Neunhundertdreiundachtzig

Zur Zeit erreichen mich gehäuft Bestellungen für meine Standardsoftware, allerdings vor allem nur für die preisgünstige Einstiegsvariante.
An der mache ich keinen Gewinn. Mein Zeitaufwand für Rechnungserstellung, Kommunikation mit dem Kunden etc. wird eigentlich kaum vom Preis gedeckt. Aber ich sehe das eher als Marketinginstrument, mit dem ich meine Software auch bekannt mache. Insofern ist das schon OK.
Problematisch wird es allerdings, wenn irgendwelche Probleme auftauchen, so dass ich zusätzlichen Support leisten muss.
Und umso ärgerlicher, wenn die Probleme vor allem darauf beruhen, dass die Kunden es nicht nötig haben, die Installationsanweisung oder das f..abelhafte Manual zu lesen (das ich ja nicht just for fun schreibe, sondern um eben die benötigten Informationen leicht abrufbar und aussagekräftig bereitzustellen).
Dann muss ich denen das jedesmal erst noch haarklein erklären, obwohl ich es bereits ausführlich in der Dokumentation dargestellt habe. Und manche Kunden sind schon extrem begriffstutzig.

Es kommt auch – zum Glück nur selten, aber trotzdem immer mal wieder – vor, dass ein Kunde eine bestimmte Variante kauft, und danach feststellt, dass ein konkretes Feature nicht funktioniert. Auf meiner Website habe ich aber in aller Deutlichkeit klargemacht, dass eben diese Softwarevariante dieses Feature nicht unterstützt.
Normalerweise will der Kunde dann entweder vom Kauf zurücktreten (was ich aber nicht akzeptiere – Hallo! – ich geb ihm das Geld zurück und er kann die SW trotzdem munter weiter nutzen? Nicht mit mir!) oder upgraden, und erwartet, dass ich den bereits gezahlten Betrag für die niedererwertige Variante voll anrechne, was auch bedeuten würde, dass ich ihm die ursprüngliche Software schenke (selbst wenn er die später gar nicht nutzt) und auf meinem Zusatzaufwand sitzen bleibe.
Was ich mache – schon aus Kulanz – ist, einen Teil des Kaufpreises anzurechnen. Wie viel genau, hängt vom Einzelfall ab. Bisher konnte ich mich da eigentlich noch mit allen betreffenden Kunden irgendwie einigen.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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48 Antworten zu Neunhundertdreiundachtzig

  1. Molly schreibt:

    Ich verstehe das mit der Selbstständigkeit ja bis heute nicht, *schaude*.
    Das heißt doch, Du kannst Dir im Grunde erstmal gar nicht sicher sein, das eingenommene Geld auch behalten zu können, oder? Wie macht man das? Setzt man eine Frist so a la „Wenn es von Kunde X nicht innerhalb von 3 Monaten reklamiert/bemängelt wurde, ist das Geld meins!“ oder wie geht das?

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    • breakpoint schreibt:

      Nö. Was ich einmal habe, das habe ich und behalte ich.
      Ein Widerrufsrecht für Software muss ich nicht einräumen, weil die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet ist (oder so ähnlich).

      Diese Standardsoftware, in der es in diesem Blogbeitrag geht, macht aber nur einen kleinen Teil meines Geschäftes aus. Die läuft so nebenher, und ist eher ein zusätzliches Taschengeld.
      Mein Kerngeschäft ist eigentlich, für Kunden individuell spezifizierte SW zu erstellen, oder auch zu bestimmten IT-Themen zu beraten.

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    • mkuh schreibt:

      Hallo Molly,
      ob eine Kunde 14 Tage Rückgabe recht hat oder nicht hängt von der Art der Zustellung ab, glaube ich.
      Danach kann das Geld eigentlich als eingenommen betrachten.
      Ob man dan noch Rückstellungen für so was machen muss ist die andere Frage, ich meine das die Zeit hierfür eher das Ärgerliche ist

      Viele Grüße

      mkuh

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      • breakpoint schreibt:

        Der Zeitaufwand wäre hier tatsächlich das größte Problem.

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      • Athropos schreibt:

        IANAL, aber B2B gibts das nicht. (mit der Bitte um Falsifizierung durch die qualifizierten Kommentarschreiber)

        Captcha passend zum Umsatzanteil: small fries

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        • breakpoint schreibt:

          Ich bin auch kein La(w)yer. Da gibt es so viele, teils widersprüchliche Regelungen, mit denen man sich als juristischer Laie kaum vollständig auskennen kann.
          Für mich ist es nur wichtig zu wissen, dass ich kein Widerrufsrecht gewähren muss.
          Die ganzen gesetzlichen Regelungen (wie z.B. Impressumspflicht für Webseiten etc.) machen es schwer genug, online Geschäfte durchzuführen.
          Für mich ist das – wie gesagt – nur ein kleines Zusatzgeschäft. Wenn ich Widerrufe akzeptieren müsste, würde ich wohl lieber ganz auf den Vertrieb meiner Standardsoftware verzichten.

