Neunhundertsieben

Einer meiner Mitarbeiter hatte gestern am späten Vormittag einen kleinen Betriebsunfall.
Irgendwie hat er seine linke Hand so bei der Toilettentür eingeklemmt (angeblich war beim Schloss ein Teil mit scharfer Kante locker. Ich hab’s nicht gesehen. Hätte mir mal einen plausiblen Grund gegeben, das Herrenklo zu betreten), dass Zeige- und Mittelfinger verletzt wurden. Insbesondere der Zeigefinger hatte eine ziemlich lange, blutende Wunde.
Er ließ sich bei einem der betrieblichen Ersthelfer einen Verband anlegen, aber die Blutung ließ nicht nach.
Also lieh ich mir das Auto des Chefs, und fuhr den Mitarbeiter zur Chirurgischen Klinik. Alleine wollte ich ihn nicht lassen, da er doch recht blass um die Nase aussah, und ich befürchtete, er könne vielleicht umkippen.
Wir warteten dort geraume Zeit, erledigten zwischendurch die Formalitäten.
Endlich wurde er ins Behandlungszimmer gerufen. Ich wartete auf dem Gang.
Nach einiger Zeit kam er wieder heraus. Er solle zum Röntgen.

Ich fragte den Arzt, warum. Dieser faselte etwas, dass die Fingerkuppe vielleicht durch die Quetschung angebrochen sein könne, hielt es aber für nicht sehr wahrscheinlich.
Ich fragte, welche Therapie es dann gäbe, außer den Finger ruhigzustellen, was aufgrund der offenen Wunde eh sinnvoll sei. Darauf konnte er mir keine befriedigende Antwort geben.
Mein Mitarbeiter meinte inzwischen auch, dass er sich doch nicht röntgen lassen wolle, wenn das so sei.
Er verblieb dann mit dem Arzt, dass er sich – falls in einer Woche der Finger immer noch stark schmerzen würde – dann röntgen lassen würde, erst einmal jedoch nicht, was sich der Arzt schriftlich von ihm bestätigen ließ.

Das ist wieder mal typisch Ärzte. Sich für alle Eventualitäten absichern, damit ihnen nur ja kein Kunstfehler nachgewiesen werden kann.
Und die Krankenkassen zahlen der Klinik natürlich auch um einiges mehr, wenn solche aufwändigeren (aber nicht wirklich notwendigen) Untersuchungen gemacht werden.

Nachdem die Wunde mit einigen Stichen genäht worden war, war Nachmittag geworden. Ich fuhr den Mitarbeiter noch nach Hause, kaufte mir schnell etwas zum Essen, und fuhr dann zur Firma zurück.

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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19 Antworten zu Neunhundertsieben

  1. Molly schreibt:

    So, dann mache ich mich hier mal heute ein bisschen unbeliebt: „Das ist wieder mal typisch Ärzte.“
    – Na, da könnte ich aber auch sagen: Typisch Patienten, wegen so einem Kleinmist ins KKh zu fahren! Mal ehrlich: Was dachte der denn, was die da machen würden? Desinfizieren und Verband drum oder gegebenenfalls nähen. Und eben halt oft vorsichtshalber röntgen.
    Wenn es also nicht genäht werden muss, würde ich wegen so etwas nie einen Arzt aufsuchen, dafür hat man doch einen Verbandskasten im Haus.
    Also verstehe ich jetzt ehrlich gesagt nicht Deinen Vorwurf gegen Ärzte, KKH und Krankenkassen?

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    • breakpoint schreibt:

      Habe ich mich so missverständlich ausgedrückt?
      Es steht doch eigentlich alles eindeutig oben im Text:

      Er erhielt einen Verband, aber die – ziemlich starke – Blutung ließ – auch nach längerer Zeit – nicht nach.
      Deshalb musste der Finger tatsächlich genäht werden.

      Ich habe nichts gegen röntgen, falls es wirklich indiziert ist. In diesem Fall wäre es aber nur gewesen, um ja keine (teure) Untersuchungsmöglichkeit auszulassen.

      Über Ärzte habe ich mich mal hier geäußert: https://breakpt.wordpress.com/2013/06/24/vierhundertsiebenundvierzig-16135072/

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      • Molly schreibt:

        Ich denke, da spielt auch viel eigene Erfahrung mit rein. Und ich bin sowieso ein Ärztefan, was soll ich sagen? 😀
        Aber gut, ich habe nochmal nachgedacht: nach der Sache mit meinem Knie haben die mich auch zum röntgen geschickt und ich habe mich hier https://vonderuniandenherd.wordpress.com/2014/07/22/der-unfall-teil-6-failed-communication-seite-b/
        darüber ausgelassen, dass das völliger Quatsch gewesen sei, mich zum röntgen zu schicken, 😀
        Ist halt immer dieses: Es KANN ja was sein. Manchmal denke ich, es ließe sich gerade im Gesundheitsbereich viel Geld sparen, wenn die Leute hierzulande nicht so verdammt klagewütig wären! Und WENN was ist, geht es ja oft um Wahnsinnsbeträge, da kann ich schon verstehen, dass die sich absichern wollen.
        Aber trotzdem mag ich Ärzte, das sind für mich absolute Superhelden unserer Gesellshaft! 🙂

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      • Windmuehle schreibt:

        Das kannst du als Laie doch gar nicht wissen, ob eine Röntgenuntersuchung nötig war oder nicht.

