Fünfhundertsechsunddreißig

Die folgende Story habe ich nicht selbst erlebt, sie wurde mir nur so oder ähnlich von mehreren Quellen zugetragen.

Zum Verständnis muss ich vorher noch einiges zusammenfassen, was wohl zumindest Neulesern vielleicht nicht geläufig ist.
Kathrin ist meine Cousine. Sie arbeitet als Bürohilfe in Carsten’s Vorzimmer. Da unsere Väter Brüder sind, hatten wir den gleichen Nachnamen: Nühm.
Dann heiratete Kathrin und nahm einen Doppelnahmen an: Nühm-Sonstwie. Mittlerweile lebt sie von ihrem Mann getrennt, und würde sich am liebsten wieder nur Nühm nennen. (Carsten nennt sie grundsätzlich nur „Frau Sonstwie“.)
Als ich Carsten geheiratet habe, habe ich meinen Nachnamen aus beruflichen Gründen behalten (und Carsten seinen auch).

Es rief also einer der Lieferanten im Büro an. Kathrin nahm das Gespräch an, und stellte sich als „Nühm“ vor. Der Lieferant musste vorher erfahren haben, dass Carsten geheiratet hatte, und seine Frau Nühm hieß. Jener nahm also an, Carsten’s Frau am Apparat zu haben, und bat darum, ihren Mann sprechen zu können.
Kathrin muss sehr irritiert gewesen sein, denn sie dachte tatsächlich – aufgrund der ähnlichen Stimme, wie sie später erklärte – ein früherer Bekannter wolle ihren Noch-Ehemann sprechen.
So muss das eine ganze Zeitlang hin und her gegangen sein, bis Kathrin endlich auf die Idee kam, es könne eine Verwechslung vorliegen, und das Missverständnis aufklärte.
Später ließ Carsten, dem die Geschichte wohl brühwarm von dem Lieferanten berichtet worden war, Kathrin in sein Büro kommen. Er ordnete an, dass sie sich bei der Arbeit gefälligst mit „Sonstwie“ oder höchstens „Nühm-Sonstwie“ zu melden habe. Wie sie das privat hielte, sei ihm egal.
Daraufhin scheint Kathrin jetzt wieder ihre Scheidung voranzutreiben, damit sie ihren Namen danach ganz offfiziell wieder ändern kann.

Mir ist es ja auch schon einige Male passiert, dass ich mit Carsten’s Namen angesprochen wurde. So richtig weiß ich nicht, wie ich darauf reagieren soll? Einen Aufstand deswegen machen? Kommentarlos akzeptieren? Richtigstellen? Bisher habe ich das – da ich zu überrascht war – einfach ignoriert. Aber darf ich das überhaupt? Ist es rechtlich in Ordnung, wenn ich mich mit dem Nachnamen meines Mannes ansprechen lasse, obwohl ich seinen Namen nicht übernommen habe?

Über Anne Nühm (breakpoint)

Die Programmierschlampe.
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26 Antworten zu Fünfhundertsechsunddreißig

  1. WWWTYREL schreibt:

    Ein fröhliches Moin Moin mitten aus der Wolle!

    Bei ein paar ewig-gestrigen hat ein Ehepaar einen gemeinsamen Ehenamen. Punkt! Wie Du bei den jeweiligen Personen reagierst, kannst Du ja dem Anlass entsprechend anpassen.

    Kenne das mit dem Namenswirrwarr aus meinem persönlichen Umfeld (daher verstehe ich auch Kathrin). Wunder Dich also nicht, wenn Du jemanden berichtigst und er/sie Dich bei nächster Gelegenheit wieder falsch anspricht. Manche Menschen sind stur. Oder wie ich gerne sage:BTI (Blind, Taub und Impotent)

    Einen schönen Herbsttag wünscht Dir
    WWW

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  2. ednong schreibt:

    Naja,
    normalerweise hat Frau den Namen des Mannes anzunehmen! 😛

    Ist halt schon verwirrend für dein Gegenüber. Wenn du es korrigieren willst, weise ihn drauf hin, dass du deinen (Nach-)namen trotz/auch nach der Hochzeit behalten hast. Und XY heißt.

    Zumindest wird er beim nächsten Mal dann wissen, dass dein Name ein anderer ist als Carstens. Ob er ihn dann allerdings auch noch weiß …

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  3. schaum schreibt:

    ich würde richtigstellen, jeder mensch hat ein recht auf nennung seines namens….

    es schäumt ziemlichklar

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  4. Knackfrosch schreibt:

    Warum sagst du in so einer Situation nicht einfach: „Ich heiße X“. Du musst doch nicht erklären, dass du deinen Namen beibehalten hast. Die meisten werden es einfach nicht wissen und gehen logischerweise davon aus, dass du jetzt den gleichen Namen wie dein Mann hast.

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    • breakpoint schreibt:

      Das erste Mal war ich einfach zu überrascht.
      Dann habe ich mir überlegt, dass mir das eigentlich gar nicht wichtig ist.
      Hauptsache ich kann weiterhin in geschäftlichen Angelegenheiten meinen Namen benutzen.
      Ob ich so oder so angesprochen werde, ist mir ziemlich wurscht.

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  5. Bellona schreibt:

    ich würde es immer richtigstellen. sonst lernen die leute es ja nicht. 🙂

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  6. Leser schreibt:

    Gegenüber: „Frau Carstensnachname“
    Du: „Nühm.“
    Gegenüber: „???“
    Du: „Das ist mein Name.“
    Gegenüber: „Achso, entschuldigen Sie, blabla…“

    Eigentlich ist es erbärmlich, vorauszusetzen, dass die Frau bei der Heirat den Namen des Mannes annimmt. Das stammt aus einer Zeit, als Ehefrauen noch wie das Eigentum des Ehemannes angesehen wurden. So gesehen *muss* das geradezu richtiggestellt werden – meiner Meinung nach zumindest.

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  7. remi1 schreibt:

    Schade eigentlich, dass Carsten nicht manchmal Nühm genannt wird 😉

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  8. Knackfrosch schreibt:

    War das eigentlich die Geschichte, die bei der Abstimmung als „Verwechslung“ angeboten wurde? Dann war es ja nicht schlimm, dass der Artikel bei der Abstimmung die 5%-Hürde verfehlt hat, wenn du ihn so kurz danach dann doch noch postest.
    Apropos, 5%-Hürde:

    Das Video habe ich nach der Bundestagswahl entdeckt und fand es extrem lustig.

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  9. breakpoint schreibt:

    FünfhunderteinundsechzigManchmal habe ich tatsächlich Ideen, die ich in aller Bescheidenheit als genial bezeichnen möchte.

    Es kamen mehrere Voraussetzungen zusammen:
    * Obwohl Carsten Geschäftsreisen vermeidet, hielt er es gestern trotzdem für sinnvoll, eine wichtige Branc…

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  10. Pingback: Fünfhunderteinundsechzig | breakpoint

  11. Pingback: breakpoint’s Wayback Archive #29 //1873 | breakpoint

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