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  2. mkuh schreibt:

    Hallo
    kann man das Rechung schreiben nicht automatisieren ? oder Auslagern ?
    Könnte Arbeit sparen 😉

    Viele Grüße

    Mkuh

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    • breakpoint schreibt:

      Teilweise habe ich das schon automatisiert. Aber da ich einige Daten nicht in einem konstanten Format bekomme, bleibt mir nichts anderes übrig, als manuell zu copy’n’pasten.

      Wenn solche Rechnungen öfters fällig wären, müsste ich eine andere Lösung dafür finden, aber so ist es weniger aufwändig, wenn ich es per Hand mache.

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  3. plietschejung schreibt:

    Da ist ja einiges nicht ideal gelöst.

    1. Kalkuliere deine Standard-SW besser. Ohne Marge macht es keinen Sinn. Hast es ja selbst gemerkt. Dokus liest übrigens keiner.

    2. Überleg mal, ob du mit Serialz arbeiten kannst, die Online verfiziert werden (nach Hause telefonieren). Dann kannst du Upgrades wie in diesem Fall vergeben und die Standardnummer sperren.

    3. Rückgabe bei SW geht nur im versiegelten Zustand. Alles andere wäre auch seltsam.

    Soviel zu meinen Gedanken dazu.

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    • DerMaskierte schreibt:

      1. Ist bereits im Text erläutert: Die Einstiegsversion ist als Werbung zu verstehen, weswegen sie ja so günstig ist.

      2. Macht mehr Ärger als es Geld spart. Da spreche ich aus Erfahrung, denn wir verkaufen auch Software. Bei uns gibt es dafür laufzeitlimitierte Lizenzen als Zwischending. Zwar machen die auch noch genug Probleme, sind aber in diesem Fall ideal. Passt aber auch nur dadurch, dass unsere Software einer konstanten Veränderung unterliegt (Gesetzgeber, Anforderungen etc.) und daher regelmäßig aktualisiert werden muss.

      3. Korrekt. Bei digitaler Lieferung ist der Widerruf mit Download nicht mehr möglich. Lustiger Schwank hierzu: Schon mal versucht bei Amazon eine CD zurückzugeben, auch wenn sie eingeschweist ist, nachdem du sie bereits via Autorip gehört bzw. die MP3 gar geladen hast? 😀

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      • plietschejung schreibt:

        1. Na dann bitte auch als Werbeausgabe buchen, nicht als low margin 😉

        2. Verstehe. Es gibt aber auch genug Firmen, die es so machen, auch wenn’s lästig ist.

        3. Wie rippst du eine eingeschweiste CD ?

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        • DerMaskierte schreibt:

          Amazon Autorip: Du kaufst eine CD, diese ist bei Autorip hinterlegt, dann bekommst du automatisch sofort die MP3s freigeschaltet bei Amazon. Sehr feiner Service, während man auf den Silberling wartet.

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          • plietschejung schreibt:

            Ah, verstehe. Ich kaufe normalerweise keine Lala bei Amazon.

            Und was macht Amazon, wenn du die MP3s schon geladen hast und die eingeschweißte CD retourniert ? Spacken sie rum ?

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            • DerMaskierte schreibt:

              Korrekt. Rückgabe ist ab dem Moment ausgeschlossen, was aber auch absolut verständlich ist, schließlich hast du ja bereits die MP3 laden können und eine ordnungsgemäße Rückgabe ohne verbleibende Kopie auf deinem Rechner kann nicht mehr ausgeschlossen werden.

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    • breakpoint schreibt:

      1. Der Verkauf von Standard-SW läuft bei mir nur so nebenbei. Bei den besseren Varianten mache ich durchaus Gewinn, nur bei den allereinfachsten geht’s halt grad so auf.

      2. Ein ähnliches System setze ich ein. Ich kann aber bei meinen Kunden nicht davon ausgehen, dass die betreffenden Rechner Internetzugang haben.

      3. Normalerweise gibt’s die SW bei mir als Download, nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch und gegen Zusatzgebühr auf Datenträger.
      Die eigentliche Lizenz ist mit einem Freischaltcode verknüpft, und sobald ich den ausgeliefert habe, gibt es kein Zurück mehr.

