Ich bekomme jetzt tatsächlich die beruflich gezahlten GEZ-Gebühren zurück.
Wenn auch nicht von der GEZ selbst, sondern von der zuständigen Landesrundfunkanstalt. Und das auch nur „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“.
Wie auch immer, dass ich Geld zurückkriege, kann mir nur recht sein. Schließlich habe ich die ganze Zeit doppelt bezahlen müssen.
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