        Wenn der Arzt (mit seinem medizinischen Fachwissen) der Auffassung ist, es müsse sein, um evtl. Folgeschäden auszuschließen, und der Patient aber keine Notwendigkeit darin sieht, dann ist es die Pflicht des Arztes/Krankenhauses, sich mit einer entsprechenden schriftlichen Bestätigung des Patienten abzusichern. Am Ende käme der Patient noch auf die absurde Idee, den Arzt/das Krankenhaus im Nachhinein wegen unterlassener Hilfeleistung zu belangen.
        In Deutschland ist nunmal nahezu alles geregelt. Und manchmal ist das gar nicht so falsch.

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        • breakpoint schreibt:

          Der Mitarbeiter hat keine Schmerzen mehr am Finger, da es eine reine Hautverletzung war.
          Die Notwendigkeit einer Röntgenaufnahme konnte der Arzt genauso wenig „wissen“. Es hat sich aber herausgestellt, dass es keine Notwendigkeit gab. Falls nötig, hätte man die Aufnahme auch später noch nachholen können.
          Selbst wenn der Knochen angebrochen gewesen wäre, hätte das die Therapie nicht beeinflusst.

          Ich werde niemals jemandem zu einer unnötigen Strahlenbelastung raten.

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    • engywuck schreibt:

      bei uns in der Firma (und vermutlich allgemein durch die Berufsgenossenschaften) ist folgendes geregelt bei „krankwerden auf dem Betriebsgelände“:
      – bei mehr als „Pflaster reicht“ *muss* ein Arzt hinzugezogen werden
      – keiner darf selber fahren, wenn ihm was fehlt
      – also: entweder fährt ihn jemand (ungern gesehen) und zwar zu einem speziellen Arzt oder ins Krankenhaus – oder – (vorzugsweise) es wird der Notarzt gerufen (Leitstelle hat die 112, die können ggf. aus der Beschreibung schon Dringlichkeit absehen).
      Das mit dem „ungern sehen“ hat den Hintergrund, dass der Normalbürger *nicht* weiß, was zu tun ist, wenn der Patient auf dem Weg zum Arzt „zusammenklappt“ (Blutverlust, Stress, …). Denselben Grund hat das Selberfahr-Verbot.

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      • breakpoint schreibt:

        Nun ja, dann haben wir das ja einigermaßen richtig gemacht.

        Als abzusehen war, dass ein Verband nicht reicht (Notarzt aber wirklich übertrieben gewesen wäre), habe ich ihn in die Klinik gefahren.
        Ihn alleine dorthin zu schicken (selbst evtll. mit Taxi) erschien mir zu riskant.

        OK, rein theoretisch hätte er auf dem Weg zum Auto, oder vom Auto in die Klinik zusammenbrechen können, aber so groß erschien mir das Risiko nicht, und wenn doch, wäre da schon schnell jemand gewesen, der erste Hilfe hätte leisten können.
        Die Autofahrt dauerte keine zehn Minuten, und da saß er ja stabil.

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  2. plietschejung schreibt:

    Das ruft dir Berufsgenossenschaft auf den Plan, denn die zahlen den Unfall. Die Krankenkasse legt nur aus 🙂

    Der Arzt folgt nur seinen Vorschriften zur Sorgfalt.

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    • breakpoint schreibt:

      Wie das die Krangenkasse und die BG untereinander verrechnen, ist mir egal. Darum muss ich mich nicht kümmern.

      Vorschriften .. tja. Mit der Sorgfalt kann man es auch übertreiben.

      Ich habe übrigens gerade den Mitarbeiter wieder gesehen. Der Schmerz ist weg, und die Wunde scheint sich ganz gut zu entwickeln.
      Immerhin konnte der behandelnde Arzt professionell nähen.

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  3. plietschejung schreibt:

    Dann viel Erfolg mit der restlichen Abwicklung und gute Besserung für den Verunglückten.

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  4. gs75x schreibt:

    Hm, das mit der BG könnte ein Problem sein. Unfälle auf der Toilette gelten nämlich lt. Rechtsprechung nicht als Arbeitsunfall.
    Daher gilt der Tipp in unserer Firma, sich immer noch irgendwie aus der Toilette raus zu schleppen (lassen). 😉

    Und ob BG-Fall oder nicht, kann für ´nen Arbeitnehmer schon einen Unterschied ausmachen!

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    • breakpoint schreibt:

      Ich ging davon aus, dass es – da ja innerhalb des Firmengebäudes und während der Arbeitszeit – als Betriebsunfall zählt, und habe bereits die Meldung an die BG losgeschickt.
      Da dürfen sich jetzt gerne Krankenkasse und Berufsgenossenschaft drüber einig werden.

      AFAIK gibt es für den Arbeitnehmer unterschiedliche Beträge für das Krankengeld, aber er ist ja bereits wieder einsatzfähig. Dass ich ihn gestern nachmittag heimgeschickt habe, war mein good will, und er bekommt sein Geld so vom Arbeitgeber, als ob er ganz normal gearbeitet hätte.

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      • engywuck schreibt:

        „BG-Fall“ hat noch weitere Vorteile: so sind BG-Unfallkliniken nach mir bekannter Einschätzung besser ausgestattet und „spezialisierter“ als die Kleinkleckerstädter Poliklinik. Zudem sind die Zahlungen bei eventuellen Folgeschäden deutlich besser. Deswegen gibt es ein Verbandbuch, in den jedesmal bei Unfällen einzutragen ist, auch wenn es „nur“ ein Pflaster benötigte – könnte ja was mit in die Wunde gekommen sein, was dann zu Spätfolgen führt.

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        • breakpoint schreibt:

          In diesem Fall war es ja wirklich nur eine Bagatellverletzung, gerade eben, dass eine kurze, ambulante Klinikbehandlung nötig wurde.

          Dass die BG eigene Kliniken hat, war mir bisher nicht bekannt. Die Uni-Kliniken hier haben aber ein gutes Renommee.

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