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  4. DerMaskierte schreibt:

    Hach ja, diese Art der Gespräche kenne ich. Führe ich immer noch regelmäßig, weil meine Indianer sich nicht trauen, dem Kunden auch mal klare Ansagen zu verpassen. Muss halt der Unterhäuptling mit Maske ran. 😀

    Wobei Sie sich schon Mails der Art „Welcher Teil der Schilderung auf Seite 27 der Installationsanleitung ist denn unklar?“ erlauben. Und wir haben es exklusiv mit B2B-Kunden zu tun, also nichtmal unsägliches B2C-Geschäft.

    Also große Tüte Mitgefühl von meiner Seite.

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    • breakpoint schreibt:

      Ach ja, Kunden können nerven.
      Ich bin schon froh, dass diese Art des Supports oder der Verhandlungen eher die Ausnahme ist.
      Die allermeisten Kunden sind ja in Ordnung, bezahlen zügig, und stellen keine unnötigen Fragen.
      Dafür kosten die wenigen Nervkunden umso mehr Zeit.

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  5. ednong schreibt:

    Also das klingt ja wieder seltsam. Du machst keinerlei Marge beim Standard-Produkt? Eine – wenn auch geringe – Marge würde ich da aber schon noch einplanen. Und klar, der Aufwand für die Datenerfassung des Kunden – also Adresse etc. – fällt ja dann auch nur einmal an. Rechnungen dürften doch dann relativ simpel sein. Und du wirst doch sicher Vorlagen dafür haben?

    Widerrufsrecht bei SW-Verkauf? Höhö, das wäre seltsam. Nein, brauchst du nicht. Wie oben schon steht, lediglich versiegelte Datenträger, nicht wenn er es schon installiert hat.

    Und wenn der Kunde Support möchte, weil er es selbst nicht gebacken bekommt trotz Manual (was ja Pflichtbestandteil ist), soll er ihn doch bekommen. Nach zweimaligem Verweis auf ebendieses Manual frage ich ihn halt, ob er es durch mich installiert haben möchte. Und mache ich da einen Kostenvoranschlag für.

    Support ist eben auch eine Dienstleistung. Klar, am Anfang ist man da großzügiger, aber irgendwann will man ja zumindest seine Kosten wieder reinhaben. Und der Kunde macht ja durch dein Produkt auch Mehrumsatz, nehme ich mal an.

    Und bzgl. Upgrade/Falschkauf: ein ganz klares Nein bzgl. Anrechnung. Steht ja wohl sicher alles auf der Website, ggf. noch mal verständlicher formulieren dort. Soll er doch die SW verkaufen, gibt doch genug Portale.

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    • breakpoint schreibt:

      Die einfachsten Varianten sehe ich als eine Art „Werbegeschenk“, bei dem ich mich mit einer Aufwandsentschädigung zufrieden gebe. Und in den allermeisten Fällen passt das auch so.

      In diesem Preissegment ist kostenpflichtiger Support nicht drin. Bei meiner Individualsoftware, die ich speziell für Kunden erstelle, kostet Support – falls nötig, und über das übliche Maß hinausgeht – natürlich schon.

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      • ednong schreibt:

        Das heißt – wenn ich jetzt mal überspitzt formuliere – du leistest deinem Kunden für dein billigstes Produkt kostenlosen Support, nur weil er es nicht gebacken bekommt, das zu installieren bzw. installieren zu lassen (und der Fehler meist im Nicht-Lesen der Anleitung besteht)?

        Ich mein, davon ab, so habe ich auch mal gedacht. Allerdings nutzen es Kunden dann auch regelmäßig aus, wenn sie einfach „zu faul“ sind. Und so etwas unterstütze ich definitiv nicht.

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        • breakpoint schreibt:

          So kann man es zwar sehen, andererseits überwiegt meistens doch der Hobby-Aspekt.
          Und zufriedene Kunden empfehlen mich auch weiter. Das festigt meinen guten Ruf in der Branche.

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          • ednong schreibt:

            Na gut,
            dann hängt das vielleicht auch von der Software bzw. deren Aufgaben ab. Mein Eindruck war halt nur, wenn du die Kunden zu sehr verwöhnst, meinen sie, das auf alles übertragen zu können. Auch auf SW, die nicht von dir stammt à la „Könnten Sie nicht vielleicht auch gleich noch …?“. Und das geht eben nicht – zumindest nicht kostendeckend für lau.

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            • breakpoint schreibt:

              Also ich ziehe da schon die Bremse, wenn mir die Supportwünsche zu weit gehen, und sage, dass es jetzt was kostet.
              Bei SW, die nicht von mir stammt, verweise ich auf deren Hersteller.

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  6. breakpoint schreibt:

    TausenddreiEine namhafte US-amerikanische Universität (eine von den ganz großen, bekannten Namen) hat eine größere Anzahl an Lizenzen meiner Standardsoftware gekauft.
    Das bedeutet für mich nicht nur einen Batzen Geld bei nur wenig Arbeit, sondern auch, dass mein…

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