Als ich aus dem Urlaub zurückgekommen war, fand ich in meinem Briefkasten ein Schreiben einer belgischen Institution, deren Namen mir auf Anhieb nichts sagte.
Das Schreiben begann mit der Anrede „Messieurs“ (dt. „Meine Herren“), und war komplett auf französisch verfasst. Von meinen drei Jahren Schulfranzösisch war gerade so viel hängengeblieben, dass ich verstand, dass ich ein Formular ausfüllen und zurücksenden solle.
Es ging darum, dass ein Mitarbeiter dieser Institution vor mehreren Jahren eine Softwarelizenz von mir erworben hatte. Dazu sollte ich jetzt genaue Angaben wie Kaufdatum, Lieferdatum, Kontonummer, und was weiß ich nicht alles machen.
Für mich war dieses Geschäft längst abgeschlossen. Die von mir erhobenen Lizenzgebühren sind so niedrig, dass der Aufwand, so ein (unverständliches) Formular auszufüllen, im Preis nicht inbegriffen ist. Da müsste ich selbst erst in uralten Dateien suchen und recherchieren. Sogar wenn alles glatt liefe (was es in solchen Fällen niemals tut), wäre ich damit mindestens eine halbe Stunde beschäftigt. Dazu kommt noch, dass ich auf diesem Formular gar nicht alles verstehe, um es komplett ausfüllen zu können. Ich käme also um einen Übersetzer nicht herum.
Warum schicken die mir einen französischen Brief, wo ich doch früher nur auf Englisch oder Deutsch mit denen kommuniziert habe? Hallo! In Belgien ist Deutsch eine Amtsprache, und wenn man einen Brief nach Deutschland schickt, ist die Wahrscheinlichkeit, dass dort Deutsch verstanden wird, wesentlich höher als Französisch.
Überhaupt lief damals alles über e-Mail. Jetzt habe ich diesen Brief in Papierform, soll das Formular aber unterschrieben zurückmailen. Da wäre es doch wesentlich einfacher gewesen, die hätten mir gleich gemailt.
Wie kommen die nur auf die Idee, ein früherer Geschäftspartner habe nach mehreren Jahren ohne Kundenkontakt (und ohne gesetzliche Verpflichtung) noch irgendeine Veranlassung, den Aufwand für solche bürokratischen Formalitäten auf sich zu nehmen.
Lange Rede, kurzer Sinn: Ich habe kein Lust, darauf einzugehen, und werde den Brief ignorieren. Nur damit die ihre Datenbank ordentlich bestücken können, mache ich mir nicht die Arbeit, die mir keinerlei Vorteil bringt.
Rundablage P. Die einzig vernünftige Antwort.
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Die Rückseite eignet sich auch gut als Schmierpapier.
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Jep, ich bevorzuge bei so etwas auch die Variante Schmierpapier.
Mit einer halben Stunde Aufwand schätzt du das aber sehr günstig ein – ich vermujte da eher eine dreiviertel bis ganze Stunde.
Wahrscheinlich haben Sie sich gedacht, ein Brief macht mehr Eindruck – wenn man ihn denn schon nicht übersetzen will als Absender. 😉
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Die halbe Stunde war schon sehr optimistisch geschätzt – unter günstigsten Bedingungen halt, und würde sich hier keinesfalls realisieren lassen.
Brief macht mehr Eindruck? Hm. Zumindest verursacht er mehr Kosten.
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Das bestätigt das Vorurteil, dass Franzosen leider oft so tun, als würden sie nur französisch sprechen…
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Ja, Franzosen haben diesen Ruf.
Belgier hätte ich in dieser Hinsicht allerdings für lässiger gehalten.
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Würde ich auch nicht einsehen.
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Genau!
Wie kommen die nur auf die Idee, früheren Suppliern so etwas zuzumuten?
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Vorsicht, du bist möglicherweise dazu verpflichtet, Auskunft zu geben. Also zumindest „kann nix verstehen. Bitte mit Details und Grund“ solltest du zurückschreiben.
Wenn die Steuerprüfer da sind kann es sein, dass diese (wegen Vorsteuerabzug, Scheinrechnungen, …) beim Rechnungsersteller nachfragen bzw. von diesem weitere Details wissen wollen. Meines Wissens ist dieser dann verpflichtet, Auskunft zu erteilen. Wie das innereuropäisch ist und ob es sich hier um diesen Fall handelt weiß ich natürlich nicht.
Abgesehen davon musst du als eigenständige Unternehmerin (die wohl mehr als den Freibetrag an Umsatz hatte, von dem kann man nämlich nicht leben) doch ohnehin nach HGB, AO etc Rechnungen und Handels-/Geschäftsbriefe (etc) zehn Jahre (oder so) aufbewahren und zwar nach einem System, das der Steuerprüfer versteht (also üblicherweise GoB bzw. GDPDU („gib dem Prüfer deine Unterlagen“ :-))). Also müsste das doch in ner halben Stunde erledigt sein (sag nur, du hast das nicht elektronisch (ggf. als Kopie) archiviert zum leichteren suchen).
Diesen Brief der Belgier solltest du (im Zweifel ist es ja ein Geschäftsbrief…) dann natürlich auch nicht wegwerfen…
(und ich habe sicher zehn Abkürzungen und zwanzig Vorschriften vergessen. Hatte damit vor Jahren mal am Rande zu tun)
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Falls tatsächlich eine gesetzliche Verpflichtung besteht, so sollen die mir gefälligst die Rechtsgrundlage mitteilen.
Aber auf dem Anschreiben war davon nicht die Rede. Noch nicht einmal irgendein Abgabedatum, geschweige denn evtlle. Folgen der Zuwiderhandlung/Unterlassung.
Ich reagiere nicht darauf. Wenn ich aus irgendwelchen Gründe doch antworten muss, werden die sich schon wieder melden. Dann kann ich das notfalls immer noch.
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deine Entscheidung. Nur (sofortige) Ablage P würde ich nicht empfehlen – schon um das Nichtvorhandensein eines Datums etc. ggf. nachweisen zu können.
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Noch habe ich den Brief nicht weggeschmissen, obwohl ich den durchaus als Spam hätte verbuchen können.
Dass ich den überhaupt per Post erhalten habe, wäre mir nicht belegbar, da er mit der ganz normalen Post (also ohne Einschreiben) o.ä. gekommen ist.
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