das natürlich auch nach hinten losgehen. Aber gegen eine Pizzabestellung auf einem mit 5 Punkt großer Schrift bedrucktem Bestellzettel wird man wohl nichts machen können – halt verwählt. Oder so.

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    • Man sollte sich halt jedes Schreiben, egal wie amtlich und offiziell es wirkt, genau ansehen.

      Das mit der Fax-Nummer (auf die man ja auch per Voice-Telefon anrufen könnte), würde wohl nichts bringen.
      Die paar Anrufe bewirken zu wenig, als dass ich mich eventuellen Risiken aussetzte, die vielleicht mit der Veröffentlichung der Nummer einhergingen.

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  6. Dieter schreibt:

    Da wurde ja bereits fast alles schon geschrieben, was wichtig ist, außer das es auch mal umgekehrt passieren, kann.

    Ich hatte vor Jahren ein Schreiben, wo ich dachte, es wäre so ein Fake und tatsächlich kam es jedoch wirklich von einer amtlichen Stelle. Ein neues Bundesamt für die online Stellung der Bilanzen.

    Hat mich ein schönes Bußgeld gekostet, da ich es natürlich als Werbung ansah und ignorierte.

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  7. idgie13 schreibt:

    Die Dinger kursieren hier in der Schweiz auch. Das ist eine absolute Frechheit, dass das überhaupt erlaubt ist.

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    • Wenn man genau hinschaut, erkennt man schon, dass es sich um eine private Firma handelt.
      Das ist halt sehr geschickt gemacht.
      Viele Details sind darauf ausgelegt, das Machwerk wie einen Behördenbrief aussehen zu lassen.
      Trotzdem können die Macher ihre Hände in Unschuld waschen, denn schließlich ist es nicht ihre Schuld, wenn die Empfänger den Brief zu oberflächlich betrachten.
      Rechtlich sind sie vermutlich auf der sicheren Seite.

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  8. Engywuck schreibt:

    wenn tatsächlich der Bundesadler (oder etwas sehr ähnliches) drauf ist interessiert das evtl. die Staatsanwaltschaft oder zumindest das zuständige Ordnungsamt – §124 OWiG. Ansonsten sind solche Schriebe wohl „legal“, da ja (wie im verlinkten) keine Unwahrheit drin steht – wenn man das Kleingedruckte liest – und (wie bereits von ednong geschrieben) für Geschäftsleute die ganzen Verbraucherschutzgesetze halt schlicht nicht gelten. Wer ein Geschäft hat der hat halt intelligent etc genug zu sein. Jedenfalls laut Gesetzgeber.

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    • Nur auf den ersten Blick sieht das Logo wie der Bundesadler aus, bei genauer Betrachtung halt dann doch nicht.
      Tja, ich sehe leider bei dem Schreiben nichts offensichtlich rechtswidriges.
      Da ist halt jedes Unternehmen selbst verantwortlich, nicht auf solche Maschen hereinzufallen.

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  9. Jezek1 schreibt:

    Wo man hinschaut; Nepper, Schlepper, Bauernfänger.

    Kein Wunder ist heute jeder permanent Misstrauisch gegenüber jedem und alles; man kann es niemanden verübeln immer gleich vom Schlimmsten auszugehen.

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  10. Plietsche Jung schreibt:

    Bei dir an der falschen Adresse.
    Freut mich.

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  11. Leser schreibt:

    Diese Masche ist aber keinesfalls neu! Ich kann mich erinnern, in den 80ern bzw. frühen 90ern, meine Eltern hatten da ein Geschäft, was Telekommunikationsgeräte vertrieben hat, und waren somit unter den ersten, die ein Faxgerät und eine dazu gehörige Faxnummer hatten. Da kamen auch gelegentlich mal Briefe oder Anrufe irgendwelcher dubiosen Anbieter, die für eine monatliche Gebühr von 30DM oder so eine Aufnahme der Faxnummer in das „Telefaxbuch“ anbieten wollten. Natürlich war aber, wer eine Faxnummer hatte, mit dieser im normalen Telefonbuch und dem Zusatz „Fax“ verzeichnet, und wer einen Eintrag in den Gelben Seiten hatte, dessen Telefon- und Faxnummer stand auch da drin…
    Also: Das ist eine der ältesten (semi-legalen) B2B-Betrugsmaschen, die es geben dürfte. Oder zumindest, seit wir Kommunikationsmedien (Druck & Papier, später Brief und Telefon) haben.

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  12. George schreibt:

    Man vertraut auf die deutsche „Huch, schnell bezahlen, bloß keinen Ärger“ Redlichkeit. Hach, Redlichkeit, es gibt so schöne Wörter.
    Anyways, das alles ist auch sehr professionell aufgezogen, mit Fahne, Siegel, oder bei Phishing täuschend echten Webauftritten. Ich bin mal aus Neugierde einem Link zur angeblichen Postbank gefolgt, wo ich meine PINs eingeben sollte. Habe in einem anderen Fenster die Originalseite geöffnet, da war kein Unterschied. Wer nicht genau die Adressen vergleicht, oder sich im Netz informiert, fällt darauf herein.

    ps: is habe gar keine Postbanke…

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    • Stimmt, man muss sehr aufpassen, um nicht auf solche Maschen hineinzufallen.
      Während es gegen Phishing wohl tatsächlich rechtliche Möglichkeiten gibt (sofern die Schuldigen greifbar sind), ist ein solcher Schrieb wohl legal. Wer zu leichtgläubig ist, und ahnungslos unterschreibt, hat einen m.E. rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen.

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